Wohngeld hängt immer an einer bestimmten Wohnung. Ziehst du um und nutzt kein berücksichtigtes Haushaltsmitglied die alte Wohnung mehr, wird der bisherige Bescheid grundsätzlich ab dem folgenden Monat unwirksam, bei einem Umzug zum Monatsersten bereits ab diesem Monat. Das gilt, egal ob du innerhalb der Straße oder quer durch Deutschland ziehst. Für die neue Wohnung musst du einen komplett neuen Antrag stellen, und zwar rechtzeitig, weil Wohngeld grundsätzlich nicht rückwirkend gezahlt wird. Viele verlieren hier unnötig Geld: Sie melden den Umzug zu spät, stellen den Neuantrag erst im Folgemonat oder unterschreiben einen Mietvertrag, dessen Miete weit über der anrechenbaren Grenze liegt.
Kurz gesagt: Melde deinen Auszug sofort schriftlich bei deiner bisherigen Wohngeldstelle. Stelle für die neue Wohnung spätestens im Einzugsmonat einen neuen Antrag bei der Wohngeldstelle am neuen Wohnort, gern schon vor dem Einzug und notfalls zuerst formlos, Unterlagen kannst du nachreichen. Wohngeld gibt es in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Für welche Wohnung im Umzugsmonat gezahlt wird, lässt du von der Wohngeldstelle klären. Umzugskosten, Kaution und Doppelmiete übernimmt das Wohngeldamt nicht.

Warum Wohngeld beim Umzug nicht einfach weiterläuft
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten einer konkreten Wohnung. In die Berechnung fließen drei Größen ein:
- die Zahl der Haushaltsmitglieder,
- das Gesamteinkommen des Haushalts,
- die berücksichtigungsfähige Miete bzw. Belastung dieser einen Wohnung.
Ziehst du um, ändert sich mindestens Punkt 3. Oft auch die Mietstufe, die für deine Gemeinde gilt, und manchmal die Haushaltsgröße, etwa wenn jemand einzieht oder auszieht. Die alte Berechnung passt dann schlicht nicht mehr. Deshalb wird der bisherige Bewilligungsbescheid unwirksam, wenn kein berücksichtigtes Haushaltsmitglied die alte Wohnung mehr nutzt. Das geschieht nicht taggenau mit dem Umzug, sondern monatsbezogen: grundsätzlich ab dem Ersten des folgenden Monats, bei einer Änderung zum Monatsersten bereits ab diesem Monat. Eine Übertragung auf die neue Adresse gibt es nicht. Welcher Wohnung das Wohngeld im Umzugsmonat zugeordnet wird, solltest du mit der Wohngeldstelle klären.
Wichtig für die Praxis: Das gilt auch, wenn
- du innerhalb derselben Stadt umziehst und die Wohngeldstelle gleich bleibt,
- du im selben Haus in eine andere Wohnung wechselst,
- die neue Miete zufällig genauso hoch ist wie die alte.
Es ist immer ein Neuantrag nötig, kein Weiterleistungsantrag. Der Weiterleistungsantrag ist nur für den Fall gedacht, dass dein Bewilligungszeitraum in derselben Wohnung ausläuft. Dieser beträgt in der Regel zwölf Monate, bei stabilen Verhältnissen teils länger.
Fristen beim Umzug mit Wohngeld: der Zeitplan
Gesetzlich gibt es für den Neuantrag keine Frist im Sinne von „innerhalb von X Tagen“. Faktisch gibt es aber eine harte Grenze: Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Jeder Monat, in dem du in der neuen Wohnung lebst, aber noch keinen Antrag gestellt hast, ist in der Regel verloren.
Reiche den Antrag möglichst direkt bei der zuständigen Wohngeldstelle ein. Geht er bei einem anderen Sozialleistungsträger oder einer Gemeinde ein, kann bereits dieser Eingang den Antragsmonat sichern, denn solche Anträge sind grundsätzlich weiterzuleiten. Bewahre den Eingangsnachweis auf und kläre, ob und wann die Weiterleitung erfolgt ist.
| Zeitpunkt | Was du tun solltest | Warum |
|---|---|---|
| Vor der Unterschrift unter den neuen Mietvertrag | Wohngeld für die neue Wohnung mit einem Wohngeldrechner grob durchrechnen | Du erkennst, ob die neue Miete über der anrechenbaren Grenze liegt |
| Sobald der Auszugstermin feststeht | Umzug schriftlich der bisherigen Wohngeldstelle mitteilen | Mitteilungspflicht, Vermeidung von Rückforderungen |
| Sobald neue Wohnung und Einzug feststehen | Neuantrag stellen, gewünschten Leistungsbeginn angeben | Antrag ist schon vor dem Einzug möglich, Nachweise kannst du nachreichen |
| 2–4 Wochen vor dem Einzug | Unterlagen sammeln, Nachweise zu Mietverhältnis und Miethöhe besorgen, ggf. Mietbescheinigung vom neuen Vermieter ausfüllen lassen | Der Antrag ist dann vollständig, die Bearbeitung geht schneller |
| Einzugstag bzw. erste Tage danach | Ummelden beim Bürgeramt, Meldebescheinigung sichern | Wird von vielen Wohngeldstellen als Nachweis verlangt |
| Spätestens im Einzugsmonat | Neuantrag bei der Wohngeldstelle am neuen Wohnort gestellt haben (notfalls formlos) | Wohngeld gibt es ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend |
| Nach Eingang | Angeforderte Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist nachreichen oder rechtzeitig um Fristverlängerung bitten | Nach Hinweis und erfolgloser Fristsetzung kann die Leistung wegen fehlender Mitwirkung versagt werden |
Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist übrigens eine eigene Pflicht mit eigener Frist. Was du dafür brauchst und wen du sonst noch informieren musst, steht in unserer Übersicht Umzug ummelden.
Beispiel: Warum ein paar Tage einen ganzen Monat kosten können
Lea bezieht Wohngeld und zieht zum 1. April in eine neue Wohnung. Der Umzug ist anstrengend, die Kartons stehen noch, den Wohngeldantrag will sie „nach Ostern in Ruhe“ machen.
- Variante A: Lea wirft am 28. April einen formlosen Antrag in den Briefkasten der Wohngeldstelle und reicht die Formulare im Mai nach. Wohngeld kann ab April bewilligt werden.
- Variante B: Lea schickt den vollständigen Antrag am 3. Mai ab. Wohngeld gibt es in der Regel erst ab Mai. Der April ist verloren, obwohl sie dort schon gewohnt hat.
Der Unterschied liegt bei wenigen Tagen, kostet aber einen vollen Monatsbetrag. Gerade direkt nach einem Umzug, wenn Kaution, Transporter und neue Möbel das Konto belasten, tut das doppelt weh. Noch entspannter wäre es gewesen, den Antrag schon im März zu stellen, sobald Wohnung und Einzugstermin feststanden.
Tipp: Kommt der Antrag knapp vor Monatsende, wirf ihn persönlich in den Briefkasten der Behörde, nutze ein vorhandenes Onlineportal oder lass dir den Eingang bestätigen. Bei der Post zählt das Eingangsdatum bei der Behörde, nicht das Datum, an dem du den Brief abschickst.
Schritt 1: Den Umzug der alten Wohngeldstelle melden
Viele suchen nach „Wohngeld kündigen wegen Umzug“. Eine Kündigung wie bei einem Vertrag gibt es beim Wohngeld nicht. Du hast eine Mitteilungspflicht: Änderungen, die den Anspruch wegfallen lassen oder verringern, musst du der Wohngeldstelle unverzüglich mitteilen. Ein Auszug gehört eindeutig dazu.
So gehst du vor:
- Schriftlich melden, per Brief, Fax, Onlineformular oder E-Mail, sofern deine Stelle das anbietet.
- Angeben: Name, Aktenzeichen bzw. Wohngeldnummer, alte Adresse, Auszugsdatum, neue Adresse.
- Nachweis aufheben: Kopie des Schreibens, Sendebeleg oder Eingangsbestätigung.
Eine kurze Mitteilung reicht, zum Beispiel:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich mit, dass ich (und alle Haushaltsmitglieder) zum [Datum] aus der Wohnung [alte Adresse] ausziehe(n). Meine neue Anschrift lautet [neue Adresse]. Aktenzeichen: [Nummer]. Bitte stellen Sie die Zahlung für die bisherige Wohnung entsprechend ein und teilen Sie mir mit, für welchen Zeitraum noch Wohngeld für diese Wohnung gezahlt wird. Mit freundlichen Grüßen“
Was passiert, wenn du den Umzug nicht meldest? Läuft das Wohngeld für die alte Wohnung weiter, obwohl du dort nicht mehr wohnst, ist es zu Unrecht gezahlt. Die Wohngeldstelle fordert es in der Regel zurück, das kann bei mehreren Monaten schnell ein spürbarer Betrag werden. Wer Mitteilungspflichten verletzt, kann außerdem mit einem Bußgeld rechnen. Das lässt sich mit einem einfachen Brief komplett vermeiden.
Schritt 2: Wohngeld für die neue Wohnung beantragen
Welche Wohngeldstelle ist zuständig?
Zuständig ist immer die Wohngeldstelle am neuen Wohnort. Je nach Bundesland und Ort ist das die Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder die Kreisverwaltung bzw. das Landratsamt. Ziehst du in eine andere Stadt oder einen anderen Kreis, wechselt also auch die Behörde. Deine Akte zieht nicht automatisch mit. Welche Stelle für deine neue Adresse zuständig ist, findest du meist schnell über die Website der Stadt oder des Kreises, oft unter Stichworten wie „Wohngeld“ oder „Wohngeldstelle“.
Achtung bei Formularen: Die Antragsformulare unterscheiden sich je nach Bundesland. Nutze immer das Formular, das für deinen neuen Wohnort gilt. Viele Länder und Kommunen bieten inzwischen auch einen Onlineantrag an.
Formloser Antrag zur Fristwahrung
Zur Sicherung des Antragsmonats kannst du grundsätzlich zunächst einen formlosen Antrag stellen. Nenne darin deine Identität (Name, Geburtsdatum, Anschrift), die betreffende Wohnung und den gewünschten Leistungsbeginn, etwa mit dem Satz „Hiermit beantrage ich Wohngeld (Mietzuschuss) für die Wohnung [Adresse] ab [Monat]“. Nutze einen nachweisbaren Übermittlungsweg, zum Beispiel persönliche Abgabe mit Eingangsstempel, Fax mit Sendebericht oder ein Onlineportal mit Bestätigung. Reiche die Formulare und Nachweise anschließend fristgerecht nach.
Unterlagen-Checkliste für den Neuantrag
Was genau verlangt wird, unterscheidet sich je nach Stelle. Typisch sind:
- Ausgefüllter Wohngeldantrag (Mietzuschuss) inklusive Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern
- Neuer Mietvertrag (vollständig, mit Unterschriften)
- Ggf. Mietbescheinigung, ausgefüllt und unterschrieben vom neuen Vermieter, falls deine Stelle sie verlangt
- Nachweis über Miethöhe und Nebenkostenvorauszahlungen, falls nicht im Vertrag ersichtlich
- Meldebescheinigung bzw. Nachweis der Anmeldung an der neuen Adresse
- Ausweis oder Pass (Kopie), ggf. Aufenthaltstitel
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Elterngeld-, Unterhalts- oder BAföG-Nachweise
- Bei Selbstständigen: Unterlagen zum Einkommen, z. B. Gewinnermittlung oder Steuerbescheid
- Kontoauszüge, falls angefordert
- Bankverbindung (IBAN)
- Ggf. Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid oder Nachweise zu Kindern (z. B. Kindergeld)
- Ggf. Kopie des letzten Wohngeldbescheids, das beschleunigt oft die Prüfung
Die Wohnungsgeberbestätigung dient der Anmeldung beim Bürgeramt. Für Wohngeld benötigst du Nachweise über das Mietverhältnis und die Miethöhe; ob zusätzlich eine Mietbescheinigung verlangt wird, erfährst du bei deiner Wohngeldstelle. Warte mit dem Antrag nicht auf fehlende Nachweise. Was in die Bestätigung gehört, erklärt unser Ratgeber zur Wohnungsgeberbestätigung.
Tipp: Verlangt deine Stelle eine Mietbescheinigung, gib sie dem neuen Vermieter direkt bei der Vertragsunterschrift oder der Schlüsselübergabe mit. So musst du später nicht wochenlang hinterhertelefonieren.
Wohngeld vor dem Umzug beantragen: Was geht, was nicht
Der Wunsch ist verständlich: Alles soll startklar sein, bevor die Kartons gepackt werden. Das ist auch möglich. Du kannst Wohngeld grundsätzlich schon vor dem Einzug für die neue Wohnung beantragen, sobald diese und der geplante Einzug feststehen. Gib den gewünschten Leistungsbeginn an und reiche erforderliche Nachweise nach. Gezahlt wird erst, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, also in der Regel nicht vor dem tatsächlichen Einzug.
Was du vor dem Umzug sinnvoll erledigen kannst:
- Probeberechnung: Mit einem Wohngeldrechner, zum Beispiel dem des Bundesbauministeriums oder deines Bundeslandes, kannst du grob abschätzen, wie viel Wohngeld du in der neuen Wohnung bekommen könntest. Das Ergebnis ist unverbindlich, aber eine gute Entscheidungshilfe.
- Zuständigkeit klären: Herausfinden, welche Wohngeldstelle für die neue Adresse zuständig ist und ob es einen Onlineantrag gibt.
- Antrag stellen: Sobald Mietvertrag und Einzugstermin feststehen, mit gewünschtem Leistungsbeginn.
- Unterlagen vorbereiten: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise zur Miethöhe, ggf. Mietbescheinigung.
Was sich bei der Miethöhe ändert
Höchstbeträge und Mietstufen
Wohngeld berücksichtigt deine Miete nicht unbegrenzt. Jede Gemeinde bzw. jeder Kreis ist einer Mietstufe von I bis VII zugeordnet. Je höher die Mietstufe, desto höher der Höchstbetrag, bis zu dem die Miete angerechnet wird. Zusätzlich hängt der Höchstbetrag von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Dieser Tabellenhöchstbetrag wird um eine Klimakomponente erhöht. Maßgeblich ist also nicht der bloße Tabellenwert, sondern die um die Klimakomponente erhöhte Grenze. Außerdem geht eine pauschale Heizkostenkomponente in die Berechnung ein.
Für deinen Umzug heißt das:
- Umzug in eine teurere Region (z. B. vom Land in eine Großstadt): Die Mietstufe kann steigen, es wird mehr Miete anerkannt.
- Umzug in eine günstigere Region: Die Mietstufe kann sinken. Selbst bei gleicher Miete kann dann weniger anerkannt werden.
- Neue Miete über der maßgeblichen Grenze: Der Teil, der den Höchstbetrag einschließlich Klimakomponente übersteigt, wird nicht berücksichtigt. Diesen Teil trägst du selbst.
Die aktuellen Höchstbeträge und die Mietstufe deiner Gemeinde findest du bei deiner Wohngeldstelle oder auf den Informationsseiten von Bund und Ländern. Die Werte werden regelmäßig angepasst, verlass dich daher nicht auf alte Tabellen aus Foren. Ein aktueller Wohngeldrechner berücksichtigt die Komponenten in der Regel automatisch.
Welche Kosten zählen zur Miete?
Für das Wohngeld zählt in der Regel die Kaltmiete plus die sogenannten kalten Betriebskosten, also etwa Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung oder Grundsteuer. Heiz- und Warmwasserkosten werden nicht als tatsächliche Kosten eingerechnet, sondern über die pauschale Heizkostenkomponente berücksichtigt, die seit der Wohngeld-Plus-Reform in die Berechnung einfließt. Auch Kosten für Stellplatz oder Garage zählen in der Regel nicht zur berücksichtigungsfähigen Miete.
Entscheidungshilfe: Lohnt sich die neue Wohnung mit Wohngeld?
| Situation | Was mit dem Wohngeld passiert | Empfehlung |
|---|---|---|
| Neue Miete liegt unter der maßgeblichen Grenze (Höchstbetrag inkl. Klimakomponente) | Die Miete wird voll angerechnet, Wohngeld kann steigen | Gut, trotzdem vorher durchrechnen |
| Neue Miete liegt knapp über der maßgeblichen Grenze | Wohngeld steigt kaum oder gar nicht, Differenz zahlst du selbst | Prüfen, ob du die Mehrbelastung dauerhaft stemmen kannst |
| Neue Miete liegt deutlich über der maßgeblichen Grenze | Ein großer Teil der Miete wird nicht berücksichtigt | Kritisch: Mehrkosten wirken sich voll auf dein Budget aus |
| Umzug in Gemeinde mit niedrigerer Mietstufe | Weniger anrechenbare Miete, auch bei gleicher Miete | Wohngeld vorher neu berechnen, nicht mit altem Betrag planen |
| Ein Partner zieht mit ein | Mehr Haushaltsmitglieder, aber auch mehr Einkommen | Wohngeld kann steigen, sinken oder ganz entfallen, unbedingt neu rechnen |
| Du ziehst aus einem gemeinsamen Haushalt aus (z. B. nach Trennung) | Eigener Haushalt, eigenes Einkommen | Eigenen Antrag prüfen, bisheriger Haushalt meldet den Auszug |
| Umzug in eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus | Mietzuschuss endet, ggf. Lastenzuschuss möglich | Antrag auf Lastenzuschuss prüfen |
| Umzug ins Ausland | Kein Wohngeld mehr | Auszug melden, Zahlung einstellen lassen |
Zahlt das Wohngeldamt Umzugskosten?
Kurz und klar: Nein. Wohngeld ist ein laufender Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei Eigentum. Folgende Kosten übernimmt die Wohngeldstelle nicht:
- Umzugsfirma, Transporter, Helfer
- Kaution für die neue Wohnung
- Doppelmiete in der Übergangszeit
- Renovierung, Endreinigung, Möbel
Wer wenig Geld hat, muss den Umzug deshalb selbst finanzieren. Ein paar Wege, die je nach Situation infrage kommen:
Bürgergeld oder Sozialhilfe: Wenn du nicht Wohngeld, sondern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehst, können Jobcenter oder Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen Umzugskosten, eine Kaution als Darlehen oder Renovierungskosten übernehmen. Entscheidend ist meist, dass du die Zustimmung vor dem Umzug einholst. Details findest du in unseren Ratgebern zu Umzugskosten beim Jobcenter und zum Umzug mit dem Sozialamt. Wohngeld und Bürgergeld schließen sich in der Regel gegenseitig aus. Welche Leistung für dich die richtige ist, klärst du am besten direkt mit den Stellen.
Steuer: Bei einem beruflich veranlassten Umzug können Umzugskosten als Werbungskosten infrage kommen, bei privaten Umzügen unter Umständen der Arbeitskostenanteil einer Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung. Ob und in welcher Höhe das in deinem Fall greift, hängt vom Einzelfall ab. Einen Überblick gibt unser Ratgeber Umzug steuerlich absetzen, im Zweifel hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.
Kosten selbst niedrig halten: Viele Wohngeldhaushalte ziehen mit Freunden und gemietetem Transporter um. Das spart Geld, kostet aber Zeit und Kraft. Bei weiteren Strecken oder wenig Hausrat kann eine Beiladung günstiger sein als ein eigener Transport. Mit dem Umzugskostenrechner bekommst du ein Gefühl für die Größenordnung. Typischerweise liegt ein Umzug einer kleinen Wohnung mit Umzugsfirma im Nahbereich oft bei einigen hundert bis gut tausend Euro, je nach Volumen, Etage, Tragewegen und Zusatzleistungen. Wenn du eine Firma beauftragen willst, lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen, statt das erste anzunehmen.
Finanzierungslücke einplanen
Ein Punkt, den kaum jemand auf dem Schirm hat: Zwischen Antrag und erster Zahlung können mehrere Wochen bis Monate liegen. Eine Nachzahlung ab dem Antragsmonat setzt eine entsprechende Bewilligung voraus und kommt dann eben später. Wenn die Bearbeitung länger dauert und ein Anspruch hinreichend wahrscheinlich ist, frag die Wohngeldstelle nach einer vorläufigen Zahlung. Diese ist an Voraussetzungen gebunden; weicht die spätere Entscheidung ab, können Rückforderungen entstehen. Gleichzeitig fallen beim Umzug Kaution, Transport und oft eine Überschneidungsmiete an. Rechne deshalb so:
- Monatliche Miete der neuen Wohnung ohne Wohngeld für mindestens zwei bis drei Monate einplanen
- Kaution separat berücksichtigen (oft bis zu drei Nettokaltmieten, in Raten zahlbar)
- Umzugskosten und ggf. Doppelmiete hinzurechnen
- Rückzahlung der alten Kaution nicht fest einplanen, sie kann sich hinziehen
Sonderfälle beim Umzug mit Wohngeld
Überschneidung von alter und neuer Wohnung
Hast du für einen Monat zwei Mietverträge, gibt es trotzdem nur für eine Wohnung Wohngeld: für die, die du tatsächlich als Wohnung nutzt. Die Doppelmiete trägst du in der Regel selbst. Prüfe deshalb, ob du die Überschneidung verkürzen kannst, etwa über einen Nachmieter oder eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter. Wie du deinen Mietvertrag kündigen und Fristen sauber einhalten kannst, haben wir separat erklärt.
Nur ein Haushaltsmitglied zieht aus
Zieht etwa ein erwachsenes Kind aus, während du in der Wohnung bleibst, ist für dich kein Neuantrag nötig. Du musst die Änderung aber melden, weil sich die Haushaltsgröße und meist auch das Einkommen ändern. Gib dabei an, wer auszieht und wer wohnen bleibt. Zieht die bisher wohngeldberechtigte Person selbst aus, muss die Stelle prüfen, wer künftig antragsberechtigt ist und ob ein neuer Antrag erforderlich wird. Je nach veränderter Haushaltsgröße und Einkommen kann der Anspruch steigen, sinken oder entfallen. Das ausgezogene Haushaltsmitglied kann für seine neue Wohnung einen eigenen Antrag stellen, sofern kein Ausschluss greift.
Eigener Haushalt heißt nicht automatisch Wohngeld
Ein eigener Mietvertrag allein reicht für einen Anspruch nicht aus. Bei Studierenden und Auszubildenden, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben, können Ausschlüsse gelten. Das Gleiche gilt beim Bezug bestimmter Leistungen, bei denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden, etwa Bürgergeld oder Sozialhilfe. Für gemischte Haushalte, in denen nur einzelne Mitglieder solche Leistungen beziehen, bestehen Besonderheiten. Kläre das vor dem Antrag mit der Wohngeldstelle. Mehr zur Planung findest du in unseren Ratgebern zur ersten eigenen Wohnung und zum Studentenumzug.
Jemand zieht zu dir
Ziehst du mit dem Partner zusammen oder nimmt jemand dich auf, zählen in der Regel alle Haushaltsmitglieder und ihre Einkommen. Ob dann noch ein Anspruch besteht, lässt sich nur mit konkreten Zahlen sagen. Rechne vorab nach, damit du nicht mit einem Betrag planst, der wegfällt.
Wohngemeinschaft und Untermiete
Auch in einer WG oder als Untermieter kannst du grundsätzlich Wohngeld bekommen. Dafür brauchst du einen Nachweis über deinen Mietanteil, etwa einen Untermietvertrag. In einer reinen Zweck-WG gehören Mitbewohner grundsätzlich nicht allein wegen des Zusammenwohnens zu deinem Wohngeldhaushalt, auch nicht, weil ihr Küche und Bad teilt oder gelegentlich gemeinsam einkauft. Bei Partnern, bestimmten Angehörigen oder einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft kann die Einordnung anders ausfallen. Lass deinen Mietanteil und die Haushaltszugehörigkeit von der Wohngeldstelle prüfen.
Laufender Antrag beim Umzug
Ziehst du um, während dein Antrag für die alte Wohnung noch bearbeitet wird, teile das der Stelle sofort mit. Für die Zeit in der alten Wohnung kann der Antrag ggf. noch beschieden werden, für die neue brauchst du einen eigenen Antrag, bei einem Ortswechsel bei einer anderen Stelle.
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
- Neuantrag erst im Folgemonat. Wohng





