Worum geht es?
Die ordentliche Kündigung beendet dein Wohnraummietverhältnis zum nächstmöglichen Termin. Für Mieterinnen und Mieter gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten – unabhängig davon, wie lange du schon in der Wohnung wohnst. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen im Mietvertrag genannten Personen eigenhändig unterschrieben werden.
Das enthält die Vorlage
- Absender (alle Mieter:innen) mit Anschrift
- Empfänger (Vermieter:in oder Hausverwaltung)
- Ort und Datum
- Betreff mit Anschrift der Mietwohnung
- Kündigung zum nächstmöglichen Termin
- Bitte um schriftliche Bestätigung
- Terminvorschlag für die Wohnungsübergabe
- Unterschriftenfeld für alle Mietparteien
So füllst du die Vorlage aus
- 1
Vorlage herunterladen
Lade das PDF kostenlos herunter und öffne es am PC oder drucke es aus.
- 2
Daten eintragen
Trage Absender, Vermieter, die Anschrift der Wohnung und das gewünschte Kündigungsdatum ein.
- 3
Unterschreiben
Alle im Mietvertrag genannten Personen müssen die Kündigung eigenhändig unterschreiben.
- 4
Fristgerecht absenden
Sende die Kündigung am besten per Einschreiben, damit du den Zugang nachweisen kannst.
Tipps aus der Praxis
- →Kündigungsfrist für Mieter: in der Regel 3 Monate zum Monatsende.
- →Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat zählt.
- →Per Einschreiben mit Rückschein versenden – so hast du einen Zugangsnachweis.
- →Bei einem Aufhebungsvertrag könnt ihr die Frist einvernehmlich verkürzen.
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PDF herunterladenHäufige Fragen
Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig?
Schriftlich, mit Angabe der Wohnung und dem Kündigungstermin, eigenhändig von allen Mietparteien unterschrieben. Nutze unsere Vorlage und sende sie per Einschreiben an den Vermieter.
Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?
Für Mieter gilt grundsätzlich eine Frist von drei Monaten zum Monatsende, unabhängig von der Mietdauer. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats zugehen.
Muss die Kündigung handschriftlich unterschrieben sein?
Ja. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend – das Gesetz verlangt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter.
Kann ich früher ausziehen als zum Kündigungstermin?
Nur mit Zustimmung des Vermieters, etwa über einen Aufhebungsvertrag oder wenn du einen Nachmieter stellst. Ohne Einigung läuft die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist.