Worum geht es?
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine schriftliche Erklärung des bisherigen Vermieters, dass die Miete stets vollständig gezahlt wurde und keine Rückstände bestehen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht – viele Vermieter stellen sie aber auf Wunsch aus, weil sie die Wohnungssuche erleichtert.
Das enthält die Vorlage
- Name und Anschrift des bisherigen Vermieters
- Name des Mieters / der Mieterin
- Anschrift des Mietobjekts
- Dauer des Mietverhältnisses
- Bestätigung, dass keine Mietschulden bestehen
- Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters
So füllst du die Vorlage aus
- 1
Vorlage herunterladen
Lade das PDF und reiche es deinem bisherigen Vermieter ein.
- 2
Vom Vermieter ausfüllen lassen
Der Vermieter trägt Mietobjekt, Mietzeitraum und die Bestätigung ein.
- 3
Unterschreiben lassen
Mit Ort, Datum und Unterschrift wird die Bescheinigung gültig.
- 4
Beim neuen Vermieter vorlegen
Lege die Bescheinigung zusammen mit der Selbstauskunft bei der Bewerbung um die neue Wohnung vor.
Tipps aus der Praxis
- →Es besteht kein Rechtsanspruch – frage höflich und früh genug.
- →Kombiniere sie mit einer Mieterselbstauskunft und Gehaltsnachweisen.
- →Die Bescheinigung sollte aktuell datiert sein.
- →Alternativ akzeptieren manche Vermieter Kontoauszüge der letzten Mietzahlungen.
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PDF herunterladenHäufige Fragen
Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Eine schriftliche Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine offenen Mietschulden bestehen und die Miete pünktlich gezahlt wurde. Sie wird oft bei der Bewerbung um eine neue Wohnung verlangt.
Habe ich Anspruch auf die Bescheinigung?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Viele Vermieter stellen sie aber freiwillig aus, da sie für beide Seiten unkompliziert ist.
Was tun, wenn der Vermieter sie nicht ausstellt?
Du kannst alternativ Kontoauszüge der letzten Monate vorlegen, die deine pünktlichen Mietzahlungen belegen. Das akzeptieren viele neue Vermieter ebenfalls.
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Der aktuelle bzw. bisherige Vermieter oder die Hausverwaltung des Mietobjekts, das du verlässt.