Behörden & Soziales 13 Min. Lesezeit

Kaution vom Jobcenter: Darlehen beantragen, Anspruch & Rückzahlung

Mietkaution vom Jobcenter: Wann das Darlehen in Betracht kommt, wie du Zusicherungen beantragst, mit Musterantrag, Rückzahlungsbeispiel und typischen Fehlern.

DM
David Müller
· Aktualisiert 4. Nov. 2026

Du hast eine passende Wohnung gefunden, aber der Vermieter will eine Kaution – und dein Konto gibt das nicht her. Wenn du Bürgergeld bzw. Grundsicherung vom Jobcenter beziehst, ist das kein Grund, die Wohnung aufzugeben. Das Jobcenter kann die Mietkaution übernehmen, allerdings fast immer als Darlehen, das du später zurückzahlst. Entscheidend ist die Reihenfolge: Wer zuerst unterschreibt und dann fragt, riskiert eine Ablehnung.

Kurz gesagt: Das Jobcenter übernimmt die Kaution in der Regel als Darlehen. Dafür brauchst du vor Unterschrift unter den Mietvertrag zwei Dinge: die Zusicherung zu den neuen Unterkunftskosten und ausdrücklich die vorherige Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution. Außerdem sollte die Miete angemessen sein, und es wird gesondert geprüft, ob du die Kaution aus einzusetzendem Vermögen zahlen kannst. Die Kaution darf meist höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Zurückgezahlt wird typischerweise durch monatliche Aufrechnung mit dem Regelbedarf (gesetzlich grundsätzlich 5 %). Beim Auszug geht die zurückgezahlte Kaution oft direkt an das Jobcenter, solange das Darlehen nicht getilgt ist. Stelle den Antrag am besten schriftlich, sichere den Eingang und lege bei Ablehnung fristgerecht Widerspruch ein.

Kaution vom Jobcenter: Darlehen beantragen, Anspruch & Rückzahlung

Übernimmt das Jobcenter die Kaution? Die Grundregel #

Für Mietkautionen gibt es im SGB II eine eigene Regelung zur Kostenübernahme. Anders als bei Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten ist grundsätzlich der kommunale Träger am Ort der neuen Unterkunft zuständig. Voraussetzung ist eine vorherige Zusicherung. Für die Kaution (und für Genossenschaftsanteile) gilt dabei eine Besonderheit: Sie soll als Darlehen erbracht werden. Das bedeutet:

  • Du bekommst das Geld nicht geschenkt, sondern leihst es dir vom Jobcenter.
  • Das Geld fließt meist direkt an den Vermieter, nicht auf dein Konto.
  • Die Kaution bleibt rechtlich deine Sicherheit gegenüber dem Vermieter – du bist Mieter, nicht das Jobcenter.
  • Du zahlst das Darlehen in Raten zurück, solange du Leistungen beziehst, und den Rest gegebenenfalls danach.

Ein Zuschuss statt Darlehen ist die große Ausnahme und kommt höchstens in besonderen Härtefällen in Betracht. Plane also von Anfang an damit, dass du zurückzahlen musst.

Wer Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt bezieht (etwa Grundsicherung im Alter), hat ähnliche Regeln – Details dazu findest du im Ratgeber Umzug Sozialamt: Kosten beantragen.

Voraussetzungen: Wann das Kautionsdarlehen in Betracht kommt #

Ob das Jobcenter die Kaution übernimmt, hängt von mehreren Punkten ab. Sie bauen aufeinander auf – fällt einer weg, wird es schwierig.

1. Der Umzug ist notwendig oder vom Jobcenter veranlasst #

Das Jobcenter soll die Zusicherung erteilen, wenn es den Umzug selbst veranlasst hat (etwa weil deine bisherige Miete zu hoch ist) oder wenn der Umzug aus anderen Gründen notwendig ist und du ohne die Zusicherung in einem angemessenen Zeitraum keine Unterkunft finden kannst. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist das Jobcenter in der Regel gebunden. Liegen sie nicht vollständig vor, ist eine Übernahme nicht automatisch ausgeschlossen: Das Jobcenter kann dann im Einzelfall nach Ermessen entscheiden. Typische Gründe, die Jobcenter häufig anerkennen:

  • Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten
  • Trennung oder Scheidung
  • Familienzuwachs, Wohnung zu klein
  • gesundheitliche Gründe (z. B. Treppen nicht mehr möglich, Schimmel mit Attest)
  • Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt
  • drohende Wohnungslosigkeit, Kündigung durch den Vermieter
  • Auszug aus dem Elternhaus – bei unter 25-Jährigen nur unter engen Voraussetzungen

Sonderhinweis für unter 25-Jährige: Bist du unter 25 und ziehst aus dem Elternhaus aus, gelten besondere Voraussetzungen für die Anerkennung der Unterkunftskosten. Kläre vor Vertragsabschluss die erforderliche Zusicherung und mögliche Ausnahmen, etwa bei schwerwiegenden sozialen Gründen, mit dem Jobcenter oder einer Sozialberatung. Eine Ablehnung kann nicht nur die Kaution, sondern auch die laufenden Unterkunftskosten betreffen.

Wie das Jobcenter diese Gründe prüft und was du nachweisen solltest, erklären wir ausführlich im Ratgeber Umzug mit Jobcenter: Voraussetzungen & Ablauf.

2. Die neue Wohnung ist angemessen #

Jede Kommune legt Richtwerte fest, bis zu welcher Miete und Wohnungsgröße eine Wohnung als „angemessen” gilt. Liegt die neue Wohnung darüber, verweigert das Jobcenter häufig die Zusicherung zu den neuen Unterkunftskosten, und auch die Übernahme der Kaution kann daran scheitern. Frag die aktuellen Richtwerte für deine Haushaltsgröße direkt beim Jobcenter ab, bevor du ernsthaft verhandelst.

3. Beide Zusicherungen wurden vorher beantragt #

Das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern. „Vorher” heißt: bevor du den Mietvertrag unterschreibst. Dabei geht es um zwei getrennte Entscheidungen: die Zusicherung zu den neuen Unterkunftskosten und die vorherige Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution. Eine Zustimmung zur neuen Miete allein bewilligt noch kein Kautionsdarlehen. Beantrage deshalb sowohl die Zusicherung zu den neuen Unterkunftskosten als auch ausdrücklich die vorherige Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution als Darlehen. Lass dir beide Entscheidungen schriftlich geben.

Manche Jobcenter weisen ausdrücklich darauf hin, dass ohne vorherige Zusicherung kein Kautionsdarlehen gewährt wird. Gerichte haben in Einzelfällen zwar auch nachträglich Ansprüche anerkannt, etwa wenn das Jobcenter die Entscheidung unangemessen verzögert hat – darauf solltest du dich aber nicht verlassen.

4. Du kannst die Kaution nicht selbst aufbringen #

Für das Darlehen wird gesondert geprüft, ob du die Kaution aus einzusetzendem Vermögen bezahlen kannst. Dabei können andere Regeln gelten als beim laufenden Leistungsbezug. Lass dir die Prüfung und die berücksichtigten Vermögenswerte erklären. Auch eine noch nicht zurückgezahlte Kaution aus der alten Wohnung kann eine Rolle spielen – sie wird oft vorrangig angerechnet, sobald sie fließt.

5. Die Kaution ist rechtlich zulässig #

Bei Wohnraum darf der Vermieter in der Regel höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten als Kaution verlangen. Fordert er mehr, finanziert das Jobcenter den überhöhten Teil üblicherweise nicht.

Schnell-Check: Lohnt sich der Antrag in deinem Fall? #

SituationEinschätzungWas du tun solltest
Umzug vom Jobcenter verlangt, Wohnung angemessen, Vertrag noch nicht unterschriebenGute ChancenZusicherung zu den Unterkunftskosten + Zusicherung zum Kautionsdarlehen sofort beantragen
Umzug aus persönlichen Gründen, Grund gut belegbarChancen je nach EinzelfallGrund schriftlich begründen, Nachweise beilegen
Wohnung liegt über den RichtwertenEher schlechtAndere Wohnung suchen oder vorab schriftlich klären lassen, welche Kosten berücksichtigt werden
Mietvertrag schon unterschrieben, keine ZusicherungSchwierigTrotzdem sofort beantragen, Gründe für Eile darlegen, Beratung holen
Du hast Erspartes oder andere VermögenswerteHängt von der gesonderten Vermögensprüfung abVermögen vollständig angeben, berücksichtigte Werte erklären lassen; ggf. Kaution selbst in drei Raten zahlen
Kaution liegt über drei NettokaltmietenNur teilweiseMit Vermieter auf zulässige Höhe verhandeln
Genossenschaftswohnung mit GeschäftsanteilenErforderliche Anteile können nach vorheriger Zusicherung ebenfalls als Darlehen berücksichtigt werdenZusicherung für die Anteile beantragen; Höhe, Fälligkeit und Rückzahlung richten sich nach den dafür geltenden Regeln und der Satzung, die Dreimonatsgrenze für Mietkautionen gilt nicht automatisch

Antrag auf Kaution beim Jobcenter: Schritt für Schritt #

Der Ablauf unterscheidet sich je nach Jobcenter leicht, das Grundprinzip ist aber überall gleich.

Schritt 1: Wohnungsangebot schriftlich besorgen #

Du brauchst ein konkretes Angebot mit Kaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten, Wohnfläche, Einzugsdatum und Kautionshöhe. Viele Jobcenter haben dafür ein eigenes Formular („Mietbescheinigung” oder „Wohnungsangebot”), das der Vermieter ausfüllt. Alternativ reicht oft ein Mietvertragsentwurf.

Sag dem Vermieter offen, dass du die Zustimmung des Jobcenters einholst. Viele Vermieter kennen das Verfahren und warten ein paar Tage.

Schritt 2: Beide Zusicherungen gleichzeitig beantragen #

Stelle zwei Anträge – am besten in einem Schreiben:

  1. Antrag auf Zusicherung zu den Kosten der neuen Unterkunft
  2. Antrag auf vorherige Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution als Darlehen

Bitte ausdrücklich darum, dass beide Entscheidungen schriftlich ergehen. Wenn Umzugskosten anfallen, beantrage sie gleich mit. Wie das funktioniert und welche Angebote das Jobcenter sehen will, steht im Ratgeber Umzugskosten Jobcenter: Übernahme beantragen.

Schritt 3: Antrag nachweisbar abgeben #

Gib den Antrag persönlich ab und lass dir eine Eingangsbestätigung mit Datum geben, schick ihn per Fax mit Sendebericht oder nutze das Online-Postfach des Jobcenters (jobcenter.digital). Eine einfache E-Mail ist oft nicht ausreichend nachweisbar.

Schritt 4: Zusicherungen abwarten, Darlehensbescheid und Abtretung prüfen #

Warte, bis beide Zusicherungen schriftlich vorliegen. Bewilligt das Jobcenter das Darlehen, bekommst du einen Bescheid. Häufig sollst du zusätzlich unterschreiben:

  • einen Darlehensvertrag oder eine Rückzahlungsvereinbarung,
  • eine Abtretungserklärung, mit der du deinen späteren Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegen den Vermieter sicherungshalber an das Jobcenter abtrittst.

Lies diese Dokumente in Ruhe. Prüfe insbesondere, wie hoch die monatliche Rückzahlung ist und ab wann sie beginnt.

Schritt 5: Mietvertrag unterschreiben #

Erst wenn die Zusicherungen schriftlich vorliegen, unterschreibst du. Kläre den Einzugstermin so, dass er zur Bearbeitungszeit passt.

Schritt 6: Vertragsunterlagen einreichen und Auszahlung klären #

Für die Auszahlung verlangt das Jobcenter häufig den unterschriebenen Mietvertrag. Reiche ihn und alle weiteren angeforderten Unterlagen zügig ein und kläre, wann die Kaution gezahlt wird, damit sie rechtzeitig zum Mietbeginn beim Vermieter ankommt. Das Jobcenter überweist die Kaution meist direkt an den Vermieter. In manchen Kommunen gibt es statt einer Überweisung eine Verpflichtungserklärung oder Kautionszusage: Das Jobcenter erklärt dem Vermieter schriftlich, dass es für die Kaution einsteht. Ob der Vermieter das akzeptiert, ist seine Entscheidung – frag vorher nach.

Für den Umzug selbst kannst du über die kostenlose Umzugsanfrage mehrere Angebote vergleichen – das Jobcenter verlangt bei Umzugskosten oft ohnehin mehrere Kostenvoranschläge.

Formloser Antrag auf Kaution beim Jobcenter: Muster #

Wenn du kein Formular hast oder es eilig ist, reicht ein formloses Schreiben. Passe die Angaben in eckigen Klammern an.

[Dein Name] [Adresse] BG-Nummer: [Nummer deiner Bedarfsgemeinschaft]

An das Jobcenter [Ort] [Adresse]

[Ort, Datum]

Antrag auf Zusicherung der Unterkunftskosten und auf vorherige Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution als Darlehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich

  1. die Zusicherung zur Berücksichtigung der Kosten für die neue Unterkunft [Adresse der neuen Wohnung] ab dem [Datum] und
  2. die vorherige Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution in Höhe von [Betrag] € als Darlehen.

Bitte entscheiden Sie über beide Anträge schriftlich.

Der Umzug ist notwendig, weil [kurze Begründung, z. B. Aufforderung zur Kostensenkung vom TT.MM.JJJJ / Trennung / Wohnung zu klein für X Personen].

Die Wohnung hat [X] m², die Kaltmiete beträgt [X] €, die Betriebskosten [X] €, die Heizkosten [X] €. Die Kaution entspricht [X] Nettokaltmieten. Ein Wohnungsangebot des Vermieters liegt bei.

Ich kann die Kaution nicht aus eigenen Mitteln aufbringen. Aktuelle Nachweise zu meinen Vermögensverhältnissen lege ich bei bzw. reiche ich auf Anforderung nach. Sollten Sie Vermögen als einzusetzend ansehen, bitte ich um eine Erläuterung, welche Vermögenswerte Sie berücksichtigen.

Da der Vermieter eine Entscheidung bis zum [Datum] benötigt, bitte ich um kurzfristige Bearbeitung. Sollten Unterlagen fehlen, teilen Sie mir dies bitte umgehend mit.

Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]

Anlagen: Wohnungsangebot/Mietvertragsentwurf, [ggf. Nachweise für den Umzugsgrund, Kontoauszüge]

Weitere kostenlose Vorlagen rund um den Umzug, etwa für Kündigung oder Übergabeprotokoll, findest du unter Vorlagen.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchst du #

  • Wohnungsangebot oder Mietvertragsentwurf mit Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, Wohnfläche
  • Angabe der Kautionshöhe (am besten schriftlich vom Vermieter)
  • ggf. Formular „Mietbescheinigung” deines Jobcenters, vom Vermieter ausgefüllt
  • Begründung für den Umzug mit Nachweisen (Kostensenkungsaufforderung, Attest, Arbeitsvertrag, Kündigung …)
  • aktuelle Kontoauszüge, falls angefordert
  • Bankverbindung des Vermieters für die Direktzahlung
  • bei Genossenschaft: Nachweis über Höhe der Geschäftsanteile
  • Kopie deines Antrags mit Eingangsbestätigung
  • nach Unterschrift: Kopie des unterschriebenen Mietvertrags für die Auszahlung
  • Vermieter fragt nach Vorvermieter-Nachweis? Dann Mietschuldenfreiheitsbescheinigung besorgen

Wer ist zuständig? Umzug innerhalb der Stadt oder in einen anderen Ort #

Ziehst du innerhalb deines Ortes um, ist alles bei deinem bisherigen Jobcenter. Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis wird es komplizierter:

LeistungIn der Regel zuständig
Zusicherung zur neuen MieteJobcenter am neuen Wohnort (oft mit Beteiligung des alten)
MietkautionJobcenter am Ort der neuen Wohnung
Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskostenbisheriges Jobcenter

Praxistipp: Stelle die Anträge parallel bei beiden Jobcentern und verweise im Schreiben auf den jeweils anderen Antrag. Ein bei einer unzuständigen Sozialleistungsstelle eingegangener Antrag ist grundsätzlich weiterzuleiten; der Eingang kann für die Antragstellung maßgeblich bleiben. Rechne dennoch mit Verzögerungen und beantrage die Kautionszusicherung möglichst direkt beim zuständigen Jobcenter.

Rückzahlung: So wird das Darlehen getilgt #

Während des Leistungsbezugs #

Solange du Leistungen beziehst, wird das Darlehen in der Regel ab dem Monat nach der Auszahlung mit deinem Regelbedarf verrechnet. Gesetzlich vorgesehen ist seit Juli 2023 grundsätzlich eine monatliche Aufrechnung in Höhe von 5 % des maßgebenden Regelbedarfs. Du bekommst also jeden Monat entsprechend weniger ausgezahlt. Die Aufrechnung muss das Jobcenter dir schriftlich durch Verwaltungsakt erklären. Wie viel genau abgezogen wird, steht in diesem Bescheid – prüfe das, denn bei mehreren laufenden Darlehen oder Forderungen gelten Obergrenzen für die gesamte Aufrechnung.

Rechenbeispiel #

Angenommen, du bist alleinstehend, der Regelbedarf liegt bei 563 € (prüfe den aktuell gültigen Betrag), die Aufrechnung beträgt 5 %, also 28,15 € im Monat:

NettokaltmieteKaution (3 Monatsmieten)Monatliche Rate (ca.)Dauer bis zur Tilgung (ca.)
350 €1.050 €28,15 €rund 38 Monate
420 €1.260 €28,15 €rund 45 Monate
500 €1.500 €28,15 €rund 54 Monate
600 €1.800 €28,15 €rund 64 Monate

Die Rechnung ist eine Orientierung. Bei anderen Regelbedarfsstufen, mehreren Personen oder parallelen Darlehen sieht es anders aus. Wichtig für deine Planung: Rund 28 € weniger im Monat über mehrere Jahre sind spürbar. Rechne das vorher in dein Haushaltsbudget ein.

Wenn der Leistungsbezug endet #

Fällt der Leistungsbezug weg, etwa weil du eine Arbeit aufnimmst, wird der noch offene Betrag grundsätzlich fällig. In der Praxis kannst du mit dem Jobcenter (bzw. dem Forderungsmanagement der Bundesagentur für Arbeit) meist eine Ratenzahlung vereinbaren. Melde dich aktiv, bevor Mahnungen kommen, und schlag eine realistische Rate vor.

Wenn das Darlehen getilgt ist #

Ist das Darlehen vollständig getilgt, lass dir dies bestätigen und kläre die Freigabe beziehungsweise Rückabtretung des sicherungshalber abgetretenen Kautionsanspruchs. Informiere anschließend den Vermieter, damit die spätere Auszahlung an den richtigen Empfänger erfolgt.

Wenn du ausziehst #

Beim Auszug rechnet der Vermieter die Kaution ab. Hast du den Rückzahlungsanspruch abgetreten und ist das Darlehen noch nicht vollständig getilgt, überweist er in der Regel an das Jobcenter. Das Jobcenter verrechnet das mit deinem Restdarlehen; übersteigt die Kaution den offenen Betrag, bekommst du den Überschuss.

Ziehst du direkt in eine neue Wohnung um, für die wieder eine Kaution fällig wird, solltest du das im neuen Antrag ansprechen. Die alte Kaution wird dann häufig für die neue eingesetzt – oft hapert es am Timing, weil Vermieter sich mit der Abrechnung Zeit lassen dürfen. Wann der Vermieter zahlen muss und was er einbehalten darf, erklärt der Ratgeber Kaution Rückzahlung: Fristen & Rechte.

Achtung bei Schäden: Abzüge bleiben deine Schulden #

Ein Punkt, den viele unterschätzen: Behält der Vermieter einen Teil der Kaution für Schäden, Mietrückstände oder eine Nebenkostennachzahlung ein, sinkt dein Darlehen beim Jobcenter dadurch nicht. Du schuldest dem Jobcenter weiterhin den vollen Betrag abzüglich dessen, was du bereits getilgt hast.

Für welche Schäden du in der Regel haftest:

  • Ja, meist: Brandflecken, Löcher in Türen, zerbrochene Fliesen oder Waschbecken, starke Haustierschäden, nicht entfernte Einbauten ohne Absprache
  • Nein, meist nicht: normale Abnutzung wie leicht abgelaufener Boden, verblasste Tapeten, übliche Dübellöcher in normalem Umfang
  • Kommt auf den Vertrag an: Schönheitsreparaturen – viele Klauseln sind unwirksam, Details im Ratgeber Schönheitsreparaturen beim Auszug

Schütze dich, indem du beim Einzug und beim Auszug ein Protokoll mit Fotos machst. Eine Vorlage und Tipps findest du im Ratgeber Wohnungsübergabeprotokoll. Dokumentierte Vorschäden beim Einzug sind später dein wichtigstes Argument.

DM
David Müller Verifiziert

Umzugsexperte & Gründer von Sparschwein Umzug

David vermittelt seit über 10 Jahren Umzüge in ganz Deutschland. Sein Team hat tausende Umzüge begleitet und weiß, worauf es bei Planung, Kosten und Qualität ankommt.

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Sparschwein-Redaktion · Herausgeber: David Müller

Dieser Ratgeber wird von unserer Redaktion gepflegt – zuletzt aktualisiert am 4.11.2026. Preisangaben sind Orientierungswerte; Rechts- und Steuerthemen ersetzen keine individuelle Beratung. Mehr über uns und unsere Grundsätze.

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In vielen Fällen ja, allerdings nicht als Geschenk, sondern in der Regel als Darlehen. Wichtig sind zwei getrennte Entscheidungen: die Zusicherung zu den Kosten der neuen Unterkunft und die vorherige Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution. Eine Zustimmung zur neuen Miete allein bewilligt noch kein Kautionsdarlehen. Den Betrag zahlst du anschließend in monatlichen Raten zurück.

Typischerweise dann, wenn der Umzug notwendig ist oder vom Jobcenter veranlasst wurde, die neue Wohnung angemessen ist und du vor der Unterschrift unter den Mietvertrag sowohl die Zusicherung zu den neuen Unterkunftskosten als auch ausdrücklich die Zusicherung zur Übernahme der Kaution beantragt hast. Für das Darlehen wird außerdem gesondert geprüft, ob du die Kaution aus einzusetzendem Vermögen bezahlen kannst; dabei können andere Regeln gelten als beim laufenden Leistungsbezug. Die genaue Prüfung erfolgt immer im Einzelfall.

Das Jobcenter orientiert sich an der Kaution, die der Vermieter verlangen darf. Bei Wohnraummiete sind das in der Regel höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten. Eine überhöhte Kaution muss das Jobcenter normalerweise nicht finanzieren.

Solange du Leistungen beziehst, wird das Darlehen in der Regel durch monatliche Aufrechnung mit deinem Regelbedarf getilgt. Gesetzlich vorgesehen sind seit Juli 2023 grundsätzlich 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Die Aufrechnung muss das Jobcenter dir schriftlich durch Verwaltungsakt erklären. Endet der Leistungsbezug, wird der Restbetrag grundsätzlich fällig; meist kannst du aber eine Ratenzahlung vereinbaren.

Ja, ein formloser Antrag reicht grundsätzlich. Du kannst ihn sogar mündlich stellen, aus Beweisgründen solltest du ihn aber schriftlich oder über einen geeigneten Onlinezugang einreichen. Viele Jobcenter haben eigene Formulare, die sie dir danach zuschicken oder die du online findest. Wichtig ist, dass der Antrag vor Abschluss des Mietvertrags eingeht und du den Eingang sicherst.

Der Vermieter zahlt die Kaution nach Abrechnung zurück. Hast du den Rückzahlungsanspruch an das Jobcenter abgetreten und ist das Darlehen noch nicht getilgt, geht das Geld in der Regel direkt dorthin und wird mit deinem Restdarlehen verrechnet. Ist das Darlehen vollständig getilgt, lass dir das bestätigen und kläre die Freigabe bzw. Rückabtretung des Kautionsanspruchs. Behält der Vermieter etwas für Schäden ein, bleibt deine Schuld beim Jobcenter trotzdem bestehen.

Lege innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid ein und lass dich bei Bedarf von einer Sozialberatung oder dem Mieterverein unterstützen. Ist eine Geldkaution vereinbart, darfst du sie grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten, ohne dass der Vermieter zustimmen muss. Alternativ kannst du nach einer Kautionsbürgschaft fragen. Bei großer Eile kommt ein Eilantrag beim Sozialgericht infrage.

Für die Mietkaution ist grundsätzlich der kommunale Träger am Ort der neuen Unterkunft zuständig, in der Praxis also meist das Jobcenter dort. Für Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten ist meist das bisherige Jobcenter zuständig. Ein bei einer unzuständigen Stelle eingegangener Antrag ist grundsätzlich weiterzuleiten. Rechne dennoch mit Verzögerungen und beantrage die Kautionszusicherung möglichst direkt beim zuständigen Jobcenter.

Dieser Ratgeber beschreibt die geltenden Grundregeln des SGB II zum Kautionsdarlehen. Gesetzesvorhaben zur Grundsicherung können einzelne Details ändern, gelten aber erst ab ihrem Inkrafttreten. Prüfe vor deinem Antrag anhand amtlicher Quellen oder bei deinem Jobcenter, welche Regeln zum Zeitpunkt deines Antrags gelten.

Du haftest für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, etwa Brandflecken, Löcher in Türen oder zerbrochene Fliesen. Normale Gebrauchsspuren wie leicht abgelaufener Boden sind in der Regel keine Schäden. Ob Schönheitsreparaturen fällig sind, hängt von einer wirksamen Klausel im Mietvertrag ab.

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