Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht und eine neue Wohnung braucht, steht schnell vor Kosten, die das Monatsbudget sprengen: Kaution, Genossenschaftsanteile, Maklerprovision, eine Überschneidung mit doppelter Miete. Das Jobcenter kann viele dieser Wohnungsbeschaffungskosten übernehmen. Der Haken liegt fast immer in der Reihenfolge: Wer zuerst unterschreibt und dann fragt, riskiert, auf zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben. Hier findest du, welche Kosten überhaupt in Frage kommen, welches Jobcenter zuständig ist, wie du den Antrag aufbaust und an welchen Stellen Anträge typischerweise scheitern.

Kurz gesagt: Das Jobcenter kann Kosten für die Wohnungssuche und -anmietung übernehmen, etwa Maklerprovision, Fahrtkosten zu Besichtigungen oder Inserate. Unvermeidbare Überschneidungskosten können je nach Nutzung der Wohnungen und Zeitraum als Unterkunfts- oder als Wohnungsbeschaffungskosten zu prüfen sein. Mietkaution und Genossenschaftsanteile gibt es in der Regel als Darlehen. Für diese zusätzlichen Kosten brauchst du vorherige schriftliche Zusicherungen, und zwar getrennt von der Prüfung der neuen Miete. Beantrage Suchkosten schon, bevor sie entstehen; lass die neue Miete vor Abschluss des Mietvertrags prüfen. Bei einem notwendigen oder vom Jobcenter veranlassten Umzug bestehen günstigere Voraussetzungen für eine Zusicherung. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt außerdem von ihrer Erforderlichkeit, der neuen Unterkunft und dem Einzelfall ab. Zuständig für Beschaffungs- und Umzugskosten ist meist das bisherige Jobcenter, für Kaution und Genossenschaftsanteile das Jobcenter am neuen Wohnort.
Was zählt überhaupt zu den Wohnungsbeschaffungskosten?
Das Gesetz (§ 22 Abs. 6 SGB II) unterscheidet grob drei Kostengruppen, die oft in einen Topf geworfen werden:
- Wohnungsbeschaffungskosten: Ausgaben, die nötig sind, um eine Wohnung zu finden und anzumieten.
- Umzugskosten: Kosten für den eigentlichen Transport, also Transporter, Helfer, Kartons oder eine Umzugsfirma.
- Mietkaution und Genossenschaftsanteile: Sie stehen im selben Absatz, werden aber anders behandelt, nämlich in der Regel als Darlehen und oft von einem anderen Jobcenter.
Davon zu unterscheiden sind die laufenden Kosten der Unterkunft, also die Miete selbst. Für deinen Antrag ist diese Trennung wichtig, weil unterschiedliche Stellen und Regeln greifen. Alles rund um Transport und Helfer findest du ausführlich im Ratgeber zu Umzugskosten beim Jobcenter. Hier geht es um alles, was vor dem Umzugstag anfällt.
Übersicht: Welche Kosten das Jobcenter übernehmen kann
| Kostenart | Übernahme möglich? | Form | Typische Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Maklerprovision | Ja, im Einzelfall | Zuschuss | Ohne Makler keine angemessene Wohnung in angemessener Zeit |
| Fahrtkosten zu Besichtigungen | Ja, häufig | Zuschuss | Vorher beantragt, notwendig, belegt (Tickets, Kilometer) |
| Kosten für Wohnungsinserate | Ja, häufig | Zuschuss | Vorher beantragt, angemessen |
| Doppelte Miete (Überschneidung) | Möglich, wenn unvermeidbar | Je nach Nutzung und Zeitraum als Unterkunfts- oder Beschaffungskosten | Überschneidung trotz Bemühungen nicht vermeidbar, möglichst vorher beantragt |
| Mietkaution | Ja | In der Regel Darlehen | Zusicherung des neuen Jobcenters |
| Genossenschaftsanteile | Ja | In der Regel Darlehen | Zusicherung des neuen Jobcenters |
| Abstand/Ablöse für Einbauküche oder Möbel | Selten | Einzelfall | Meist nur, wenn ohne Ablöse keine Anmietung möglich und Gesamtkosten angemessen |
| Einzugsrenovierung | Möglich, eigene Regelung | Zuschuss | Wohnung ohne Renovierung nicht bewohnbar |
| Erstausstattung (Möbel, Haushaltsgeräte) | Möglich, eigene Regelung | Zuschuss/Sachleistung | Eigenständiger Antrag |
Die letzten beiden Zeilen sind keine Wohnungsbeschaffungskosten im engeren Sinn, landen aber in der Praxis oft im selben Gespräch. Details dazu: Renovierungskosten beim Jobcenter und Erstausstattung vom Jobcenter.
Die einzelnen Kostenarten im Detail
Maklerprovision
Bei Mietwohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Inseriert der Vermieter über einen Makler, darf dieser von dir keine Provision verlangen. Ein eigener Suchauftrag allein macht dich noch nicht provisionspflichtig. Eine Zahlungspflicht kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Bestellerprinzips infrage, insbesondere bei einem wirksamen Vertrag in Textform und erfolgreicher Vermittlung. Der Makler muss die Wohnung außerdem ausschließlich wegen deines Auftrags beim Vermieter beschafft haben. Bereits vorhandene Vermieterangebote dürfen nicht einfach provisionspflichtig an dich weitergereicht werden. Die Provision ist gesetzlich auf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.
Das Jobcenter kann diese Kosten übernehmen, wenn du darlegst, dass du ohne Makler in deiner Region keine angemessene Wohnung findest. Das gelingt typischerweise mit einem Nachweis deiner bisherigen Suche: Bewerbungen, Absagen, Screenshots von Suchprofilen über mehrere Wochen. Unterschreibe keinen Maklervertrag, bevor die schriftliche Zusicherung vorliegt.
Fahrtkosten und Inserate
Fahrten zu Besichtigungen, besonders wenn du in eine andere Stadt ziehen musst, können erstattet werden. Diese Kosten entstehen meist lange, bevor du ein konkretes Mietangebot hast. Beantrage Suchkosten wie Fahrten und Inserate deshalb bereits vor ihrer Entstehung, nicht erst zusammen mit dem Mietangebot. Sammle Tickets oder notiere Datum, Strecke und Adresse der Besichtigung. Auch Kosten für ein Wohnungsgesuch in Zeitung oder Portal können übernommen werden, wenn sie angemessen sind. Kläre vorher, welche Beträge dein Jobcenter akzeptiert.
Doppelte Miete (Überschneidungsmiete)
Der Klassiker: Die neue Wohnung ist ab dem 1. verfügbar, die alte hat drei Monate Kündigungsfrist. Unvermeidbare Überschneidungskosten können je nach Nutzung der Wohnungen und Zeitraum als Unterkunftskosten oder als Wohnungsbeschaffungskosten zu prüfen sein. Nutzt du im Umzugsmonat tatsächlich beide Wohnungen, kann die doppelte Miete als laufender Unterkunftsbedarf zu prüfen sein; für Zeiträume danach kommt eher eine Einordnung als Beschaffungskosten in Betracht. Das wirkt sich auch darauf aus, welches Jobcenter zuständig ist und welche Zusicherung du brauchst. Beantrage die Übernahme möglichst vorher ausdrücklich und lass Zuständigkeit und Rechtsgrundlage klären.
Das Jobcenter erwartet in jedem Fall, dass du die Überschneidung so kurz wie möglich hältst, zum Beispiel durch:
- sofortige Kündigung, sobald die Zusicherung vorliegt,
- Suche nach einem Nachmieter,
- Anfrage beim Vermieter nach einem Mietaufhebungsvertrag.
Dokumentiere diese Versuche schriftlich (E-Mail an den Vermieter, Nachmieter-Inserat). Ohne solche Nachweise wird die doppelte Miete häufig abgelehnt.
Mietkaution
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Das Jobcenter übernimmt sie in der Regel als Darlehen, nicht als Geschenk. Während des Leistungsbezugs wird das Darlehen grundsätzlich nach den gesetzlichen Regeln mit laufenden Leistungen aufgerechnet. Zahlt der Vermieter die Kaution zurück, wird der noch offene Darlehensbetrag grundsätzlich fällig. Für das Ende des Leistungsbezugs gelten weitere Rückzahlungsregeln. Prüfe den Darlehens- und Aufrechnungsbescheid. Wichtig: Zuständig ist das Jobcenter am Ort der neuen Wohnung, und die Kaution musst du gesondert beantragen. Alles Weitere, inklusive Abtretung der Kaution an das Jobcenter, erklärt der Ratgeber Kaution vom Jobcenter.
Genossenschaftsanteile
Genossenschaftswohnungen sind oft günstig und damit für Jobcenter-Haushalte interessant. Dafür musst du Geschäftsanteile zeichnen, deren Höhe je nach Genossenschaft und Wohnungsgröße stark schwankt, oft von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro. Auch diese Anteile werden in der Regel als Darlehen übernommen, ebenfalls vom neuen Jobcenter. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird grundsätzlich ein Auseinandersetzungsguthaben nach Gesetz und Satzung ermittelt. Höhe und Auszahlungszeitpunkt können von den eingezahlten Anteilen abweichen. Prüfe Kündigungsfristen und Satzung; ein Auszug beendet die Mitgliedschaft nicht automatisch.
Was meist nicht übernommen wird
- Ablösen für Möbel oder Küche, wenn die Anmietung auch ohne sie möglich wäre
- Bonitätsauskünfte gegen Gebühr: Du kannst eine grundsätzlich kostenlose Datenkopie nach Datenschutzrecht anfordern; bei exzessiven Wiederholungsanträgen können Einschränkungen gelten. Gib sie wegen der enthaltenen persönlichen Daten nicht ungeprüft an Vermieter weiter. Kläre, welcher Nachweis tatsächlich benötigt wird und ob das Jobcenter notwendige Beschaffungskosten übernimmt.
- Kosten für eine unangemessen teure Wohnung, auch wenn du sie „nur bis zur nächsten Wohnung” nehmen willst
- Kosten ohne erforderliche vorherige Zusicherung: Ohne erforderliche vorherige Zusicherung ist die Übernahme zusätzlicher Kosten gefährdet. Ob eine Ausnahme greift, etwa bei einer unaufschiebbaren Situation oder einer rechtswidrig verzögerten Entscheidung, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine fehlende Zusicherung bedeutet bei Erwachsenen nicht automatisch, dass sämtliche laufenden Unterkunftskosten entfallen.
Die wichtigste Voraussetzung: Zusicherungen vor der Unterschrift
Im Alltag ist oft pauschal von „der Zusicherung” die Rede. Tatsächlich geht es um mehrere Zusagen, die du getrennt betrachten und beantragen solltest:
- Zusicherung zu den Kosten der neuen Unterkunft: Das Jobcenter am neuen Wohnort prüft, ob es die neue Miete als angemessen anerkennt. Bei Erwachsenen ist sie keine zwingende Voraussetzung dafür, dass überhaupt Miete übernommen wird, sie gibt dir aber Sicherheit, dass die Miete nicht später begrenzt wird. Für unter 25-Jährige gelten strengere Regeln (siehe unten).
- Zusicherung für Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten: Makler, Inserate, Fahrten und der Umzug selbst werden in der Regel nur bei vorheriger Zusicherung übernommen. Zuständig ist meist das bisherige Jobcenter.
- Zusicherung für Kaution oder Genossenschaftsanteile: Sie wird beim Jobcenter am neuen Wohnort gesondert beantragt.
Lass vor Abschluss des Mietvertrags die neue Miete prüfen und beantrage Kaution und weitere Kosten gesondert. Eine Zusicherung zur Miethöhe deckt diese Positionen nicht automatisch ab.
Für Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten gilt: Bei einem notwendigen oder vom Jobcenter veranlassten Umzug bestehen günstigere Voraussetzungen für eine Zusicherung, insbesondere wenn du ohne die Zusicherung in angemessener Zeit keine Wohnung findest. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt außerdem von ihrer Erforderlichkeit, der neuen Unterkunft und dem Einzelfall ab. Daraus ergeben sich drei Prüffragen:
- Ist der Umzug notwendig oder vom Jobcenter veranlasst?
- Ist die neue Wohnung angemessen?
- Sind die beantragten Kosten erforderlich und angemessen?
Ausführlich zu den Bedingungen: Umzug mit Jobcenter: Voraussetzungen & Ablauf.
Gute Gründe für einen Wohnungswechsel
Anerkannt werden typischerweise:
- Aufforderung des Jobcenters zur Senkung der Unterkunftskosten
- Wohnung zu klein, etwa durch Geburt eines Kindes oder Zuzug von Kindern
- Gesundheitliche Gründe, z. B. fehlende Barrierefreiheit, Treppen trotz Gehbehinderung
- Trennung oder Scheidung
- Häusliche Gewalt oder Bedrohung
- Arbeitsaufnahme oder Ausbildung an einem anderen Ort
- Erhebliche Mängel wie massiver Schimmel, den der Vermieter nicht beseitigt
- Drohender Wohnungsverlust, etwa durch Eigenbedarfskündigung oder Räumungsklage
Nicht ausreichend ist meist der bloße Wunsch nach einer schöneren Gegend oder einem Balkon. Belege deinen Grund: ärztliches Attest, Geburtsurkunde, Kündigungsschreiben des Vermieters, Fotos und Schriftverkehr zu Mängeln.
Sonderfall unter 25: Wer jünger als 25 ist und aus dem Elternhaus ausziehen will, braucht vorab eine besondere Zusicherung des Jobcenters, sonst werden die Unterkunftskosten unter Umständen gar nicht übernommen. Hier solltest du besonders früh das Gespräch suchen.
Wann ist eine Wohnung „angemessen”?
Jede Kommune legt eigene Mietobergrenzen fest, meist in einer Richtlinie oder einem „schlüssigen Konzept” zu den Kosten der Unterkunft. Die Werte für Lübeck, Frankfurt oder Leipzig unterscheiden sich deutlich, und sie werden regelmäßig angepasst. Konkrete Beträge für deine Stadt bekommst du beim Jobcenter oder auf der Website der Kommune (Suchbegriff: „KdU Richtlinie” plus Stadtname).
Bei der Wohnungsgröße orientieren sich viele Länder an den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus: Für eine Person liegen sie häufig bei etwa 45 bis 50 m², für jede weitere Person kommt eine Fläche hinzu. In der Praxis zählt aber vor allem das Produkt aus Fläche und Quadratmeterpreis: Eine etwas größere, aber günstige Wohnung kann angemessen sein, eine kleine, teure nicht. Auch die Heizkosten werden gesondert geprüft.
Das richtige Jobcenter: wer wofür zuständig ist
Das ist der Punkt, den viele übersehen, besonders bei einem Umzug in eine andere Stadt:
| Kosten | Zuständig |
|---|---|
| Zusicherung zur neuen Miete (Angemessenheit) | Jobcenter am neuen Wohnort |
| Wohnungsbeschaffungskosten (Makler, Fahrten, Inserate) | Jobcenter am bisherigen Wohnort |
| Überschneidungsmiete (doppelte Miete) | Abhängig von der Einordnung als Unterkunfts- oder Beschaffungskosten; vorab klären lassen |
| Umzugskosten (Transporter, Helfer, Firma) | Jobcenter am bisherigen Wohnort |
| Mietkaution, Genossenschaftsanteile | Jobcenter am neuen Wohnort |
Ziehst du innerhalb derselben Stadt um, ist alles beim selben Jobcenter. Bei einem Wechsel in eine andere Kommune stellst du parallel Anträge bei beiden Stellen und informierst jede über den Antrag bei der anderen.
Der Antrag: Schritt für Schritt
Schritt 1: Frühzeitig das Gespräch suchen und Suchkosten beantragen
Sobald klar ist, dass du umziehen musst, informiere deine Sachbearbeitung schriftlich. Frag nach den aktuellen Mietobergrenzen und nach den Formularen deines Jobcenters (oft „Antrag auf Zusicherung” oder „Mietangebot”). Viele Jobcenter bieten die Unterlagen auch über Jobcenter.digital an. Beantrage in diesem Schritt bereits die Übernahme von Suchkosten wie Fahrten zu Besichtigungen und Inseraten, bevor sie entstehen.
Schritt 2: Wohnung suchen und Mietangebot einholen
Hast du eine passende Wohnung gefunden, lässt du dir vom Vermieter ein schriftliches Mietangebot geben: Größe, Nettokaltmiete, kalte Betriebskosten, Heizkosten, Kaution, Einzugsdatum. Viele Jobcenter haben dafür ein eigenes Formular, das der Vermieter ausfüllt. Vermieter verlangen oft eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung; wie du die bekommst, steht in diesem Ratgeber zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Schritt 3: Anträge stellen, jede Position gesondert
Beantrage in einem Schreiben (oder auf den Formularen), aber jeweils ausdrücklich und getrennt:
- Zusicherung zu den Kosten der neuen Unterkunft (beim neuen Jobcenter)
- Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten, jede Position einzeln mit Betrag
- Übernahme unvermeidbarer Überschneidungskosten, mit Bitte um Klärung von Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
- Übernahme der Umzugskosten
- Darlehen für Kaution bzw. Genossenschaftsanteile (beim neuen Jobcenter)
- ggf. Erstausstattung und Einzugsrenovierung
Kläre bei den Umzugskosten zuerst, ob ein selbst organisierter Umzug erwartet wird. Kosten einer Umzugsfirma können insbesondere dann infrage kommen, wenn ein Umzug in Eigenregie aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, etwa wegen Krankheit, Behinderung oder fehlender Helfer. Beantrage auch dafür vorab eine gesonderte Zusicherung. Das bloße Vorlegen von Angeboten begründet noch keine Übernahme. Wenn eine Firma infrage kommt, erwarten viele Jobcenter mehrere Angebote. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag für den Umzug mit klarer Leistungsbeschreibung macht die Prüfung leichter. Über eine kostenlose Umzugsanfrage kannst du mehrere Angebote vergleichen und sie dem Antrag beilegen.
Schritt 4: Nachweis über Zugang sichern
Gib den Antrag persönlich ab und lass dir den Eingang auf einer Kopie bestätigen, oder lade ihn über das Online-Postfach hoch und speichere die Bestätigung. Bei Eilbedürftigkeit (Vermieter will bis Freitag eine Antwort) schreib das deutlich oben auf den Antrag, mit Datum der Frist.
Schritt 5: Bescheid abwarten, dann erst unterschreiben
Erst wenn die schriftlichen Zusicherungen vorliegen, unterschreibst du den Mietvertrag, den Maklervertrag und kündigst die alte Wohnung. Prüfe den Bescheid: Sind alle beantragten Positionen genannt? Steht dort Darlehen oder Zuschuss? Wie wird aufgerechnet und zurückgezahlt?
Schritt 6: Bei Ablehnung reagieren
Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du innerhalb der im Bescheid genannten Frist (in der Regel ein Monat) Widerspruch einlegen. Wenn die Zeit drängt, weil sonst die Wohnung weg ist, kommt ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht. Hilfe bekommst du bei Sozialberatungsstellen, Mietervereinen, Erwerbsloseninitiativen oder über Beratungshilfe bei einem Anwalt für Sozialrecht.
Checkliste: Unterlagen für den Antrag
- Schriftliche Begründung, warum der Umzug notwendig ist
- Belege zum Umzugsgrund (Attest, Kündigung, Geburtsurkunde, Mängelfotos)
- Vorab gestellter Antrag auf Übernahme von Suchkosten (Fahrten, Inserate)
- Mietangebot bzw. Formular „Mietbescheinigung” vom neuen Vermieter
- Grundriss oder Angabe der Wohnfläche und Zimmeranzahl
- Nettokaltmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten getrennt ausgewiesen, Angabe der Heizart
- Höhe der Kaution oder Genossenschaftsanteile (schriftlich vom Vermieter)
- Bei Makler: Exposé, Provisionshöhe, Nachweise deiner erfolglosen Suche
- Bei doppelter Miete: aktueller Mietvertrag mit Kündigungsfrist, Nachweis von Nachmieter- oder Aufhebungsversuchen
- Belege für Fahrtkosten zu Besichtigungen
- Angebote bzw. Kostenvoranschläge für den Umzug, bei Umzugsfirma mit Begründung, warum Eigenregie nicht möglich ist
- Bei Umzug in andere Stadt: Kopie des Antrags beim jeweils anderen Jobcenter
- Eingangsbestätigung deines Antrags
Kostenbeispiel: So kann ein Antrag aussehen
Ein fiktives Beispiel zur Orientierung. Welche Mieten in deiner Stadt angemessen sind und welche Beträge übernommen werden, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben deines Jobcenters





