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GEZ ummelden beim Umzug: Rundfunkbeitrag richtig anpassen (Anleitung 2026)

GEZ bzw. Rundfunkbeitrag beim Umzug ummelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Fristen, Kosten und wie du Doppelzahlungen vermeidest. So geht's online in 5 Minuten.

DM
David Müller
· Aktualisiert 16. Juni 2026

Beim Umzug denkt man an Kartons, Möbel und den neuen Schlüssel – aber eine Sache wird gerne vergessen: die GEZ ummelden. Was früher „GEZ“ hieß, ist heute der Rundfunkbeitrag, eingezogen vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Damit dein Beitragskonto sauber bleibt und du keine Mahnung oder Doppelzahlung riskierst, solltest du deine neue Adresse zeitnah melden. In dieser Anleitung zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du den Rundfunkbeitrag ummelden kannst – online in wenigen Minuten – und welche Sonderfälle (Zusammenziehen, WG, Auszug, Auslandsumzug) du dabei beachten musst.

GEZ oder Rundfunkbeitrag – was gilt heute? #

Die „GEZ“ (Gebühreneinzugszentrale) gibt es in dieser Form seit 2013 nicht mehr. Heute heißt die Abgabe Rundfunkbeitrag und wird vom Beitragsservice verwaltet. Im Alltag spricht aber fast jeder weiterhin von der GEZ – gemeint ist dasselbe. Auch Begriffe wie „Fernsehgebühren“, „Rundfunkgebühren“ oder „GEZ-Gebühr“ meinen heute denselben Beitrag.

Wichtig zu verstehen: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person und nicht pro Gerät. Egal, ob du allein wohnst oder zu fünft, ob du einen Fernseher hast oder nur ein Smartphone – fällig wird ein Beitrag je Wohnung. Genau deshalb ist beim Umzug eine korrekte Ummeldung so wichtig: Es geht darum, dass jede Wohnung genau einmal korrekt erfasst ist. Maßgeblich ist dabei der sogenannte Wohnungsbegriff: Als eigene Wohnung gilt jede baulich abgeschlossene Raumeinheit mit eigenem Zugang. Ein Apartment in einem Mehrfamilienhaus zählt also genauso wie ein Einfamilienhaus – ein einzelnes WG-Zimmer dagegen nicht, weil es zur gemeinsamen Wohnung gehört.

Warum du die Adresse aktiv melden musst #

Viele gehen davon aus, dass die Ummeldung beim Bürgeramt automatisch auch beim Beitragsservice ankommt. Der Beitragsservice gleicht zwar regelmäßig Daten mit den Meldebehörden ab, aber verlassen solltest du dich darauf nicht. Dieser Abgleich erfolgt zeitversetzt und nicht für jeden Einzelfall lückenlos. Meldest du deine neue Adresse nicht, kann es passieren, dass:

  • dein Beitragskonto auf der alten Adresse weiterläuft,
  • Post und Bescheide dich nicht erreichen und sich Mahnungen aufbauen,
  • du für die alte und die neue Wohnung gleichzeitig geführt wirst und doppelt zahlst,
  • für deine neue Wohnung ein zweites Konto unter einer neuen Beitragsnummer angelegt wird, das du später mühsam mit dem alten zusammenführen lassen musst.

Mit einer kurzen aktiven Meldung vermeidest du all das. Erledige sie am besten direkt nach dem Umzug zusammen mit der Ummeldung beim Bürgeramt. So hast du beide Behördengänge in einem Aufwasch erledigt und die Daten stimmen überein.

GEZ ummelden in 5 Schritten – so geht’s online #

Die Ummeldung läuft am schnellsten online über das Portal des Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de). So gehst du vor:

  1. Beitragsnummer heraussuchen. Die neunstellige Nummer steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice (z. B. Zahlungsbescheid oder Beitragsbestätigung).
  2. Formular „Wohnsitz ummelden“ öffnen. Auf rundfunkbeitrag.de findest du den passenden Online-Vorgang für eine Adressänderung.
  3. Daten eingeben. Alte Adresse, neue Adresse und das Datum des Umzugs. Gib das tatsächliche Einzugsdatum an, damit dein Konto lückenlos und ohne Überschneidung weiterläuft.
  4. Wohnsituation angeben. Ziehst du allein um, mit dem Partner zusammen oder in eine Wohnung, in der bereits jemand zahlt? Davon hängt ab, ob nur die Adresse geändert oder ein Konto zusammengelegt wird.
  5. Absenden und Bestätigung aufbewahren. Du erhältst eine schriftliche Bestätigung – hebe sie für deine Unterlagen auf.

Alternativ kannst du die Änderung auch schriftlich per Post oder telefonisch melden. Der Online-Weg ist aber am schnellsten und du hast die Bestätigung sofort. Für die telefonische oder schriftliche Variante hältst du dieselben Daten bereit: Beitragsnummer, alte und neue Adresse sowie das Umzugsdatum.

Welche Daten du bereithalten solltest #

Damit die Ummeldung in einem Rutsch klappt, lege dir vorab folgende Informationen zurecht:

  • die neunstellige Beitragsnummer (oder, falls unbekannt, deine vollständigen Personendaten zur Identifikation),
  • deine bisherige Anschrift mit Postleitzahl,
  • deine neue Anschrift mit Postleitzahl und ggf. Stockwerk/Wohnungsnummer,
  • das genaue Umzugs- bzw. Einzugsdatum,
  • bei Zusammenzug: die Beitragsnummer der Person, deren Konto bestehen bleibt,
  • ggf. deine Bankverbindung, falls sich das Lastschriftkonto ändert.

Übersicht: Welche Meldung gilt in welcher Situation? #

Je nach Umzugssituation ist eine andere Meldung beim Beitragsservice nötig. Die folgende Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick:

SituationWas zu tun istKonto-Folge
Allein in neue Wohnung umziehenAdresse ummeldenKonto wandert mit, gleiche Beitragsnummer
Mit Partner:in zusammenziehen (beide zahlten bisher)Ein Konto abmelden, das andere ummeldenNur noch ein Beitrag für die gemeinsame Wohnung
In bestehende WG/Wohnung ziehen, in der schon jemand zahltNichts anmelden, ggf. nur informierenBestehendes Konto deckt die Wohnung ab
Aus WG ausziehen (du warst Zahler)Abmelden, Mitbewohner meldet sich anNeues Konto auf verbleibende Person
Ins Ausland ziehen, Wohnung in DE aufgebenAbmelden mit NachweisBeitragspflicht endet
Zweitwohnung beziehenBefreiung für Zweitwohnung beantragenAuf Antrag kein zweiter Beitrag

Zusammenziehen: So vermeidest du Doppelzahlungen #

Ein häufiger Fall: Du ziehst mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammen, und beide haben bisher getrennt gezahlt. Da pro Wohnung nur ein Beitrag fällig wird, muss sich eine Person abmelden. Dafür gibst du die Beitragsnummer der Person an, deren Konto bestehen bleibt. So wird das zweite Konto geschlossen und ihr zahlt gemeinsam nur noch einen Beitrag.

Ähnlich beim Einzug in eine bestehende Wohngemeinschaft: Zahlt dort bereits jemand, musst du dich nicht neu anmelden – ein Beitrag deckt die ganze Wohnung ab. Wichtig ist nur, dass genau eine Person als Beitragszahler geführt wird. Praktischer Tipp: Sprecht in der WG offen ab, wer das Beitragskonto führt und wie die anderen ihren Anteil intern erstatten – das beugt Streit und unklaren Verhältnissen vor, wenn jemand auszieht.

Sonderfall Zweitwohnung #

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung bezieht, müsste streng genommen für jede Wohnung zahlen. Hier gibt es jedoch eine Befreiungsmöglichkeit für die Zweitwohnung: Wer für seine Hauptwohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, kann für die Nebenwohnung eine Befreiung beantragen. Dafür ist ein gesonderter Antrag nötig, dem du die Meldebescheinigung für die Zweitwohnung beilegst. Ohne Antrag wird die Zweitwohnung als eigenständige beitragspflichtige Wohnung geführt.

Auszug, WG-Wechsel und Abmeldung #

Beim Auszug kommt es darauf an, ob du der Beitragszahler warst:

  • Du warst Beitragszahler und ziehst in eine eigene neue Wohnung: Du meldest einfach deine Adresse um – das Konto wandert mit.
  • Du warst Beitragszahler einer WG und ziehst aus: Du meldest dich an dieser Wohnung ab, und ein verbleibender Mitbewohner muss sich anmelden, damit die Wohnung weiter korrekt erfasst ist.
  • Du warst nur Mitbewohner ohne eigenes Konto: Du musst nichts tun und meldest dich erst wieder an, wenn du eine eigene beitragspflichtige Wohnung beziehst.
  • Du ziehst ins Ausland und gibst deine Wohnung in Deutschland auf: Du meldest dich vollständig ab. Lege das Auszugsdatum und – soweit möglich – die Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts bei.

Häufige Fehler beim Ummelden – und wie du sie vermeidest #

Gerade weil die Ummeldung schnell erledigt ist, schleichen sich oft kleine Fehler ein, die später für Ärger sorgen. Diese Stolperfallen begegnen uns am häufigsten:

  • Gar nicht melden und auf den Behördenabgleich hoffen. Der Abgleich mit dem Melderegister ist keine Garantie und kann zu Doppelkonten führen.
  • Falsches Umzugsdatum angeben. Stimmt das Datum nicht mit der Anmeldung beim Bürgeramt überein, kann es zu Rückfragen und Beitragslücken kommen.
  • Beim Zusammenziehen beide Konten laufen lassen. Wer das zweite Konto nicht abmeldet, zahlt doppelt – oft monatelang unbemerkt.
  • Bestätigung nicht aufbewahren. Ohne Beleg fehlt dir im Streitfall der Nachweis, dass und wann du gemeldet hast.
  • Bankverbindung vergessen zu aktualisieren. Ändert sich dein Konto, kann eine Lastschrift platzen und eine Mahnung auslösen.
  • Befreiung mit Ummeldung verwechseln. Auch wer befreit ist, muss beim Umzug die neue Adresse melden – die Befreiung gilt nicht automatisch für die neue Wohnung.

Profi-Tipps für eine reibungslose Ummeldung #

Mit ein paar Kniffen vermeidest du Rückfragen und sparst dir den zweiten Anlauf:

  • Sammle alle Unterlagen vorab. Beitragsnummer, beide Adressen und das Umzugsdatum bereitlegen, dann ist der Online-Vorgang in unter fünf Minuten erledigt.
  • Melde Adressänderung und Bürgeramt parallel. So stimmen die Daten überein und der Beitragsservice findet bei einem späteren Abgleich keine Widersprüche.
  • Mach einen Screenshot der Bestätigung. Speichere die Bestätigung digital und als Ausdruck – das ist dein Beleg, falls doch eine Mahnung kommt.
  • Prüfe die nächste Abrechnung. Kontrolliere nach dem Umzug, ob der Beitrag korrekt von einem Konto und an der richtigen Adresse abgebucht wird.
  • Trag dir eine Erinnerung ein. Erledige die Ummeldung in den ersten Tagen nach dem Einzug – am besten gleich, solange du ohnehin alle Adressänderungen abarbeitest.

Was tun, wenn schon eine Mahnung im Briefkasten liegt? #

Manchmal merkt man erst durch eine Mahnung oder einen Festsetzungsbescheid, dass beim Konto etwas nicht stimmt – etwa weil die alte Adresse weiterlief oder Post nicht ankam. Kein Grund zur Panik: Solche Fälle lassen sich fast immer aufklären. Geh dabei strukturiert vor:

  1. Bescheid genau lesen. Welcher Zeitraum und welche Adresse sind angegeben? Oft betrifft die Forderung die alte Wohnung, obwohl du längst umgezogen bist.
  2. Konto klären und Adresse nachmelden. Trage die neue Adresse mit korrektem Umzugsdatum nach und weise – falls vorhanden – auf ein zweites, parallel laufendes Konto hin.
  3. Doppelzahlungen reklamieren. Wurde durch ein Doppelkonto zu viel gezahlt, kannst du eine Erstattung beantragen. Lege deine Bestätigungen und Kontoauszüge bei.
  4. Schriftlich bleiben. Erledige Korrekturen möglichst schriftlich oder über das Online-Portal, damit du einen Nachweis hast.

Je früher du reagierst, desto einfacher ist die Korrektur. Reagierst du gar nicht, kann aus einer offenen Forderung ein Vollstreckungsverfahren werden – das verursacht zusätzliche Kosten und lässt sich durch eine kurze Meldung leicht vermeiden.

Rundfunkbeitrag und andere Adressänderungen koordinieren #

Der Rundfunkbeitrag ist nur eine von vielen Stellen, die deine neue Adresse erfahren müssen. Damit beim Umzug nichts durchrutscht, lohnt es sich, die Adressänderungen in einem Block abzuarbeiten: Einwohnermeldeamt, Arbeitgeber, Bank, Versicherungen, Strom- und Gasanbieter, Internet- und Mobilfunkvertrag sowie ein Nachsendeauftrag bei der Post. Wenn du diese Punkte zusammen mit der GEZ-Ummeldung in den ersten Tagen nach dem Einzug erledigst, hast du das Thema „Behördenkram“ schnell vom Tisch und kannst dich auf das Einrichten der neuen Wohnung konzentrieren. Ein Nachsendeauftrag ist dabei besonders hilfreich: Selbst wenn du eine Adressänderung vergisst, erreichen dich wichtige Bescheide – auch vom Beitragsservice – noch über die alte Anschrift.

Kosten, Fristen und Zahlweise im Überblick #

Der Rundfunkbeitrag liegt aktuell bei rund 18 Euro pro Monat und Wohnung (Stand 2026; den exakten Betrag findest du auf rundfunkbeitrag.de). Er wird in der Regel quartalsweise abgebucht, du kannst aber auch eine andere Zahlweise wählen. Eine starre gesetzliche Tagesfrist für die Adressänderung wie bei der Anmeldung im Bürgeramt gibt es nicht – als Faustregel solltest du die Meldung aber innerhalb von etwa einem Monat nach dem Umzug erledigen, um Beitragslücken und Mahnungen sicher zu vermeiden. Wichtig: Durch den Umzug selbst ändert sich die Höhe deines Beitrags nicht. Du zahlst weiterhin denselben Beitrag, nur eben für die neue Wohnung.

Studierende, Azubis und junge Erwachsene: Worauf es ankommt #

Besonders bei jungen Menschen, die zum ersten Mal ausziehen, herrscht oft Unsicherheit. Solange du im Haushalt deiner Eltern gemeldet bist und dort wohnst, bist du über deren Beitrag mit abgedeckt – es fällt nichts Zusätzliches an. Sobald du jedoch eine eigene Wohnung beziehst, wirst du selbst beitragspflichtig und musst dich anmelden. Ziehst du in eine WG, gilt: Zahlt dort bereits jemand, brauchst du dich nicht erneut anzumelden. Studierende, die BAföG beziehen und nicht mehr bei den Eltern wohnen, können sich auf Antrag befreien lassen. Wichtig ist, den Befreiungsantrag rechtzeitig zu stellen und den aktuellen BAföG-Bescheid beizulegen. Wer ohne Befreiung in die eigene Wohnung zieht und sich nicht meldet, riskiert auch hier Nachzahlungen – der Beitrag entsteht nämlich unabhängig davon, ob man sich aktiv anmeldet oder nicht.

Befreiung und Ermäßigung: Wer weniger oder nichts zahlt #

Unabhängig vom Umzug kann sich für manche eine Befreiung oder Ermäßigung lohnen. Möglich ist das unter anderem bei:

  • Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung,
  • BAföG-Empfängern, die nicht mehr bei den Eltern wohnen,
  • bestimmten Behinderungen (Merkzeichen „RF“) – hier gilt eine Ermäßigung auf ein Drittel.

Die Befreiung musst du gesondert beantragen und mit einem Nachweis (z. B. dem aktuellen Bescheid über die Sozialleistung) belegen. Sie ersetzt nicht die Ummeldung – auch wer befreit ist, sollte beim Umzug die neue Adresse melden. Praktisch ist außerdem: Befreiungen sind in der Regel befristet. Läuft deine Befreiung aus, musst du sie rechtzeitig neu beantragen, sonst lebt die Beitragspflicht automatisch wieder auf.

Checkliste: GEZ/Rundfunkbeitrag beim Umzug #

  • Beitragsnummer heraussuchen
  • Neue Adresse online unter rundfunkbeitrag.de melden
  • Umzugsdatum korrekt angeben (passend zur Bürgeramt-Anmeldung)
  • Beim Zusammenziehen ein Konto abmelden (Doppelzahlung vermeiden)
  • Bankverbindung bei Bedarf aktualisieren
  • Bestätigung des Beitragsservice aufbewahren
  • Nächste Abrechnung auf Richtigkeit prüfen
  • Ggf. Befreiung/Ermäßigung prüfen und beantragen

Die Ummeldung des Rundfunkbeitrags ist nur einer von vielen Punkten beim Umzug. Damit du nichts vergisst, hilft dir unsere komplette Umzugscheckliste – und wenn du den Umzug selbst entspannt angehen willst, hol dir ein kostenloses und unverbindliches Angebot von Sparschwein Umzug.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Den exakten Beitrag und die aktuellen Formulare findest du auf rundfunkbeitrag.de.

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David Müller Verifiziert

Umzugsexperte & Gründer von Sparschwein Umzug

David vermittelt seit über 10 Jahren Umzüge in ganz Deutschland. Sein Team hat tausende Umzüge begleitet und weiß, worauf es bei Planung, Kosten und Qualität ankommt.

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FAQ

Häufige Fragen: GEZ ummelden beim Umzug: Rundfunkbeitrag richtig anpassen (Anleitung 2026)

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Ja. Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) ist pro Wohnung zu zahlen. Wenn du umziehst, musst du deine neue Adresse beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio melden – auch dann, wenn du bereits zahlst. So bleibt dein Beitragskonto korrekt und du vermeidest Mahnungen oder Doppelzahlungen.

Du solltest die neue Anschrift innerhalb von etwa einem Monat nach dem Umzug melden. Eine starre gesetzliche Tagesfrist wie bei der Ummeldung beim Bürgeramt gibt es nicht, aber je früher du es erledigst, desto sicherer vermeidest du Beitragslücken und Mahnungen.

Der Rundfunkbeitrag liegt aktuell bei rund 18 Euro pro Monat und Wohnung (Stand 2026 – den exakten Betrag findest du auf rundfunkbeitrag.de). Er fällt einmal pro Wohnung an, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen oder wie viele Geräte vorhanden sind.

Nein. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig. Wenn du in eine Wohnung ziehst, in der bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt, meldest du dich unter Angabe der bestehenden Beitragsnummer ab bzw. an, damit nicht doppelt gezahlt wird.

Am einfachsten über das Formular „Wohnsitz ummelden“ auf rundfunkbeitrag.de. Du brauchst deine Beitragsnummer, die alte und neue Adresse sowie das Umzugsdatum. Die Ummeldung dauert nur wenige Minuten und du erhältst eine schriftliche Bestätigung.

Die neunstellige Beitragsnummer steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice, z. B. auf dem Zahlungsbescheid oder der Beitragsbestätigung. Falls du sie nicht findest, kannst du sie online oder telefonisch über den Beitragsservice anfragen.

Wenn du der Beitragszahler der WG warst und ausziehst, musst du dich abmelden und ein verbleibender Mitbewohner muss sich anmelden. Warst du nur Mitbewohner ohne eigenes Beitragskonto, musst du nichts tun – du meldest dich erst wieder an, wenn du eine eigene beitragspflichtige Wohnung beziehst.

Nein, automatisch passiert das nicht zuverlässig. Zwar gleicht der Beitragsservice Daten mit den Meldebehörden ab, aber verlasse dich nicht darauf – melde deine neue Adresse aktiv, um Beitragslücken und Mahnungen zu vermeiden.

Ganz abmelden kannst du dich nur in Ausnahmefällen, etwa wenn du ins Ausland ziehst oder in eine Wohnung, für die bereits jemand zahlt. Eine Befreiung ist außerdem bei bestimmten Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, BAföG) oder als Ermäßigung bei Behinderung möglich – dafür gibt es ein eigenes Antragsformular.

Im schlechtesten Fall läuft dein Konto auf der alten Adresse weiter, während für die neue Wohnung ein zweites Konto angelegt wird – dann zahlst du doppelt. Außerdem erreichen dich Bescheide nicht mehr, sodass sich Mahnungen und im Extremfall ein Vollstreckungsverfahren aufbauen können. Eine nachträgliche Korrektur ist möglich, kostet aber Zeit und Nerven.

Nein. Bei einer reinen Adressänderung behältst du deine bestehende Beitragsnummer; dein Konto wandert einfach an die neue Wohnung mit. Eine neue Nummer wird nur vergeben, wenn du dich erstmals anmeldest oder ein bestehendes Konto abgemeldet und ein neues eröffnet wird.

Wenn du deine Wohnung in Deutschland vollständig aufgibst und ins Ausland ziehst, endet die Beitragspflicht. Du musst dich dafür aktiv abmelden und das Datum sowie idealerweise einen Nachweis (z. B. Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts) angeben. Ohne Abmeldung läuft der Beitrag weiter.

Ja, du kannst das tatsächliche Umzugsdatum angeben, auch wenn es in der Vergangenheit liegt. Der Beitragsservice korrigiert dein Konto dann zum genannten Stichtag. Wichtig ist, dass das Datum mit deiner Anmeldung beim Bürgeramt übereinstimmt, damit es keine Rückfragen gibt.

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