Ein geplatzter Schlauch an der Waschmaschine, ein Rohrbruch in der Wand oder Wasser aus der Wohnung über dir: Ein Wasserschaden kommt oft ohne Vorwarnung. Ist die Wohnung danach nicht mehr bewohnbar, musst du innerhalb kurzer Zeit entscheiden, was raus muss, wohin es soll und wer das bezahlt. Dabei geht es um mehr als den Transport. Fehler in den ersten Tagen können später die Erstattung durch die Versicherung erschweren. Hier findest du einen Orientierungsplan für die ersten 48 Stunden, realistische Kostenspannen, die Zuständigkeiten der Versicherungen und typische Fehler.

Kurz gesagt: Zuerst Wasser stoppen und Strom im betroffenen Bereich sichern. Betritt keine überfluteten Bereiche, solange eine elektrische Gefährdung möglich ist. Wasser und Strom nur von einem trockenen, sicher zugänglichen Ort aus abstellen. Bei akuter Gefahr Abstand halten und Feuerwehr beziehungsweise Elektrofachbetrieb verständigen. Dokumentiere den Schaden, soweit das gefahrlos möglich ist. Dann Versicherung und, wenn du zur Miete wohnst, den Vermieter sofort informieren. Bevor du eine Umzugsfirma beauftragst, lass dir möglichst schriftlich bestätigen, ob Transport, Einlagerung und Hotel übernommen werden. Hole trotz Zeitdruck mehrere Angebote ein. Lagere nur trockene Gegenstände ein. Stimme planbare Räumungen und Entsorgungen möglichst vorher mit der Versicherung ab, verzögere aber keine unaufschiebbaren Schutzmaßnahmen. Für eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung liegt ein Notumzug oft bei ca. 900–2.500 €, Lagerkosten kommen monatlich dazu.
Die ersten 48 Stunden: Was in welcher Reihenfolge passieren sollte
Unter Stress verlieren viele den Überblick. Die Reihenfolge ist aber wichtig: Erst kommen Sicherheit und Schadenbegrenzung, dann die Dokumentation, danach der Umzug. Dokumentiere den Schaden vor Veränderungen, soweit das gefahrlos und ohne Verzögerung notwendiger Schutzmaßnahmen möglich ist. Die folgende Tabelle ist ein Orientierungsplan, kein fester Zeitrahmen. Wie schnell du die Schritte umsetzen kannst, hängt von der Lage vor Ort und der Verfügbarkeit von Handwerkern und Umzugsfirmen ab.
| Zeitraum | Was zu tun ist | Warum |
|---|---|---|
| Sofort (0–2 Std.) | Hauptwasserhahn zu, Sicherungen im betroffenen Bereich raus, beides nur von einem trockenen, sicher zugänglichen Ort aus. Überflutete Bereiche nicht betreten, solange eine elektrische Gefährdung möglich ist. Bei akuter Gefahr Abstand halten und Feuerwehr bzw. Elektrofachbetrieb verständigen. Notdienst (Installateur) rufen | Weitere Schäden und Stromunfälle verhindern |
| 0–4 Std. | Fotos und Videos von Räumen, Wasserstand, Schadensquelle und beschädigten Gegenständen, soweit gefahrlos möglich | Beweis für Versicherung und Vermieter |
| 0–24 Std. | Versicherung melden (Hausrat, bei Eigentum auch Wohngebäude), Vermieter bzw. Hausverwaltung informieren | Meldepflichten aus Vertrag und Mietrecht |
| 2–24 Std. | Wertsachen, Dokumente, Elektronik und Medikamente sichern | Diese Dinge sind kaum zu ersetzen |
| 12–36 Std. | Kostenübernahme für Transport, Lagerung und Hotel klären, mehrere Angebote für den Notumzug einholen | Ohne Freigabe zahlst du womöglich selbst |
| 24–48 Std. | Räumung durch die Umzugsfirma, trockene Sachen einlagern oder zur Ersatzunterkunft bringen | Platz für Trocknung und Sanierung schaffen |
| Ab 48 Std. | Schadensliste mit Kaufbelegen vervollständigen, Termine mit Gutachter und Trocknungsfirma abstimmen | Grundlage für die Regulierung |
Ergänzend zu Fotos können Zeugen, Einsatzberichte, Rechnungen und spätere Feststellungen helfen. Fehlende Fotos schließen eine Regulierung nicht automatisch aus.
Schadenminderung ist keine Kür
Versicherungsverträge verpflichten dich in der Regel, den Schaden möglichst gering zu halten und ihn unverzüglich zu melden. In der Praxis heißt das: Wasser aufnehmen, Teppiche hochnehmen und Möbel aus der Nässe holen, wenn das gefahrlos möglich ist. Lüftung und Trocknung stimmst du am besten mit dem Fachbetrieb ab. Dauerhaft geöffnete Fenster können eine technische Trocknung beeinträchtigen, und feuchte Außenluft kann zusätzliche Feuchtigkeit in die Räume bringen. Mehr als das Zumutbare musst du nicht leisten. Notiere trotzdem, was du wann getan hast. Das hilft, falls später jemand fragt, warum ein Schaden größer geworden ist.
Wer zahlt was? Die Versicherungen im Überblick
Nach einem Wasserschaden können mehrere Versicherungen beteiligt sein, und jede deckt einen anderen Teil ab. Wichtig: Hausrat- und Gebäudeversicherung leisten nur, wenn die Schadenursache nach deinem Vertrag versichert ist, und nur im vereinbarten Umfang. Die Tabelle zeigt typische Zuständigkeiten, keine sichere Deckung.
| Versicherung | Wer hat sie? | Was sie typischerweise abdeckt | Was oft nicht |
|---|---|---|---|
| Hausratversicherung | Mieter und Eigentümer | Bei versicherter Ursache bewegliche Gegenstände, je nach Vertrag Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Aufräumkosten | Gebäudeteile wie Wände, Estrich oder fest verbaute Böden |
| Wohngebäudeversicherung | Eigentümer bzw. Vermieter | Bei versicherter Ursache Leitungen, Wände, Böden, Trocknung des Gebäudes, je nach Vertrag Mietausfall | Hausrat des Mieters |
| Privathaftpflicht des Verursachers | Z. B. Nachbar über dir | Schäden bei dir, wenn der Nachbar den Schaden schuldhaft verursacht hat | Schäden ohne Verschulden, etwa durch Materialermüdung |
| Elementarschadenversicherung | Zusatzbaustein zum jeweiligen Hausrat- oder Gebäudevertrag | Je nach Vertrag Überschwemmung oder Rückstau, auch wenn Starkregen die Ursache ist | Bloß eindringendes Regenwasser; fehlt häufig, wenn der Baustein nicht extra abgeschlossen wurde |
Hausratversicherung: wichtige Anlaufstelle
Als Mieter ist deine eigene Hausratversicherung oft die erste Adresse, auch wenn ein anderer den Schaden verursacht hat. Ist die Schadenursache versichert, kann deine Hausratversicherung beschädigten Hausrat und vereinbarte Folgekosten übernehmen. Sie kann anschließend mögliche Ersatzansprüche gegen Verantwortliche verfolgen. Ein Wasserschaden durch einen Dritten ist aber nicht automatisch über deine Hausratversicherung gedeckt.
Such in deinen Versicherungsbedingungen gezielt nach diesen Begriffen:
- „Hotelkosten“ oder „Unterbringungskosten“: Oft begrenzt auf eine bestimmte Anzahl von Tagen und einen Höchstbetrag pro Tag.
- „Transport- und Lagerkosten“: Diese Leistung greift häufig nur, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und eine Lagerung in einem anderen Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.
- „Aufräumungskosten“ und „Bewegungs- und Schutzkosten“: Damit sind Kosten gemeint, die entstehen, wenn Sachen für die Reparatur bewegt werden müssen.
- „Leitungswasser“: Das ist der Grundbaustein. Überschwemmung oder Rückstau nach Starkregen fallen meist nicht darunter, sondern allenfalls unter einen Elementarschutz.
- „Elementarschäden“ und „Rückstau“: Prüfe, ob der Baustein zu deinem Hausratvertrag gehört und ob Voraussetzungen wie eine Rückstausicherung genannt sind.
Weil diese Leistungen von Vertrag zu Vertrag stark abweichen, gilt: Ruf an, schildere die Lage und bitte um eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, bevor du einen teuren Umzug oder eine Einlagerung für mehrere Monate beauftragst. Viele Versicherer haben eine Schadenhotline, die rund um die Uhr erreichbar ist.
Wohngebäudeversicherung: Sache des Eigentümers
Die Gebäudeversicherung kann bei versicherter Schadenursache und im vereinbarten Umfang für Schäden am Haus selbst aufkommen, also für Rohrleitungen, Estrich, Putz und Bodenbeläge. Bist du Mieter, kümmert sich der Vermieter darum. Bist du Eigentümer, meldest du den Schaden bei beiden Versicherungen. Ob etwa Überschwemmung oder Rückstau mitversichert ist, hängt auch hier vom Elementarbaustein im Gebäudevertrag ab. Manche Gebäudeversicherungen zahlen Eigentümern auch den Mietwert der eigenen, unbewohnbaren Wohnung. Ob das bei dir gilt, steht in der Police.
Mehr dazu, wie Haftung und Versicherung beim Transport selbst geregelt sind, findest du im Ratgeber Umzug Versicherung: Schäden, Haftung & was wirklich abgesichert ist.
Musst du überhaupt raus? Die Entscheidungshilfe
Nicht jeder Wasserschaden erfordert einen kompletten Auszug. Manchmal reicht es, zwei Zimmer zu räumen. Ein Teilumzug in andere Räume oder eine kleine Einlagerung ist deutlich günstiger als die Räumung der ganzen Wohnung. Die folgenden Punkte sind keine festen Auszugskriterien, sondern Anlass für eine fachliche Prüfung.
Lass prüfen, ob ein vollständiger Auszug nötig ist, wenn:
- Strom in mehreren Bereichen abgeschaltet bleiben muss,
- Bad oder Küche dauerhaft nicht nutzbar sind,
- der Estrich durchfeuchtet ist und großflächig getrocknet oder entfernt werden muss,
- Schimmel droht oder bereits sichtbar ist (bei Kindern, Schwangeren, älteren oder vorerkrankten Menschen besonders ernst nehmen),
- Trocknungsgeräte rund um die Uhr laufen und die Wohnung kaum nutzbar ist.
Ein Teilumzug oder eine Umräumung kommt eher in Frage, wenn:
- nur ein oder zwei Räume betroffen sind,
- Bad und Küche funktionieren,
- die Trocknung voraussichtlich nur wenige Wochen dauert.
Abwarten kann vertretbar sein, wenn:
- nur oberflächliche Nässe vorhanden ist, die schnell abtrocknet, und keine Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit erkennbar ist.
Maßgeblich sind konkret beurteilte Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, die noch nutzbaren Wohnbereiche und das Sanierungskonzept. Eine fehlende Räumungsempfehlung allein beweist nicht, dass Abwarten sicher ist. Hol dir im Zweifel die Einschätzung der Trocknungsfirma oder des Gutachters. Was sie dir sagen, ist auch für die Versicherung ein wichtiges Argument, wenn es um die Notwendigkeit von Hotel und Einlagerung geht.
Der Express-Umzug: So läuft ein kurzfristiger Einsatz in der Praxis
„Express-“ oder „48h-Umzug“ sind keine geschützten Begriffe. Gemeint ist meist, dass eine Umzugsfirma binnen ein bis zwei Tagen mit Team und Fahrzeug anrückt. Ob das klappt, hängt von freien Kapazitäten ab. Unter der Woche und abseits des Monatsendes stehen die Chancen besser.
Was die Umzugsfirma von dir wissen muss
Je genauer deine Anfrage ist, desto schneller kommt ein belastbares Angebot. Halte diese Infos bereit:
- Volumen: Anzahl der Zimmer und grobe Möbelliste, gern als Fotos oder Video.
- Zustand: Welche Sachen sind nass, welche trocken? Nasse Gegenstände sind schwerer und müssen anders behandelt werden.
- Zugang: Etage, Aufzug, Trageweg und Parkmöglichkeit.
- Ziel: Lager, Ersatzwohnung, Familie, Trocknungsbetrieb oder eine Kombination davon.
- Leistungen: Nur Transport oder auch Einpacken, Möbelabbau und Entsorgung?
- Abrechnung: Bitte um einen Festpreis oder eine klare Stundenkalkulation mit Obergrenze.
Über die kostenlose Umzugsanfrage kannst du mehrere Angebote parallel einholen. Eine gebündelte Anfrage kann den organisatorischen Aufwand reduzieren; Rückmeldungen und Angebotsprüfung brauchen trotzdem Zeit. Schreib direkt dazu, dass es sich um einen Wasserschaden handelt und eine Versicherung beteiligt ist. So kannst du um eine Rechnung bitten, die die Versicherung gut nachvollziehen kann.
Worauf du beim Angebot achten solltest
- Aufschlüsselung: Personal, Fahrzeug, Packmaterial, Expresszuschlag und Entsorgung sollten getrennt ausgewiesen sein. Das erleichtert die Prüfung durch die Versicherung.
- Haftung: Frag nach, wie bereits vorgeschädigte Gegenstände behandelt werden. Lass den Vorschaden vor dem Transport schriftlich festhalten, damit es später keinen Streit darüber gibt, wann ein Schaden entstanden ist.
- Keine Vorkasse in voller Höhe: Eine Anzahlung kann üblich sein, die komplette Summe vorab ist ein Warnsignal.
- Halteverbot: Für eine Notfallräumung ist die reguläre Vorlaufzeit für ein Halteverbot oft zu lang. Frag die Firma, wie sie das Parken löst.
Wie du in Ruhe ein seriöses Unternehmen erkennst, steht im Ratgeber Seriöses Umzugsunternehmen finden. Die Kriterien gelten auch im Notfall, nur prüfst du sie schneller.
Packen nach einem Wasserschaden: andere Regeln
Ein Notumzug nach Wasserschaden ist kein normaler Umzug. Ein paar Punkte unterscheiden sich deutlich:
- Trocken und nass trennen: Feuchte Gegenstände dürfen nicht mit trockenen in einen Karton oder ins selbe Lager.
- Feuchtes nur kurzfristig transportieren: Weder Folie noch Decken oder geschlossene Kunststoffboxen lösen das Feuchtigkeitsproblem. Feuchte Gegenstände nur kurzfristig und getrennt transportieren und anschließend unverzüglich fachgerecht trocknen lassen.
- Schimmel und Abwasser: Bei belasteten Sachen sollten Fachleute Verpackung, Transport und Entsorgung festlegen. Offene Verpackungen können sonst unbelastete Gegenstände kontaminieren.
- Pappkartons nur für Trockenes: Nasse Kartons reißen.
- Elektronik: Geräte, die nass geworden sind, nicht einschalten. Markiere sie und lass sie prüfen.
- Dokumente: Nasse Papiere flach legen. Bei wichtigen Unterlagen kann ein Fachbetrieb für Dokumententrocknung helfen.
Viele Tipps zum Schutz von Möbeln vor Nässe beim Transport findest du auch im Ratgeber Umzug bei Regen.
Einlagerung während der Sanierung
Wenn die Sanierung Wochen oder Monate dauert, brauchst du einen Ort für deine Möbel. Die Ersatzunterkunft ist meist zu klein, das Hotelzimmer sowieso.
Welche Lagerform passt?
| Lagerform | Geeignet für | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Lagercontainer bei der Umzugsfirma | Komplette Wohnungen | Transport und Lager aus einer Hand, oft versicherbar | Kein spontaner Zugriff |
| Self-Storage-Abteil | Teilbestand, häufiger Zugriff | Flexible Laufzeit, eigener Zugang | Transport musst du extra organisieren |
| Garage oder Keller von Bekannten | Kleinere Mengen | Günstig | Feuchtigkeit, Haftungsfragen; Versicherungsschutz nicht automatisch gegeben, Außenversicherung, Lagerort, Dauer, versicherte Gefahren und Entschädigungsgrenzen vorher schriftlich klären |
Bei gewerblichen Lagern gilt: Die Haftung des Lagerhalters und dein eigener Sachversicherungsschutz sind nicht dasselbe. Frag nach, wofür der Lagerhalter haftet und in welcher Höhe, und kläre mit deiner Hausratversicherung, ob und in welchem Umfang eingelagerte Sachen mitversichert sind.
Für eine Notfallsituation ist die Kombination aus Umzugsfirma und deren Lager oft am praktischsten. Ein Auftrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner. Gerade für die Abrechnung mit der Versicherung ist das ein Vorteil. Infos zu Lagermöglichkeiten findest du auf der Seite Möbel einlagern. Detaillierte Preise pro Monat und Kubikmeter stehen im Ratgeber Möbel einlagern: Kosten, Dauer & sichere Lagerung.
Die drei wichtigsten Regeln für das Lager
- Nur Trockenes einlagern. Feuchte Möbel und Textilien verderben im geschlossenen Raum, und Schimmel kann auf weitere Gegenstände übergehen.
- Laufzeit flexibel halten. Sanierungen können sich verzögern; vereinbare möglichst eine flexible Lagerdauer, etwa monatliche Kündbarkeit.
- Liste führen. Notiere, was wo eingelagert ist, mit Fotos. Das hilft bei der Rückkehr und bei möglichen Fragen der Versicherung.
Was kostet ein Notumzug nach Wasserschaden?
Die Kosten hängen von denselben Faktoren ab wie bei jedem Umzug: Volumen, Etage, Entfernung, Packleistung. Dazu kommen beim Notfall der Zeitdruck und der Zusatzaufwand durch nasse Gegenstände. Die folgenden Spannen sind Orientierungswerte für innerstädtische Einsätze. Regional können die Preise deutlich abweichen.
| Leistung | Typische Spanne | Kommt teurer, wenn … |
|---|---|---|
| Räumung 1-Zimmer-Wohnung | ca. 400–900 € | ohne Aufzug in hohen Etagen geräumt wird |
| Räumung 2- bis 3-Zimmer-Wohnung | ca. 900–2.500 € | die Firma komplett ein- und auspackt |
| Räumung 4+ Zimmer oder Haus | ca. 2.000–4.500 € | Keller oder Dachboden betroffen sind |
| Expresszuschlag | oft spürbar, je nach Anbieter und Termin | am Wochenende, nachts oder am Monatsende gearbeitet wird |
| Einlagerung | oft ca. 80–300 € pro Monat | große Volumen oder klimatisierte Lager nötig sind |
| Entsorgung zerstörter Möbel | ca. 150–800 € | viel Sperrgut oder belastetes Material anfällt |
| Rücktransport nach Sanierung | ähnlich wie Hinweg, meist ohne Expresszuschlag | wieder alles montiert werden soll |
Ein erster Richtwert für deine Wohnungsgröße kommt aus dem Umzugskostenrechner. Für den Notfall solltest du mit dem oberen Bereich der Spanne rechnen. Verbindlich ist am Ende nur das konkrete Angebot.
Kosten richtig dokumentieren
Ob deine Versicherung zahlt, hängt nicht nur von der Police ab, sondern auch von den Belegen. Bewahre auf:
- Angebote und Rechnungen der Umzugsfirma, möglichst aufgeschlüsselt,
- Lagervertrag und monatliche Rechnungen,
- Hotelrechnungen und Belege für Fahrtkosten,
- Rechnungen für Notdienst, Trocknung und Reinigung,
- Kaufbelege der zerstörten Gegenstände (falls nicht vorhanden: Fotos, Bankauszüge, Bedienungsanleitungen).
Ob nicht erstattete Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, ist eine Einzelfallfrage. Das klärst du am besten mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
Versicherungsabwicklung Schritt für Schritt
So läuft die Regulierung typischerweise ab. Die Details unterscheiden sich je nach Versicherer:
- Schadensmeldung: Telefonisch oder online, so schnell wie möglich. Lass dir die Schadennummer geben und nutze sie in jeder Kommunikation.
- Erstgespräch: Kläre, ob ein Gutachter kommt, und stimme planbare Räumungen möglichst vorher ab. Unaufschiebbare Schutzmaßnahmen musst du dafür nicht zurückstellen. Bitte um eine schriftliche Bestätigung für Notmaßnahmen.
- Kostenübernahme klären: Frag konkret nach Transport, Lagerung, Hotel und Entsorgung. Halte schriftlich fest, wie lange und in welcher Höhe.
- Gutachter-Termin: Halte beschädigte Gegenstände bereit, oder die Fotos und Notizen dazu, falls Sachen aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen schon entsorgt werden mussten.
- Schadensliste einreichen: Gegenstand, ungefähres Kaufdatum, Kaufpreis, Zustand. Bei zerstörtem Hausrat richtet sich die Entschädigung üblicherweise nach dem Wiederbeschaffungspreis gleichartiger neuer Sachen. Bei reparierbaren oder besonderen Gegenständen sowie durch Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen können andere Regeln gelten. Maßgeblich sind deine Versicherungsbedingungen.
- Zwischenabrechnung: Bei langen Sanierungen kannst du nach Abschlagszahlungen fragen, damit du Hotel und Lager nicht monatelang vorfinanzieren musst.
- Abschluss: Rücktransport, Endabrechnung, gegebenenfalls Nachforderung.
Tipp für die Kommunikation: Führe ein einfaches Schadentagebuch. Datum, mit wem gesprochen, was vereinbart wurde. Bestätige wichtige Telefonate per E-Mail („Wie heute telefonisch besprochen …“). Das kostet wenig Zeit und kann spätere Missverständnisse vermeiden.
Wenn du zur Miete wohnst: Rechte und Pflichten
Als Mieter musst du einen Wasserschaden dem Vermieter unverzüglich melden. Tust du das nicht und wird der Schaden dadurch größer, kann das zu deinen Lasten gehen. Die Instandsetzung der Wohnung ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters.
Mietminderung: Ist die Wohnung ganz oder teilweise nicht nutzbar, kann die Miete in der Regel gemindert werden. Bei vollständiger Unbewohnbarkeit ist im Einzelfall auch eine Minderung bis auf null möglich. Melde den Schaden unverzüglich. Unterbleibt die Anzeige und kann der Vermieter deshalb nicht abhelfen, können Minderungsrechte eingeschränkt sein. Ob und in welcher Höhe eine Minderung besteht, hängt auch von Ursache und Verantwortlichkeit ab; lass dich vor einer Kürzung beraten. Zahl im Zweifel unter Vorbehalt weiter, statt eigenmächtig die Miete einzubehalten. Wie Minderungen bei Feuchtigkeitsschäden in der Praxis eingeschätzt werden, beschreibt der Ratgeber Mietminderung bei Schimmel. Die Logik ist bei Wasserschäden vergleichbar.
Kosten für Unterkunft, Transport und Lagerung: Neben der eigenen Versicherung können auch Ansprüche gegen den Vermieter in Betracht kommen, etwa für notwendige angemessene Aufwendungen infolge von Erhaltungsmaßnahmen. Weitere Ansprüche hängen unter anderem von Verantwortlichkeit und Verzug ab. Kläre Unterkunft, Transport, Lagerung und gegebenenfalls einen Vorschuss mit Vermieter und Rechtsberatung; eine automatische Übernahme aller Kosten besteht nicht.
Zugang für Handwerker: Du musst notwendige Reparaturen in der Regel dulden und Zugang ermöglichen. Stimme Termine ab und hinterlege gegebenenfalls einen Schlüssel. Das geht auch, wenn du gerade woanders wohnst.
Wenn sich nichts tut: Kümmert sich der Vermieter trotz Aufforderung nicht und bleibt die Wohnung über lange Zeit unbewohnbar, kann im Einzelfall auch eine Kündigung in Betracht kommen. Das ist ein großer Schritt mit rechtlichen Voraussetzungen. Lies dazu den Ratgeber Fristlose Kündigung der Wohnung und hol dir vor einer Entscheidung rechtliche Beratung, etwa beim Mieterverein.
Hinweis: Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Ansprüche hängen vom Mietvertrag, von der Schadensursache und vom Einzelfall ab.
Checkliste: Notumzug nach Wasserschaden
Druck dir diese Liste aus oder speicher sie auf dem Handy. Sie ist nach Reihenfolge sortiert, die Zeitangaben sind Orientierung.
Sofort
- Keine überfluteten Bereiche betreten, solange eine elektrische Gefährdung möglich ist
- Wasserzufuhr gestoppt (Hauptwasserhahn oder Absperrventil), nur von einem trockenen, sicher zugänglichen Ort aus
- Sicherungen betroffener Räume ausgeschaltet, nur von einem trockenen, sicher zugänglichen Ort aus
- Bei akuter Gefahr Abstand gehalten und Feuerwehr bzw. Elektrofachbetrieb verständigt
- Installateur-Notdienst gerufen
- Fotos und Video von den betroffenen Bereichen gemacht, soweit gefahrlos möglich
- Wertsachen, Ausweise, Medikamente, Laptop gesichert
Am ersten Tag (möglichst zeitnah)
- Hausratversicherung informiert, Schadennummer notiert
- Vermieter bzw. Hausverwaltung schriftlich informiert
- Bei Eigentum: Wohngebäudeversicherung informiert
- Bei Verursachung durch Nachbarn: Nachbar informiert, dessen Haftpflicht erfragt
- Kostenübernahme für Hotel, Transport und Lager angefragt
- Unterkunft für die ersten Nächte organisiert (notfalls über die Wohnungsnotfallhilfe, siehe unten)
In den ersten zwei Tagen
- Mehrere Angebote für Notumzug und Einlagerung eingeholt
- Angebot mit aufgeschlüsselten Positionen beauftragt
- Vorschäden an Möbeln vor Transport dokumentiert
- Nasse und trockene Gegenstände getrennt
- Feuchte Gegenstände zur fachgerechten Trocknung gegeben
- Nur trockene Sachen ins Lager gegeben
- Zerstörte Gegenstände dokumentiert, planbare Entsorgung mit der Versicherung abgestimmt
In den folgenden Wochen
- Schadensliste mit Belegen eingereicht
- Alle Rechnungen gesammelt und an Versicherung weitergeleitet
- Post-Erreichbarkeit geregelt (bei längerer Abwesenheit Nachsendeauftrag prüfen)
- Versorger informiert, falls Strom oder Gas länger abgestellt bleiben
- Rücktransport nach Abschluss der Sanierung geplant
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
1. Erst räumen, dann dokumentieren. Fehlende Dokumentation kann die Regulierung erschweren. Dokumentiere den Schaden vor Veränderungen, soweit das gefahrlos und ohne Verzögerung notwendiger Schutzmaßnahmen möglich ist. Ergänzend können Zeugen, Einsatzberichte und Rechnungen helfen.
2. Umzugsfirma beauftragen, ohne die Kostenübernahme zu klären. Viele gehen davon aus, dass „die Versicherung das schon zahlt“. Wenn dein Vertrag keine Transport- und Lagerkosten vorsieht, die Schadenursache nicht versichert ist oder die Wohnung nicht als unbewohnbar eingestuft wird, kannst du auf der Rechnung sitzen bleiben. Ruf vorher an und lass dir Umfang und Höchstbeträge möglichst per E-Mail bestätigen.
3. Feuchte Sachen ins Lager geben. Was beim Einlagern noch leicht klamm ist, kann nach einigen Wochen im geschlossenen Raum schimmeln und andere Gegenstände mitschädigen. Lass feuchte Möbel und Textilien zuerst fachgerecht trocknen und lagere nur ein, was wirklich trocken ist.
4. Planbare Entsorgung ohne Rücksprache. Wer zerstörte Möbel vorschnell zum Sperrmüll stellt, kann später Schwierigkeiten haben, den Wert nachzuweisen. Stimme planbare Entsorgungen möglichst mit der Versicherung ab und dokumentiere vorher Zustand und Menge. Bei G





