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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Vorlage kostenlos herunterladen

Viele Vermieter verlangen vor Abschluss eines neuen Mietvertrags eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Mit unserer kostenlosen Vorlage bestätigt dein bisheriger Vermieter unkompliziert, dass keine offenen Mietschulden bestehen.

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Worum geht es?

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine schriftliche Erklärung des bisherigen Vermieters, dass die Miete stets vollständig gezahlt wurde und keine Rückstände bestehen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht – viele Vermieter stellen sie aber auf Wunsch aus, weil sie die Wohnungssuche erleichtert.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtlich ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eine sogenannte Wissenserklärung: Dein bisheriger Vermieter teilt darin lediglich mit, was ihm über deinen Zahlungsstand bekannt ist. Sie ist grundsätzlich kein Schuldanerkenntnis und keine Garantie – der Vermieter verpflichtet sich damit also nicht, auf mögliche später entdeckte Forderungen zu verzichten. Für dich als Mieter bedeutet das: Die Bescheinigung ist in erster Linie ein Vertrauenssignal für die Wohnungsbewerbung, kein rechtsverbindlicher Freibrief. Genau deshalb genügt sie den meisten neuen Vermietern aber auch: Sie zeigt, dass dein bisheriges Mietverhältnis aus Sicht der Gegenseite ohne Zahlungsprobleme gelaufen ist – und das ist bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern oft das entscheidende Kriterium.

Inhaltlich sollte sich die Bescheinigung auf nachprüfbare Tatsachen beschränken: dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Mietrückstände bestehen. Ob der Vermieter darüber hinaus etwas zum Zahlungsverhalten schreibt – etwa dass die Miete stets pünktlich einging – ist grundsätzlich seine freie Entscheidung. Wichtig zu wissen: Die Bescheinigung bezieht sich immer nur auf den Stand am Ausstellungstag. Läuft dein Mietverhältnis noch, können danach theoretisch neue Forderungen entstehen, etwa aus einer späteren Nebenkostenabrechnung. Seriöse Vermieter formulieren daher oft vorsichtig und nehmen noch nicht abgerechnete Betriebskosten ausdrücklich aus. Das ist üblich und mindert den Wert der Bescheinigung in der Regel nicht.

Auch datenschutzrechtlich ist die Bescheinigung unkritischer als viele andere Bewerbungsunterlagen, denn du entscheidest selbst, ob und wem du sie vorlegst. Der neue Vermieter darf sie im Bewerbungsprozess grundsätzlich erbitten, wenn ein ernsthaftes Interesse an der Wohnung besteht – verpflichtet, sie vorzulegen, bist du aber nicht. Umgekehrt darf dein bisheriger Vermieter in der Bescheinigung nur Angaben machen, die für den Zweck erforderlich sind: Zahlungsstand und Mietzeitraum. Bewertungen deiner Person, Angaben zu Streitigkeiten oder private Details gehören dort nicht hinein. Erhältst du eine Bescheinigung mit solchen überschießenden Inhalten, kannst du um eine neutrale, auf das Wesentliche beschränkte Fassung bitten.

Stellt dein Vermieter die Bescheinigung nicht aus, stehst du nicht ohne Nachweise da. Für jede erbrachte Zahlung kannst du grundsätzlich eine Quittung verlangen; bei Überweisungen erfüllen deine Kontoauszüge denselben Zweck und gelten als starkes Beweismittel. Viele neue Vermieter akzeptieren daher lückenlose Auszüge der letzten Monate, auf denen die Mietzahlungen erkennbar sind – andere Buchungen darfst du dabei schwärzen. Auch eine kurze schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung, dass das Mietkonto ausgeglichen ist, wird in der Praxis meist anerkannt. Entscheidend ist, dass der Nachweis aktuell, vollständig und einem konkreten Mietverhältnis zuzuordnen ist.

Hinweis: Diese Seite erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall – etwa bei Streit mit der Vermieterseite – hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt weiter.

Das enthält die Vorlage

So füllst du die Vorlage aus

  1. 1

    Vorlage herunterladen

    Lade das PDF und reiche es deinem bisherigen Vermieter ein.

  2. 2

    Vom Vermieter ausfüllen lassen

    Der Vermieter trägt Mietobjekt, Mietzeitraum und die Bestätigung ein.

  3. 3

    Unterschreiben lassen

    Mit Ort, Datum und Unterschrift wird die Bescheinigung gültig.

  4. 4

    Beim neuen Vermieter vorlegen

    Lege die Bescheinigung zusammen mit der Selbstauskunft bei der Bewerbung um die neue Wohnung vor.

Die Vorlage im Detail: Feld für Feld erklärt

Name und Anschrift des bisherigen Vermieters

Hier gehören der vollständige Name und die ladungsfähige Anschrift deines Vermieters hinein – bei Privatpersonen Vor- und Nachname, bei Gesellschaften die genaue Firmenbezeichnung samt Rechtsform, wie sie auch im Mietvertrag steht. Achte darauf, dass die Angaben mit dem Mietvertrag übereinstimmen: Weicht der Aussteller vom Vertragspartner ab, wirkt die Bescheinigung auf den neuen Vermieter schnell fragwürdig. Eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen ist kein Muss, erhöht aber die Glaubwürdigkeit spürbar.

Hausverwaltung als Ausstellerin

Verwaltet eine Hausverwaltung das Objekt, kann sie die Bescheinigung in der Regel im Namen des Eigentümers ausstellen. Dann sollten sowohl die Verwaltung als auch der vertretene Eigentümer erkennbar sein, etwa durch den Zusatz „im Auftrag“ oder „in Vertretung“ mit Firmenstempel. Für dich ist das sogar oft der schnellere Weg, weil die Verwaltung das Mietkonto direkt einsehen kann. Frage im Zweifel dort zuerst an, bevor du den Eigentümer persönlich kontaktierst.

Name des Mieters / der Mieterin

Trage deinen vollständigen Namen so ein, wie er im Mietvertrag steht – inklusive aller Vornamen, wenn der Vertrag sie nennt. Hat sich dein Name zwischenzeitlich geändert, etwa durch Heirat, vermerke am besten beide Schreibweisen, damit der neue Vermieter die Bescheinigung eindeutig zuordnen kann. Ein zusätzlich angegebenes Geburtsdatum ist nicht zwingend, hilft aber bei häufigen Namen, Verwechslungen auszuschließen.

Weitere Mietparteien

Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, sollte die Bescheinigung klarstellen, auf wen sie sich bezieht. Am saubersten ist es, wenn alle Hauptmieter namentlich genannt werden, denn das Mietkonto wird in der Regel gemeinsam geführt. Bewirbst du dich allein um eine neue Wohnung, kannst du den Vermieter bitten, zusätzlich zu vermerken, dass das Mietverhältnis insgesamt schuldenfrei ist – das genügt neuen Vermietern üblicherweise, auch wenn nicht jede Einzelzahlung dir zugeordnet wird.

Anschrift des Mietobjekts

Gib die genaue Adresse der Wohnung an, um die es geht: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. In größeren Häusern gehören auch Etage, Lagebezeichnung oder Wohnungsnummer dazu, damit das Mietverhältnis eindeutig identifizierbar ist. Diese Angabe ist wichtiger, als sie wirkt: Der neue Vermieter gleicht die Adresse oft mit deiner Selbstauskunft und deinem Ausweis ab. Unstimmigkeiten – etwa eine alte Meldeadresse – solltest du kurz erklären können.

Beginn des Mietverhältnisses

Hier trägt der Vermieter das Datum ein, an dem dein Mietvertrag begonnen hat. Es sollte exakt dem Vertragsbeginn entsprechen, nicht dem Einzugstag, falls beide auseinanderfallen. Der Mietbeginn zeigt dem neuen Vermieter, über welchen Zeitraum sich die Aussage zur Schuldenfreiheit erstreckt – eine Bescheinigung über mehrere Jahre wiegt naturgemäß schwerer als eine über wenige Monate. Prüfe das Datum vor der Weitergabe gegen deinen Mietvertrag.

Ende bzw. laufendes Mietverhältnis

Ist das Mietverhältnis bereits beendet, gehört das Enddatum in die Bescheinigung. Läuft es noch – der Normalfall bei einer Wohnungsbewerbung –, sollte stattdessen vermerkt sein, dass das Mietverhältnis fortbesteht und die Angaben den Stand zum Ausstellungsdatum wiedergeben. Eine Formulierung wie „das Mietverhältnis besteht seit dem … und dauert an“ ist üblich. So ist für den neuen Vermieter transparent, dass sich die Aussage nicht auf ein abgeschlossenes Mietverhältnis bezieht.

Bestätigung, dass keine Mietschulden bestehen

Das ist das Herzstück der Bescheinigung. Eine bewährte Formulierung lautet sinngemäß: „Hiermit bestätige ich, dass aus dem oben genannten Mietverhältnis zum heutigen Tag keine Mietrückstände bestehen.“ Wichtig ist der klare Gegenwartsbezug – die Aussage gilt zum Ausstellungstag. Formulierungen mit Einschränkungen wie „soweit bekannt“ sind üblich und unbedenklich. Fehlt dagegen jede eindeutige Aussage zur Schuldenfreiheit, ist das Dokument für den neuen Vermieter praktisch wertlos.

Umfang der Bestätigung: Miete, Nebenkosten, Kaution

Kläre, worauf sich die Bestätigung bezieht. Im Kern geht es um die laufende Miete samt Vorauszahlungen. Noch nicht erstellte Nebenkostenabrechnungen kann der Vermieter naturgemäß nicht bestätigen – ein entsprechender Vorbehalt ist üblich und kein Warnsignal. Die Kaution gehört nicht in die Bescheinigung; sie ist ein separates Thema bei der Abwicklung des alten Mietverhältnisses. Steht eine Nachzahlung aus einer bereits zugestellten Abrechnung offen, gleiche sie möglichst vor der Anfrage aus.

Freiwilliger Zusatz zum Zahlungsverhalten

Viele Vermieter ergänzen freiwillig einen Satz wie „Die Mietzahlungen erfolgten stets pünktlich und vollständig.“ Ein solcher Zusatz ist keine Pflicht, wertet die Bescheinigung aber deutlich auf, weil er über die reine Schuldenfreiheit hinausgeht. Frage ruhig freundlich danach, wenn dein Zahlungsverhalten tadellos war. Besteht dein Vermieter auf einer knappen Fassung ohne Bewertung, ist das ebenfalls in Ordnung – die Kernaussage zur Schuldenfreiheit bleibt das Entscheidende.

Ort und Datum

Ort und Ausstellungsdatum machen die Bescheinigung zeitlich einzuordnen – und genau darauf schauen neue Vermieter. Da sich die Aussage nur auf den Ausstellungstag bezieht, sollte das Datum möglichst nah an deiner Bewerbung liegen; ein Dokument, das viele Monate alt ist, verliert an Aussagekraft. Bitte deinen Vermieter deshalb erst dann um die Bescheinigung, wenn die Wohnungssuche konkret wird, und bei längerer Suche gegebenenfalls um eine aktualisierte Fassung.

Unterschrift des Vermieters

Ohne eigenhändige Unterschrift des Vermieters oder der bevollmächtigten Hausverwaltung ist die Bescheinigung kaum etwas wert. Unterschreiben muss die ausstellende Person selbst – nicht du als Mieter. Bei Firmen sollte erkennbar sein, wer unterschrieben hat, idealerweise mit Namensklärung in Druckbuchstaben und Firmenstempel. Prüfe vor der Weitergabe, dass die Unterschrift vorhanden und dem Aussteller zuzuordnen ist; eine bloß eingescannte oder kopierte Unterschrift akzeptieren manche Vermieter nur im Original nachgereicht.

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

Zu kurzfristig anfragen

Wer die Bescheinigung erst am Tag der Besichtigung anfordert, geht oft leer aus: Vermieter und Hausverwaltungen brauchen erfahrungsgemäß einige Tage, manchmal länger, um das Mietkonto zu prüfen und zu antworten. Bewirbst du dich dann ohne das Dokument, ist die Wohnung womöglich schon vergeben. Besser: Sobald die Wohnungssuche konkret wird, freundlich und schriftlich anfragen – dann liegt die Bescheinigung bereit, wenn du sie brauchst.

Bescheinigung ohne Datum oder Unterschrift einreichen

Ein Dokument ohne Ausstellungsdatum oder ohne Unterschrift des Vermieters hat für den neuen Vermieter kaum Beweiswert und wirkt im schlimmsten Fall selbst gebastelt. Genau diese beiden Elemente machen aus einem Textbaustein eine echte Erklärung. Kontrolliere deshalb direkt bei der Übergabe, ob Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift vorhanden sind, und bitte gegebenenfalls sofort um Ergänzung – später ist das umständlicher.

Eine alte Bescheinigung wiederverwenden

Die Bescheinigung trifft nur eine Aussage über den Ausstellungstag. Reichst du bei einer neuen Bewerbung ein viele Monate altes Exemplar ein, fragt sich der Vermieter zu Recht, was seitdem passiert ist – und hakt nach oder sortiert dich aus. Zieht sich deine Wohnungssuche, bitte deinen Vermieter um eine aktualisierte Fassung. Das ist ein kurzer Aufwand und erspart dir unangenehme Rückfragen im Bewerbungsprozess.

Offene oder strittige Forderungen vorher nicht klären

Steht noch eine Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung offen oder streitest du mit dem Vermieter über eine Forderung, wird er die Schuldenfreiheit in der Regel nicht bestätigen. Frage deshalb erst an, wenn das Mietkonto ausgeglichen ist, oder kläre strittige Punkte vorab. Bei berechtigten Einwänden kannst du unter Vorbehalt zahlen und die Sache später klären – so blockiert der Streit nicht deine Wohnungsbewerbung.

Die falsche Person unterschreiben lassen

Aussteller muss der Vermieter selbst oder eine bevollmächtigte Hausverwaltung sein. Eine Bescheinigung, die etwa ein Mitbewohner, der Hausmeister oder bei Untermiete der Eigentümer statt des Hauptmieters unterschreibt, passt nicht zum Mietvertrag und fällt beim Abgleich sofort auf. Prüfe, wer laut Vertrag dein Vermieter ist, und richte die Anfrage genau an diese Person oder die zuständige Verwaltung.

Das einzige Original aus der Hand geben

Wer das unterschriebene Original bei der erstbesten Bewerbung abgibt, steht bei der nächsten Besichtigung mit leeren Händen da – und nicht jeder Vermieter stellt die Bescheinigung beliebig oft neu aus. Fertige vor der Weitergabe einen Scan oder eine Kopie an und reiche bei parallelen Bewerbungen Kopien ein. Das Original zeigst du auf Wunsch vor oder reichst es beim Vertragsabschluss nach.

Unstimmigkeiten zwischen den Bewerbungsunterlagen übersehen

Neue Vermieter gleichen die Bescheinigung mit Selbstauskunft, Ausweis und Kontoauszügen ab. Weichen Namen, Adressen oder Mietzeiträume voneinander ab – etwa weil in der Selbstauskunft ein anderer Einzugstermin steht –, entsteht schnell der Eindruck von Schlamperei oder Schönfärberei. Lege alle Unterlagen vor dem Absenden nebeneinander und prüfe sie auf Konsistenz. Erklärbare Abweichungen sprichst du am besten von dir aus kurz an.

Auf die Bescheinigung als einziges Argument setzen

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein Baustein, aber allein trägt sie keine Bewerbung. Ohne Einkommensnachweise und eine vollständige Selbstauskunft bleibt sie ein isoliertes Dokument, das der Vermieter kaum einordnen kann. Stelle deshalb eine komplette Mappe zusammen, in der sich die Angaben gegenseitig stützen: Die Bescheinigung belegt die Vergangenheit, die Gehaltsnachweise die Zukunft – zusammen ergeben sie das überzeugende Gesamtbild.

Tipps aus der Praxis

  • Es besteht kein Rechtsanspruch – frage höflich und früh genug.
  • Kombiniere sie mit einer Mieterselbstauskunft und Gehaltsnachweisen.
  • Die Bescheinigung sollte aktuell datiert sein.
  • Alternativ akzeptieren manche Vermieter Kontoauszüge der letzten Mietzahlungen.

Sonderfälle: Wenn es nicht der Standardfall ist

WG-Zimmer und Untermiete

Wohnst du zur Untermiete oder in einer WG, in der nur eine Person den Hauptmietvertrag hält, ist dein Vertragspartner der Hauptmieter – und damit grundsätzlich auch der richtige Aussteller deiner Bescheinigung. Eine Bestätigung des Eigentümers kannst du in dieser Konstellation nicht verlangen, denn er kennt deine Zahlungen gar nicht. Lass dir vom Hauptmieter schriftlich bestätigen, dass du deine Untermiete stets vollständig gezahlt hast, und lege zusätzlich Kontoauszüge mit den Überweisungen bei. Bist du dagegen selbst Hauptmieterin im WG-Vertrag, gilt das Mietkonto gemeinsam – dann stellt der Vermieter die Bescheinigung für alle Vertragspartner zusammen aus.

Trennung bei gemeinsamem Mietvertrag

Nach einer Trennung ziehen oft beide Partner getrennt weiter – und beide brauchen Nachweise für die Wohnungssuche. Steht ihr gemeinsam im Mietvertrag, bezieht sich die Bescheinigung in der Regel auf das gemeinsame Mietkonto, nicht auf einzelne Personen. Bitte den Vermieter, alle Vertragspartner namentlich zu nennen, damit jede Partei ein eigenes Exemplar verwenden kann. Heikel wird es, wenn nach dem Auszug einer Person Rückstände aufgelaufen sind: Gegenüber dem Vermieter haften Mitmieter grundsätzlich gemeinsam. Kläre offene Beträge daher möglichst vor der Anfrage, sonst verweigert der Vermieter die Bestätigung für beide.

Vermieterwechsel während der Mietzeit

Wurde das Haus während deiner Mietzeit verkauft, ist grundsätzlich der aktuelle Eigentümer dein Ansprechpartner – er ist in das Mietverhältnis eingetreten. Er kann allerdings oft nur den Zeitraum seit der Übernahme verlässlich bestätigen, weil ihm die älteren Kontodaten fehlen. In der Praxis genügt das den meisten neuen Vermietern, vor allem wenn der Zeitraum ein paar Jahre umfasst. Willst du die volle Mietdauer abdecken, kannst du zusätzlich den früheren Eigentümer um eine Bestätigung für seinen Zeitraum bitten oder die Lücke mit Kontoauszügen schließen. Erkläre die Konstellation im Anschreiben kurz – das nimmt Rückfragen vorweg.

Erste eigene Wohnung ohne Vorvermieter

Ziehst du zum ersten Mal in eine eigene Wohnung – etwa direkt aus dem Elternhaus oder dem Studierendenwohnheim mit Sondervertrag –, kannst du schlicht keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen. Das ist kein Ausschlusskriterium: Erkläre die Situation offen in deinem Anschreiben, statt das Feld kommentarlos leer zu lassen. Punkte stattdessen mit dem, was du hast: aktuelle Einkommensnachweise, eine vollständige Selbstauskunft und gegebenenfalls eine Bürgschaft der Eltern. Viele Vermieter wissen, dass Berufseinsteiger und Studierende keine Mietvergangenheit haben, und gewichten dann die übrigen Unterlagen stärker.

Umzug aus dem Ausland

Kommst du aus dem Ausland nach Deutschland, kennt dein bisheriger Vermieter das Dokument in dieser Form meist nicht – die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine deutsche Besonderheit. Bitte ihn um eine formlose schriftliche Bestätigung, dass dein Mietverhältnis ohne Zahlungsrückstände bestand, idealerweise auf Englisch oder mit einer Übersetzung, und ergänze Kontoauszüge, aus denen die regelmäßigen Mietzahlungen hervorgehen. Erkläre dem deutschen Vermieter im Anschreiben kurz, warum du kein Dokument nach hiesigem Muster vorlegen kannst. Aussagekräftige Einkommensnachweise und ein Arbeitsvertrag in Deutschland wiegen in dieser Situation erfahrungsgemäß am schwersten.

Vermieter verstorben oder nicht erreichbar

Ist dein Vermieter verstorben, reagiert dauerhaft nicht oder ist unbekannt verzogen, bekommst du auf normalem Weg keine Bescheinigung. Zuständig sind dann in der Regel die Erben oder ein bestellter Nachlass- beziehungsweise Zwangsverwalter – existiert eine Hausverwaltung, ist sie deine erste Anlaufstelle. Lässt sich kurzfristig niemand erreichen, weiche auf Kontoauszüge der letzten Monate aus und dokumentiere deine Anfrageversuche, etwa durch Kopien deiner Schreiben. Ein kurzer, ehrlicher Hinweis an den neuen Vermieter, warum die Bescheinigung fehlt, wirkt deutlich besser als eine unkommentierte Lücke in der Bewerbungsmappe.

Kurz-Checkliste, bevor du das Dokument verwendest

  • Name und Anschrift des Vermieters stimmen mit dem Mietvertrag überein.
  • Dein Name ist vollständig und korrekt geschrieben, wie im Mietvertrag.
  • Die Anschrift des Mietobjekts ist eindeutig, inklusive Etage oder Wohnungsnummer.
  • Der Mietzeitraum ist mit Beginn und gegebenenfalls Ende korrekt angegeben.
  • Die Bescheinigung enthält eine klare Aussage, dass keine Mietschulden bestehen.
  • Ort, aktuelles Datum und eigenhändige Unterschrift des Ausstellers sind vorhanden.
  • Die richtige Person hat unterschrieben: Vermieter oder bevollmächtigte Hausverwaltung.
  • Du hast eine Kopie oder einen Scan für deine Unterlagen behalten.
  • Alle Angaben passen zu Selbstauskunft, Ausweis und Kontoauszügen.

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Häufige Fragen

Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Eine schriftliche Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine offenen Mietschulden bestehen und die Miete pünktlich gezahlt wurde. Sie wird oft bei der Bewerbung um eine neue Wohnung verlangt.

Habe ich Anspruch auf die Bescheinigung?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Viele Vermieter stellen sie aber freiwillig aus, da sie für beide Seiten unkompliziert ist.

Was tun, wenn der Vermieter sie nicht ausstellt?

Du kannst alternativ Kontoauszüge der letzten Monate vorlegen, die deine pünktlichen Mietzahlungen belegen. Das akzeptieren viele neue Vermieter ebenfalls.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Der aktuelle bzw. bisherige Vermieter oder die Hausverwaltung des Mietobjekts, das du verlässt.

Wie lange ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gültig?

Eine feste Gültigkeitsdauer gibt es nicht, denn die Bescheinigung trifft nur eine Aussage über den Ausstellungstag. In der Praxis erwarten neue Vermieter ein möglichst frisches Dokument – je aktueller, desto überzeugender. Zieht sich deine Wohnungssuche über längere Zeit, bitte deinen Vermieter einfach um eine neue Fassung mit aktuellem Datum. Das ist üblich und für den Aussteller mit unserer Vorlage in wenigen Minuten erledigt.

Darf der Vermieter Geld für die Ausstellung verlangen?

Üblich ist das nicht: Die Bescheinigung ist eine kurze Gefälligkeitserklärung, die die meisten Vermieter und Hausverwaltungen kostenlos ausstellen. Da es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf das Dokument gibt, ist die Frage einer Vergütung rechtlich kaum geregelt. Verlangt dein Vermieter eine Gebühr, die dir unangemessen erscheint, kannst du stattdessen auf Kontoauszüge deiner Mietzahlungen ausweichen – die akzeptieren viele neue Vermieter ebenfalls.

Reicht ein Scan oder eine E-Mail des Vermieters aus?

Das hängt vom neuen Vermieter ab. Für die erste Bewerbungsrunde genügt in der Praxis meist ein gut lesbarer Scan oder ein PDF, das der Vermieter per E-Mail schickt. Manche Vermieter möchten vor der Vertragsunterzeichnung aber das unterschriebene Original sehen. Bitte deinen bisherigen Vermieter daher möglichst um ein Original mit eigenhändiger Unterschrift und reiche zunächst Kopien ein – so bist du für beide Fälle gerüstet.

Was ist, wenn ich früher einmal verspätet gezahlt habe?

Vereinzelte Verspätungen, die längst ausgeglichen sind, stehen der Bescheinigung in der Regel nicht im Weg: Entscheidend ist, dass aktuell keine Rückstände bestehen. Der Vermieter kann dann die Schuldenfreiheit bestätigen, wird aber möglicherweise auf den Zusatz „stets pünktlich gezahlt“ verzichten. Auch eine solche schlanke Bescheinigung ist wertvoll. Sprich das Thema ehrlich an, statt auf eine geschönte Formulierung zu drängen – das schafft Vertrauen auf beiden Seiten.

Kann ich die Bescheinigung auch während des laufenden Mietverhältnisses anfordern?

Ja, das ist sogar der Normalfall: Die meisten Mieter brauchen die Bescheinigung für die Bewerbung um die nächste Wohnung, während der alte Vertrag noch läuft. Der Vermieter bestätigt dann den Stand zum Ausstellungstag und vermerkt üblicherweise, dass das Mietverhältnis andauert. Sei dir bewusst, dass die Anfrage deine Umzugspläne offenlegt – plane sie also zeitlich so, wie es für dich passt, etwa zusammen mit der Kündigung.

Worin unterscheidet sich die Bescheinigung von einer SCHUFA-Auskunft?

Die SCHUFA-Auskunft stammt von einer Auskunftei und zeigt allgemeine Bonitätsdaten wie Kredite oder gemeldete Zahlungsstörungen – Mietzahlungen an private Vermieter tauchen dort in der Regel gar nicht auf. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kommt dagegen direkt von deinem Vermieter und belegt genau das, was die SCHUFA nicht kann: dein tatsächliches Zahlungsverhalten im Mietverhältnis. Beide Dokumente ergänzen sich deshalb und werden häufig gemeinsam mit der Selbstauskunft verlangt.

Muss ich die Bescheinigung dem neuen Vermieter überhaupt vorlegen?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht – der neue Vermieter darf sie grundsätzlich erbitten, du entscheidest aber selbst, welche Unterlagen du einreichst. Praktisch gilt allerdings: Auf angespannten Wohnungsmärkten haben Bewerbungen ohne die üblichen Nachweise deutlich schlechtere Chancen, weil andere Interessenten vollständige Mappen abgeben. Kannst oder willst du die Bescheinigung nicht vorlegen, biete Alternativen wie Kontoauszüge an und erkläre die Situation kurz und offen.

Was mache ich, wenn Angaben in der Bescheinigung nicht stimmen?

Prüfe das Dokument direkt nach Erhalt: Falscher Mietbeginn, ein Zahlendreher in der Adresse oder ein fehlender Mieter fallen dem neuen Vermieter beim Abgleich mit deinen übrigen Unterlagen auf und wirken schnell unseriös. Bitte deinen Vermieter in dem Fall um eine korrigierte Fassung – handschriftliche Änderungen im Dokument solltest du vermeiden, und selbst ändern darfst du es ohnehin nicht. Eine kurze, freundliche Nachricht mit dem konkreten Fehler genügt meist.

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