Worum geht es?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, mit dem du dem Vermieter Angaben zu deiner Person, deinem Einkommen und deinem Haushalt machst. Sie ist freiwillig, in der Praxis aber entscheidend: Wer eine vollständige, glaubwürdige Selbstauskunft mitbringt, hat bei der Wohnungsvergabe klar die Nase vorn. Unzulässige Fragen (z. B. nach Religion, Familienplanung oder Vorstrafen ohne Bezug) musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Rechtlicher Hintergrund
Die Mieterselbstauskunft ist rechtlich gesehen eine freiwillige Erklärung: Kein Gesetz verpflichtet dich, sie auszufüllen. Gleichzeitig hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran zu prüfen, ob du die Miete dauerhaft zahlen kannst und wer in die Wohnung einzieht. Deshalb gilt in der Regel: Fragen, die für das Mietverhältnis wirklich relevant sind, darf er stellen – etwa nach Einkommen, Beruf oder der Zahl der einziehenden Personen. Fragen ohne diesen Bezug muss er dagegen grundsätzlich unterlassen. Diese Unterscheidung zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen zieht sich durch die gesamte Selbstauskunft und bestimmt auch, welche deiner Antworten dich später tatsächlich binden.
Bei zulässigen Fragen solltest du grundsätzlich bei der Wahrheit bleiben. Stellt sich später heraus, dass du etwa dein Einkommen deutlich zu hoch angegeben oder bestehende Mietschulden verschwiegen hast, kann der Vermieter den Mietvertrag unter Umständen wegen arglistiger Täuschung anfechten oder das Mietverhältnis kündigen – im Ergebnis riskierst du also genau die Wohnung, die du gerade erst bekommen hast. Anders bei unzulässigen Fragen: Wer etwa nach Religion, Schwangerschaft oder Parteizugehörigkeit gefragt wird, darf nach ganz überwiegender Auffassung auch unrichtig antworten, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Im Zweifel ist es aber oft die elegantere Lösung, das Feld einfach frei zu lassen.
Auch der Datenschutz spielt bei der Selbstauskunft eine große Rolle. Nach der Datenschutz-Grundverordnung darf der Vermieter grundsätzlich nur die Daten erheben, die er für seine Entscheidung tatsächlich braucht – und zwar gestuft: Vor der Besichtigung genügen in der Regel Name und Kontaktdaten, detaillierte Angaben zu Einkommen und Bonität werden erst relevant, wenn du ernsthaft in die engere Auswahl kommst. Bekommst du die Wohnung nicht, muss der Vermieter deine Unterlagen grundsätzlich löschen oder vernichten, sobald er sie nicht mehr benötigt. Du kannst dich also darauf berufen, dass deine Daten nach einer Absage nicht dauerhaft gespeichert bleiben.
Für Nachweise gilt ein ähnlicher Maßstab. Gehaltsabrechnungen und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sind übliche und in der Regel zulässige Belege – sensible Angaben wie eine Religionszugehörigkeit auf der Abrechnung darfst du dabei schwärzen. Eine Kopie deines Personalausweises darf der Vermieter vor Vertragsschluss grundsätzlich nicht verlangen; es genügt, wenn er sich das Dokument bei der Besichtigung zeigen lässt. Auch vollständige Kontoauszüge musst du in aller Regel nicht offenlegen. Bei Bonitätsauskünften wie der SCHUFA-Auskunft ist es üblich, dass du sie selbst beantragst und nur die spezielle Version für Vermieter vorlegst, die keine Details zu Konten und Verträgen enthält.
Hinweis: Diese Seite erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall – etwa bei Streit mit der Vermieterseite – hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt weiter.
Das enthält die Vorlage
- Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift
- Telefon und E-Mail
- Beruf und Arbeitgeber
- Beschäftigungsverhältnis und monatliches Nettoeinkommen
- Anzahl einziehender Personen und Haustiere
- Erklärungen zu Mietschulden, Insolvenz und gekündigtem Mietverhältnis
- Datum und Unterschrift
So füllst du die Vorlage aus
- 1
Vorlage herunterladen
Lade das PDF kostenlos herunter und öffne es am PC oder drucke es aus.
- 2
Angaben ausfüllen
Trage deine Daten ein – ehrlich, aber nur die zulässigen Fragen musst du beantworten.
- 3
Nachweise beilegen
Ergänze die Selbstauskunft mit Gehaltsnachweisen und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
- 4
Bei der Besichtigung abgeben
Bring die ausgefüllte Selbstauskunft direkt zum Besichtigungstermin mit – das hebt dich von anderen ab.
Die Vorlage im Detail: Feld für Feld erklärt
Name und Geburtsdatum
Trage deinen vollständigen Namen genau so ein, wie er im Ausweis steht – also keine Spitznamen und keine abgekürzten Vornamen. Das Geburtsdatum dient dem Vermieter vor allem zur eindeutigen Identifikation und zur Prüfung, ob du volljährig und damit voll geschäftsfähig bist. Bewerbt ihr euch zu zweit, gehören beide Namen in die Selbstauskunft oder jeder füllt ein eigenes Exemplar aus. Achte darauf, dass die Schreibweise mit deinen Nachweisen übereinstimmt.
Aktuelle Anschrift
Hier gehört deine derzeitige Meldeadresse hinein, nicht die Wunschwohnung. Die Angabe zeigt dem Vermieter, woher du kommst, und ermöglicht ihm bei Bedarf den Kontakt zum bisherigen Vermieter – etwa für eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Wohnst du übergangsweise bei Freunden oder Familie, gib die Adresse an, unter der du gemeldet und erreichbar bist, und erkläre die Situation kurz im Gespräch. Eine nachvollziehbare Wohnhistorie wirkt deutlich seriöser als eine lückenhafte.
Telefon und E-Mail
Gib eine Telefonnummer an, unter der du tagsüber wirklich erreichbar bist – bei begehrten Wohnungen entscheidet oft, wer schnell zurückruft. Die E-Mail-Adresse sollte seriös klingen, idealerweise schlicht aus Vor- und Nachnamen bestehen; Fantasieadressen aus Jugendtagen machen keinen guten Eindruck. Prüfe beide Angaben auf Zahlendreher, bevor du das Formular abgibst. Wenn du auf eine Zusage wartest, lohnt es sich, in den Tagen danach auch den Spam-Ordner im Blick zu behalten.
Beruf und Arbeitgeber
Nenne deine aktuelle Berufsbezeichnung und den Namen deines Arbeitgebers, gern mit Ort. Diese Angaben sind in der Regel zulässig, weil sie dem Vermieter helfen, die Stabilität deines Einkommens einzuschätzen. Übertreibe nicht mit geschönten Jobtiteln – die Angaben sollten zu deinen Gehaltsnachweisen passen. Bist du selbstständig, trägst du deine Tätigkeit und die Firmierung ein. Bei einem gerade anstehenden Jobwechsel kannst du den neuen Arbeitgeber nennen und den Arbeitsvertrag als Beleg beilegen.
Beschäftigungsverhältnis
Hier gibst du an, ob du unbefristet oder befristet angestellt, verbeamtet, selbstständig, in Ausbildung oder im Studium bist. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist für Vermieter das stärkste Signal, aber auch eine Befristung ist kein Ausschlusskriterium – vor allem, wenn du sie ehrlich angibst und im Gespräch einordnen kannst, etwa mit guten Übernahmechancen. Wichtig ist, dass die Angabe zur Realität passt: Ein verschwiegener befristeter Vertrag fällt spätestens beim Gehaltsnachweis auf.
Monatliches Nettoeinkommen
Trage dein regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen ein, also das, was nach Steuern und Abgaben tatsächlich auf deinem Konto ankommt. Unregelmäßige Zahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld rechnest du besser nicht ein oder weist sie separat aus. Die Zahl sollte exakt zu deinen beigelegten Gehaltsabrechnungen passen – Abweichungen wirken schnell unglaubwürdig. Bewerbt ihr euch als Paar oder WG, könnt ihr das Haushaltseinkommen angeben, dann aber für jede Person nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Anzahl einziehender Personen
Gib an, wie viele Personen tatsächlich einziehen sollen – einschließlich Kindern und Partner. Diese Frage ist zulässig, denn der Vermieter darf wissen, wie stark die Wohnung belegt wird. Wer Mitbewohner verschweigt, riskiert später Ärger, weil die dauerhafte Aufnahme weiterer Personen in der Regel der Erlaubnis des Vermieters bedarf. Nach Familienplanung oder einer bestehenden Schwangerschaft darf dagegen grundsätzlich nicht gefragt werden – solche Felder musst du nicht ausfüllen.
Haustiere
Hier trägst du ein, ob und welche Tiere mit einziehen. Bei Hunden und Katzen ist die Angabe sinnvoll und üblich, denn deren Haltung hängt oft von der Zustimmung des Vermieters ab. Kleintiere wie Hamster, Wellensittiche oder Zierfische gelten in der Regel als erlaubnisfrei und müssen meist gar nicht genannt werden. Ein verschwiegener Hund fliegt praktisch immer auf und belastet das Mietverhältnis von Anfang an – gib Tiere daher lieber offen an, gern mit kurzer Beschreibung.
Erklärung zu Mietschulden
Mit dieser Erklärung bestätigst du, ob aus früheren Mietverhältnissen noch offene Forderungen bestehen. Die Frage ist zulässig und gehört zu den Punkten, bei denen du ehrlich sein solltest: Verschwiegene Mietschulden können den Vermieter später zur Anfechtung oder Kündigung berechtigen. Gab es früher einmal Rückstände, die längst beglichen sind, kannst du das offen einordnen – eine aktuelle Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters ist dann das beste Gegenargument und nimmt der Frage die Brisanz.
Erklärung zur Insolvenz
Hier gibst du an, ob gegen dich ein laufendes Insolvenzverfahren besteht oder du eine Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) abgegeben hast. Diese Frage ist in der Regel zulässig, weil sie unmittelbar deine Zahlungsfähigkeit betrifft – bei einer laufenden Privatinsolvenz solltest du daher wahrheitsgemäß antworten. Ein abgeschlossenes Verfahren aus der Vergangenheit musst du je nach Formulierung der Frage oft nicht mehr angeben; lies das Feld deshalb genau und antworte nur auf das, was tatsächlich gefragt ist.
Erklärung zum gekündigten Mietverhältnis
Diese Erklärung fragt, ob dir schon einmal ein Mietverhältnis gekündigt wurde – etwa wegen Zahlungsverzugs – oder ob eine Räumungsklage lief. Solche Fragen mit klarem Mietbezug gelten grundsätzlich als zulässig. Falls es einen solchen Fall gab, hilft Ehrlichkeit plus Kontext: eine kurze Erläuterung, wie es dazu kam und dass die Sache erledigt ist, wirkt besser als eine Lüge, die später auffliegt. Eine ordentliche Eigenkündigung deinerseits ist hier übrigens nicht gemeint und kein Makel.
Datum und Unterschrift
Mit Datum und Unterschrift bestätigst du die Richtigkeit deiner Angaben – erst dadurch bekommt die Selbstauskunft ihr Gewicht. Verwende das tatsächliche Ausfülldatum; eine frisch datierte Auskunft signalisiert, dass die Angaben aktuell sind. Unterschreiben sollten alle Personen, die als Mieter im Vertrag stehen sollen. Prüfe vor dem Unterschreiben noch einmal jede Angabe, denn ab jetzt musst du dich an ihr festhalten lassen. Ein sauberes, vollständig unterschriebenes Dokument rundet den seriösen Gesamteindruck ab.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Einkommen schönrechnen
Wer Bonuszahlungen, Überstunden oder unsichere Nebeneinkünfte ins Nettoeinkommen einrechnet, steht schnell im Widerspruch zu den eigenen Gehaltsabrechnungen. Das fällt beim Abgleich sofort auf und lässt alle übrigen Angaben unglaubwürdig wirken – im schlimmsten Fall riskierst du nach Vertragsschluss sogar rechtliche Konsequenzen. Trage nur das regelmäßige Nettoeinkommen ein und erwähne Extras separat, etwa als Anmerkung oder im Gespräch.
Unzulässige Fragen brav beantworten
Viele Bewerber füllen aus Pflichtgefühl auch Felder zu Religion, Familienplanung oder Krankheiten aus. Damit gibst du sensible Daten preis, die den Vermieter nichts angehen und deine Chancen sogar mindern können. Solche Fragen darfst du schlicht offenlassen – das ist dein gutes Recht und in der Praxis völlig üblich. Konzentriere dich stattdessen darauf, die zulässigen Fragen vollständig und überzeugend zu beantworten.
Mitbewohner oder Partner verschweigen
Wer angibt, allein einzuziehen, obwohl Partner oder Kinder mitkommen, schafft sich ein Dauerproblem: Die dauerhafte Aufnahme weiterer Personen braucht in der Regel die Erlaubnis des Vermieters, und die verschwiegene Belegung fällt spätestens im Alltag auf. Das belastet das Vertrauensverhältnis massiv und kann rechtliche Folgen haben. Gib alle einziehenden Personen von Anfang an ehrlich an – das ist fast nie das Ausschlusskriterium, für das man es hält.
Ungeschwärzte Kontoauszüge und Ausweiskopien mitschicken
Aus Übereifer legen manche Bewerber komplette Kontoauszüge oder eine Ausweiskopie bei. Damit gibst du weit mehr preis, als der Vermieter verlangen darf, und verlierst die Kontrolle über sensible Daten. Es genügen in der Regel Gehaltsnachweise, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und eine selbst eingeholte Bonitätsauskunft. Den Ausweis zeigst du bei der Besichtigung nur vor, und auf Nachweisen darfst du Irrelevantes schwärzen.
Selbstauskunft lückenhaft oder unleserlich abgeben
Halb ausgefüllte Formulare mit durchgestrichenen Stellen und unleserlicher Handschrift landen bei begehrten Wohnungen schnell unten im Stapel, weil sie Nachfragen erzwingen und flüchtig wirken. Fülle die Vorlage in Ruhe aus, am besten am PC oder in sauberer Druckschrift, und lass nur die Felder frei, die du bewusst nicht beantworten willst. Vollständigkeit und Ordnung sind hier ein echter Wettbewerbsvorteil.
Sensible Daten zu früh herausgeben
Manche Inserate verlangen die komplette Selbstauskunft samt Einkommensnachweisen schon vor dem ersten Besichtigungstermin. Darauf musst du dich nicht einlassen: Nach dem Grundsatz der Datenminimierung genügen vor der Besichtigung in der Regel Name und Kontaktdaten. Schick detaillierte Unterlagen erst, wenn ein ernsthaftes Interesse auf beiden Seiten besteht – und niemals an anonyme Kontakte oder dubiose Portale, die du nicht zuordnen kannst.
Veraltete Nachweise beilegen
Eine Gehaltsabrechnung vom letzten Jahr oder eine Bonitätsauskunft, die viele Monate alt ist, wirft Fragen auf: Hat sich seitdem etwas verschlechtert? Vermieter erwarten aktuelle Belege, üblich sind die letzten drei Gehaltsabrechnungen und eine möglichst frische Bonitätsauskunft. Prüfe vor jeder Bewerbung, ob deine Anlagen noch aktuell sind, und ersetze sie bei einer längeren Wohnungssuche regelmäßig durch neue Dokumente.
Datum oder Unterschrift vergessen
Ohne Unterschrift ist die Selbstauskunft nur ein unverbindlicher Zettel – viele Vermieter werten das als Nachlässigkeit oder legen das Dokument gleich beiseite, weil die Angaben nicht bestätigt sind. Auch ein fehlendes Datum wirkt unfertig und lässt offen, wie aktuell die Angaben sind. Kontrolliere vor der Abgabe als letzten Schritt immer die Schlusszeile: aktuelles Datum eintragen, unterschreiben, fertig.
Tipps aus der Praxis
- →Mit Gehaltsnachweisen der letzten 3 Monate kombinieren.
- →Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters überzeugt zusätzlich.
- →Unzulässige Fragen (Religion, Familienplanung, Parteizugehörigkeit) darfst du unbeantwortet lassen.
- →Lückenlos und leserlich ausfüllen – das wirkt zuverlässig.
Sonderfälle: Wenn es nicht der Standardfall ist
Bewerbung als WG
Bei einer Wohngemeinschaft will der Vermieter meist von allen künftigen Hauptmietern eine Selbstauskunft sehen – schließlich haften bei einem gemeinsamen Mietvertrag in der Regel alle zusammen für die Miete. Am besten füllt jedes WG-Mitglied ein eigenes Exemplar aus, und ihr reicht die Unterlagen gebündelt in einer ordentlichen Bewerbungsmappe ein. Klärt vorher, ob alle als Hauptmieter auftreten oder einer den Vertrag übernimmt und untervermietet, denn davon hängt ab, wessen Angaben und Nachweise wirklich gebraucht werden. Ein kurzes Anschreiben, wer ihr seid und wie lange die WG geplant ist, macht die Bewerbung rund.
Selbstständige und Freiberufler
Ohne klassische Gehaltsabrechnung musst du dein Einkommen anders belegen. Üblich sind der letzte Einkommensteuerbescheid, eine betriebswirtschaftliche Auswertung vom Steuerberater oder Kontoübersichten zu regelmäßigen Honorareingängen. Trage in der Selbstauskunft dein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen realistisch ein und rechne schwache Monate ehrlich mit. Da manche Vermieter bei Selbstständigen zurückhaltend sind, punktest du mit Kontinuität: mehrere Jahre am Markt, stabile Auftragslage, saubere Bonitätsauskunft. Wenn möglich, hilft auch ein Polster auf dem Konto oder eine Bürgschaft als zusätzliche Sicherheit.
Probezeit oder frischer Jobwechsel
Wenn du gerade den Arbeitgeber gewechselt hast, kannst du noch keine drei Gehaltsabrechnungen vorlegen. Verschweigen solltest du das nicht – gib das Beschäftigungsverhältnis ehrlich an und lege stattdessen den neuen Arbeitsvertrag bei, aus dem Gehalt und Beginn hervorgehen. Ergänzend helfen die letzten Abrechnungen des alten Arbeitgebers, um deine bisherige Einkommenshistorie zu zeigen. Viele Vermieter akzeptieren das problemlos, vor allem, wenn der Jobwechsel mit einer Verbesserung verbunden war. Ein Satz zur Einordnung im Anschreiben nimmt der Probezeit die Unsicherheit.
Trennung und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
Nach einer Trennung suchst du oft unter Zeitdruck und stehst womöglich noch im alten Mietvertrag. In der Selbstauskunft gibst du deine aktuelle Situation ehrlich an: die bisherige gemeinsame Adresse als aktuelle Anschrift und nur die Personen, die tatsächlich mit einziehen. Läuft der alte Vertrag noch, sprich das offen an und erkläre, wie die Entlassung aus dem Vertrag oder die Übernahme durch den Ex-Partner geplant ist. Wichtig für die Bonität: Es zählt dein eigenes Einkommen, nicht mehr das frühere Haushaltseinkommen – rechne also neu und realistisch.
Negativer SCHUFA-Eintrag oder alte Schulden
Ein negativer Eintrag in der Bonitätsauskunft ist unangenehm, aber nicht automatisch das Aus. Hol zuerst selbst eine Auskunft ein, damit du weißt, was drinsteht, und lass nachweislich erledigte oder fehlerhafte Einträge korrigieren. In der Selbstauskunft beantwortest du die zulässigen Fragen zu Mietschulden und Insolvenz wahrheitsgemäß – geschönte Angaben fliegen hier fast immer auf. Punkten kannst du mit Kontext und Sicherheiten: ein stabiles aktuelles Einkommen, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, gegebenenfalls ein Bürge. Manche Vermieter honorieren einen offenen Umgang mehr, als man erwartet.
Studierende und Azubis mit Bürgschaft
Mit BAföG, Ausbildungsvergütung oder Nebenjob reicht das eigene Einkommen oft nicht für die übliche Bonitätsprüfung. In diesem Fall ist eine Bürgschaft der Eltern der gängige Weg: Sie erklären schriftlich, für die Mietzahlungen einzustehen, und legen eigene Einkommensnachweise bei. In deiner Selbstauskunft trägst du trotzdem deine eigenen, ehrlichen Zahlen ein und vermerkst die Bürgschaft als zusätzliche Sicherheit. Erwähne auch regelmäßige Unterstützungszahlungen der Eltern, denn sie zählen faktisch zu deinem verfügbaren Einkommen. Viele Vermieter vermieten so auch gern an Berufseinsteiger.
Kurz-Checkliste, bevor du das Dokument verwendest
- Alle zulässigen Felder vollständig und leserlich ausgefüllt, keine versehentlichen Lücken?
- Nettoeinkommen stimmt exakt mit den beigelegten Gehaltsabrechnungen überein?
- Alle einziehenden Personen und zustimmungspflichtigen Haustiere ehrlich angegeben?
- Unzulässige Fragen bewusst offengelassen statt unnötig sensible Daten preisgegeben?
- Nachweise aktuell: letzte Gehaltsabrechnungen, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, frische Bonitätsauskunft?
- Sensible Stellen auf Nachweisen geschwärzt, keine Kontoauszüge oder Ausweiskopien beigelegt?
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf Tippfehler und Erreichbarkeit geprüft?
- Aktuelles Datum eingetragen und von allen künftigen Mietern unterschrieben?
- Kopie oder Scan der ausgefüllten Selbstauskunft für die eigenen Unterlagen gemacht?
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PDF herunterladenHäufige Fragen
Ist die Mieterselbstauskunft Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. In der Praxis verlangen aber fast alle Vermieter eine Selbstauskunft – ohne sie hast du bei der Wohnungsvergabe kaum eine Chance.
Welche Fragen sind in der Selbstauskunft unzulässig?
Fragen nach Religion, Familienplanung, Schwangerschaft, Parteizugehörigkeit oder Vorstrafen ohne Mietbezug sind unzulässig. Solche Fragen darfst du unbeantwortet lassen oder musst sie nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Welche Nachweise sollte ich mitbringen?
Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters und ggf. eine SCHUFA-Auskunft erhöhen deine Chancen deutlich.
Muss ich mein Einkommen angeben?
Die Frage nach dem Einkommen ist zulässig, weil der Vermieter prüfen darf, ob du dir die Miete leisten kannst. Ehrliche Angaben sind hier wichtig.
Was passiert, wenn ich in der Selbstauskunft falsche Angaben mache?
Bei zulässigen Fragen können Falschangaben ernste Folgen haben: Der Vermieter kann den Mietvertrag unter Umständen wegen arglistiger Täuschung anfechten oder kündigen, wenn er von der Lüge erfährt – etwa bei verschwiegenen Mietschulden oder einem deutlich geschönten Einkommen. Du riskierst also die Wohnung selbst. Bei unzulässigen Fragen gilt das nicht: Dort darfst du nach überwiegender Auffassung auch unrichtig antworten, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich die Wohnung nicht bekomme?
Nach einer Absage darf der Vermieter deine Selbstauskunft und Nachweise grundsätzlich nicht auf Vorrat behalten. Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet ihn in der Regel, die Unterlagen zu löschen oder zu vernichten, sobald er sie nicht mehr benötigt. Du kannst aktiv nachfragen und die Löschung verlangen. Gerade deshalb lohnt es sich, sensible Unterlagen erst dann herauszugeben, wenn du wirklich in der engeren Auswahl bist.
Muss ich die Selbstauskunft schon vor der Besichtigung abgeben?
Nein, grundsätzlich nicht. Nach dem Prinzip der Datenminimierung genügen vor der Besichtigung in der Regel dein Name und deine Kontaktdaten. Detaillierte Angaben zu Einkommen und Bonität werden erst relevant, wenn beiderseits ernsthaftes Interesse besteht. In der Praxis kann es bei begehrten Wohnungen trotzdem ein Vorteil sein, die ausgefüllte Selbstauskunft zur Besichtigung mitzubringen – dann entscheidest du selbst, wann du sie übergibst.
Darf der Vermieter eine Kopie meines Personalausweises verlangen?
Vor dem Vertragsschluss grundsätzlich nicht. Es genügt in der Regel, wenn du den Ausweis bei der Besichtigung vorzeigst, damit der Vermieter deine Identität prüfen kann. Eine dauerhafte Kopie sämtlicher Ausweisdaten ist dafür nicht erforderlich und datenschutzrechtlich heikel. Wird später für den Vertrag doch etwas Schriftliches gebraucht, kannst du auf einer Kopie alle nicht benötigten Angaben schwärzen.
Ist die unterschriebene Selbstauskunft schon eine Zusage für die Wohnung?
Nein. Die Selbstauskunft ist nur eine Information über deine Person und bindet dich nicht an die Wohnung – ein Mietverhältnis entsteht erst mit dem unterschriebenen Mietvertrag. Du kannst also parallel mehrere Selbstauskünfte bei verschiedenen Vermietern abgeben und dich am Ende frei entscheiden. Umgekehrt gilt das auch: Der Vermieter ist durch deine Selbstauskunft nicht verpflichtet, dir die Wohnung zu geben.
Müssen alle Mitbewohner eine eigene Selbstauskunft ausfüllen?
Üblich ist: Alle Personen, die als Mieter im Vertrag stehen sollen, füllen eine eigene Selbstauskunft aus oder unterschreiben gemeinsam ein Formular mit Angaben zu beiden. Denn wer den Vertrag unterschreibt, haftet in der Regel auch für die Miete – entsprechend will der Vermieter die Bonität aller Vertragspartner kennen. Kinder und Personen, die nur mitwohnen, ohne Vertragspartei zu sein, brauchen dagegen meist keine eigene Auskunft.
Darf der Vermieter bei meinem Arbeitgeber oder Vorvermieter nachfragen?
Nicht einfach so hinter deinem Rücken: Für solche Nachfragen braucht der Vermieter in der Regel deine Einwilligung, weil dabei personenbezogene Daten ausgetauscht werden. Manche Selbstauskünfte enthalten eine entsprechende Einwilligungsklausel – lies sie genau und streiche sie, wenn du das nicht möchtest. Oft kannst du die Nachfrage überflüssig machen, indem du selbst aussagekräftige Unterlagen wie Gehaltsnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beilegst.
Wie lange ist meine ausgefüllte Selbstauskunft gültig?
Eine feste Gültigkeitsdauer gibt es nicht, aber die Angaben sollten den aktuellen Stand wiedergeben. Bei einer längeren Wohnungssuche lohnt es sich, das Dokument vor jeder neuen Bewerbung frisch zu datieren und zu prüfen, ob sich etwas geändert hat – etwa Einkommen, Arbeitgeber oder die Zahl der einziehenden Personen. Auch die beigelegten Nachweise sollten möglichst aktuell sein, üblich sind Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate.