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Untermietvertrag: Vorlage kostenlos herunterladen

Du willst ein Zimmer oder deine Wohnung vorübergehend untervermieten? Mit unserer kostenlosen Untermietvertrag-Vorlage hältst du alle wichtigen Punkte rechtssicher fest – von der Miete über die Kaution bis zur Zustimmung des Vermieters.

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Worum geht es?

Ein Untermietvertrag regelt die Untervermietung von Wohnraum zwischen dem Hauptmieter (Untervermieter) und dem Untermieter. Wichtig: Für die Untervermietung brauchst du in der Regel die Erlaubnis deines Vermieters. Bei berechtigtem Interesse (z. B. längere Abwesenheit) hast du häufig einen Anspruch darauf. Der Vertrag sollte Mietobjekt, Laufzeit, Miete, Nebenkosten und Kaution klar benennen.

Rechtlicher Hintergrund

Die rechtliche Grundlage für die Untervermietung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch: Nach § 540 BGB darfst du deine Wohnung grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einem Dritten überlassen. Diese Erlaubnis bezieht sich in der Regel auf eine konkrete Person – du solltest deinem Vermieter also mitteilen, wer einziehen soll. Eine pauschale, für alle Zeiten geltende Erlaubnis ist eher die Ausnahme. Wechselt dein Untermieter, ist es deshalb ratsam, die Zustimmung für die neue Person erneut einzuholen. Bewahre die Erlaubnis schriftlich auf, am besten als Anlage zum Untermietvertrag – so können beide Seiten später nachweisen, dass alles abgestimmt war.

Für die Untervermietung eines Teils der Wohnung gibt es eine wichtige Besonderheit: Entsteht für dich nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse – etwa aus finanziellen oder persönlichen Gründen –, hast du nach § 553 BGB grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Untervermietung eines Teils der Wohnung erlaubt. Der Vermieter kann die Erlaubnis in der Regel nur verweigern, wenn wichtige Gründe in der Person des Untermieters vorliegen, die Wohnung übermäßig belegt würde oder ihm die Überlassung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist. Unter Umständen darf er seine Zustimmung von einer angemessenen Erhöhung der Miete abhängig machen.

Wichtig zu verstehen ist die Vertragskonstruktion: Hauptmietvertrag und Untermietvertrag sind zwei rechtlich getrennte Verhältnisse. Dein Untermieter hat keinen Vertrag mit dem Eigentümer, sondern nur mit dir – du bist sein Vermieter mit allen Rechten und Pflichten. Gleichzeitig bleibst du gegenüber deinem eigenen Vermieter voll in der Verantwortung. Endet dein Hauptmietvertrag, verliert der Untermieter in der Regel seine Grundlage, in der Wohnung zu bleiben, und der Eigentümer kann die Räume herausverlangen. Plane die Laufzeit des Untermietvertrags deshalb so, dass sie zu deiner eigenen Situation und deinem Hauptmietvertrag passt.

Der Untermietvertrag selbst ist grundsätzlich formfrei – er könnte theoretisch auch mündlich geschlossen werden. Dringend zu empfehlen ist trotzdem die Schriftform, denn nur so lassen sich Miete, Laufzeit und Pflichten später belegen. Da dein Untermieter Wohnraum mietet, gelten für ihn grundsätzlich die mietrechtlichen Schutzvorschriften: Die Kaution darf in der Regel höchstens drei Nettokaltmieten betragen und kann in Raten gezahlt werden, und für Kündigungen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regeln. Erleichterungen gibt es unter Umständen bei möbliertem Wohnraum innerhalb deiner selbst bewohnten Wohnung – hier lohnt im Zweifel eine fachkundige Beratung.

Hinweis: Diese Seite erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall – etwa bei Streit mit der Vermieterseite – hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt weiter.

Das enthält die Vorlage

So füllst du die Vorlage aus

  1. 1

    Zustimmung einholen

    Frage zuerst deinen Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung – am besten schriftlich.

  2. 2

    Vorlage ausfüllen

    Trage Mietobjekt, Laufzeit, Miete, Nebenkosten und Kaution in die Vorlage ein.

  3. 3

    Gemeinsam unterschreiben

    Beide Parteien unterschreiben den Vertrag; jede:r erhält ein Exemplar.

  4. 4

    Übergabe protokollieren

    Halte den Zustand bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll fest.

Die Vorlage im Detail: Feld für Feld erklärt

Untervermieter:in (Hauptmieter:in)

Hier trägst du dich als Hauptmieter mit vollem Namen und Anschrift ein – du bist Vertragspartner des Untermieters und übernimmst die Vermieterrolle. Stehen mehrere Personen im Hauptmietvertrag, sollten grundsätzlich alle als Untervermieter auftreten oder eine Person schriftlich bevollmächtigen. Das verhindert später Streit darüber, wer den Vertrag überhaupt wirksam abgeschlossen hat. Eine gängige Formulierung lautet: „zwischen Max Mustermann als Untervermieter (Hauptmieter der Wohnung) und …“.

Untermieter:in

Trage den vollständigen Namen deines Untermieters ein, dazu die bisherige Anschrift und idealerweise das Geburtsdatum – so ist die Person eindeutig identifizierbar, etwa falls du später Forderungen geltend machen musst. Sollen mehrere Personen einziehen, benenne alle im Vertrag und lasse alle unterschreiben. Lass dir vor der Unterschrift den Ausweis zeigen und prüfe, ob die Angaben übereinstimmen. Wer nicht im Vertrag steht, hat auch keine vertraglichen Pflichten dir gegenüber.

Beschreibung des Mietobjekts

Beschreibe so genau wie möglich, was vermietet wird: die vollständige Adresse, das konkrete Zimmer (zum Beispiel „das 14 m² große Zimmer links vom Flur“) oder die gesamte Wohnung, die ungefähre Fläche und ob möbliert oder unmöbliert vermietet wird. Bei möblierter Vermietung lohnt eine Inventarliste als Anlage. Je präziser die Beschreibung, desto weniger Spielraum für spätere Diskussionen darüber, was eigentlich zum Mietobjekt gehört.

Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen

Wird nur ein Zimmer untervermietet, solltest du ausdrücklich regeln, welche Räume und Einrichtungen der Untermieter mitbenutzen darf: Küche, Bad, Flur, Balkon, Keller, Waschmaschine oder Internetanschluss. Liste die Punkte einzeln auf, statt pauschal „Mitbenutzung der Wohnung“ zu schreiben. So ist klar, was erlaubt ist – und was nicht, etwa dein eigenes Zimmer oder private Schränke. Auch Absprachen zur Reinigung der Gemeinschaftsräume kannst du hier festhalten.

Mietzeit (befristet oder unbefristet)

Trage den Mietbeginn mit konkretem Datum ein und lege fest, ob das Untermietverhältnis unbefristet läuft oder zu einem bestimmten Termin endet. Bei einer Zwischenmiete – etwa während deines Auslandsaufenthalts – solltest du das Enddatum und den Grund der Befristung klar benennen. Eine Befristung ist rechtlich an Voraussetzungen geknüpft, formuliere sie deshalb eindeutig und dokumentiere den Anlass. Unklare Laufzeitregelungen gehören zu den häufigsten Streitpunkten bei Untermietverhältnissen.

Grundmiete

Beziffere die monatliche Kaltmiete für das Zimmer oder die Wohnung als konkreten Betrag und lege die Fälligkeit fest – üblich ist die Zahlung im Voraus zu Monatsbeginn auf ein benanntes Konto. Als Orientierung dient in der Regel deine eigene Miete, bei einem einzelnen Zimmer anteilig nach Fläche. Ein deutlicher Aufschlag ohne sachlichen Grund kann problematisch werden, daher solltest du die Kalkulation nachvollziehbar halten.

Nebenkosten

Regle, wie Heizung, Wasser und sonstige Betriebskosten abgegolten werden. Bei der Untervermietung einzelner Zimmer ist eine Pauschale meist die praktikabelste Lösung, weil du dir die jährliche Abrechnung sparst. Alternativ vereinbarst du eine Vorauszahlung mit Abrechnung – dann musst du aber tatsächlich jährlich abrechnen. Denke auch an Strom, Internet und Rundfunkbeitrag: Halte fest, ob diese Posten in der Pauschale enthalten sind oder separat gezahlt werden.

Gesamtmiete

Weise die monatlich insgesamt zu zahlende Summe aus Grundmiete und Nebenkosten klar aus – ein einziger, eindeutiger Betrag vermeidet Missverständnisse bei der Überweisung. Vermietest du möbliert, kannst du einen angemessenen Möblierungszuschlag einrechnen; transparent ist es, diesen als eigene Position zu nennen. Praktisch bewährt hat sich eine kleine Aufstellung im Vertrag: Grundmiete, Nebenkostenpauschale, gegebenenfalls Zuschlag, darunter die Gesamtmiete als Summe.

Kaution

Vereinbare Höhe und Zahlungsweise der Kaution schriftlich. Zulässig sind in der Regel höchstens drei Nettokaltmieten, und der Untermieter darf grundsätzlich in Raten zahlen. Quittiere den Erhalt und halte fest, wann und unter welchen Bedingungen die Kaution nach Auszug zurückgezahlt wird. Du solltest das Geld getrennt von deinem privaten Vermögen verwahren – das schafft Vertrauen und erspart dir Diskussionen, wenn das Untermietverhältnis endet.

Bestätigung der Vermieter-Zustimmung

In diesem Abschnitt bestätigst du, dass dein Vermieter der Untervermietung zugestimmt hat – idealerweise mit Datum der Erlaubnis und dem Hinweis, dass eine Kopie als Anlage beiliegt. Das schützt vor allem den Untermieter: Er kann sich darauf verlassen, dass sein Einzug abgesichert ist. Liegt die Zustimmung noch nicht vor, unterschreibe den Vertrag besser erst, wenn sie da ist, oder vereinbare sie ausdrücklich als Bedingung.

Kündigungsregelung

Halte fest, mit welcher Frist und in welcher Form gekündigt werden kann – üblich ist die schriftliche Kündigung unter Verweis auf die gesetzlichen Fristen. Bedenke: Auch als Untervermieter brauchst du für eine Kündigung grundsätzlich einen zulässigen Grund oder eine passende Vertragsgestaltung. Bei einem möblierten Zimmer in deiner selbst bewohnten Wohnung gelten unter Umständen erleichterte Regeln. Formuliere hier nichts, was den gesetzlichen Mieterschutz einfach aushebeln soll – solche Klauseln sind oft unwirksam.

Unterschriften

Ganz am Ende unterschreiben beide Parteien eigenhändig mit Ort und Datum – bei mehreren Untervermietern oder Untermietern wirklich alle Beteiligten. Erstelle den Vertrag in zweifacher Ausfertigung, sodass jede Seite ein vollständig unterschriebenes Exemplar erhält. Prüfe vor der Unterschrift noch einmal, ob alle Anlagen erwähnt und beigefügt sind: Vermieter-Erlaubnis, Inventarliste und später das Übergabeprotokoll. Erst mit den Unterschriften wird aus der Vorlage ein verbindlicher Vertrag.

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

Alles nur mündlich vereinbaren

Ein mündlicher Untermietvertrag ist zwar grundsätzlich möglich, aber im Streitfall kaum zu beweisen: Welche Miete war vereinbart, welche Räume, welche Laufzeit? Ohne schriftlichen Vertrag steht Aussage gegen Aussage. Halte deshalb alle Punkte schriftlich fest und lass beide Seiten unterschreiben – auch wenn der Untermieter ein Freund oder eine Bekannte ist. Gerade im persönlichen Umfeld schützt ein klarer Vertrag die Beziehung.

Untermieter einziehen lassen, bevor die Erlaubnis vorliegt

Wer den Untermieter schon einziehen lässt, während die Anfrage beim Vermieter noch läuft, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung des eigenen Mietvertrags. Warte deshalb die schriftliche Zustimmung ab, bevor Schlüssel übergeben werden. Falls es zeitlich eng wird, bitte den Vermieter um eine kurzfristige Rückmeldung und dokumentiere deine Anfrage – aber schaffe keine vollendeten Tatsachen.

Laufzeit und Befristung schwammig formulieren

Formulierungen wie „vorerst für ein paar Monate“ sind wertlos: Sie lassen offen, wann das Untermietverhältnis endet und ob überhaupt wirksam befristet wurde. Gerade wenn du selbst zurückkehren willst, brauchst du eine klare Regelung mit konkretem Enddatum und dokumentiertem Grund. Lass dich im Zweifel beraten, wie du die Rückkehr absicherst – eine unklare Laufzeit kann dazu führen, dass du deine eigene Wohnung nicht rechtzeitig zurückbekommst.

Strom, Internet und Nebenkosten nicht regeln

Viele Vorlagen-Nutzer tragen nur die Grundmiete ein und vergessen die laufenden Kosten. Dann ist unklar, wer Strom-Nachzahlungen trägt, ob der Rundfunkbeitrag abgedeckt ist und ob die Pauschale wirklich alles enthält. Das führt fast immer zu Streit bei der ersten Abrechnung. Liste deshalb auf, welche Kosten in der Pauschale stecken und was der Untermieter separat zahlt – lieber eine Position zu viel als eine zu wenig.

Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume vergessen

Steht im Vertrag nur „ein Zimmer“, ist rechtlich unklar, ob Küche, Bad oder Balkon mitbenutzt werden dürfen – und in welchem Umfang. Das sorgt im Alltag für Konflikte, etwa wenn Besuch übernachtet oder die Waschmaschine dauerbelegt ist. Zähle die mitvermieteten Bereiche einzeln auf und schließe aus, was tabu ist. Klare Regeln von Anfang an sind angenehmer als spätere Grundsatzdiskussionen in der eigenen Wohnung.

Kaution ohne Quittung und Rückzahlungsregelung annehmen

Wird die Kaution bar übergeben, ohne dass Erhalt, Höhe und Rückzahlungsbedingungen dokumentiert sind, gibt es beim Auszug schnell Streit: Der Untermieter behauptet, mehr gezahlt zu haben, du willst Schäden verrechnen – nichts ist belegt. Quittiere jede Zahlung, halte im Vertrag fest, wofür die Kaution haftet und wann sie zurückfließt, und verwahre den Betrag getrennt von deinem eigenen Geld.

Nicht alle einziehenden Personen in den Vertrag aufnehmen

Zieht der Partner oder die Partnerin des Untermieters einfach mit ein, ohne im Vertrag zu stehen, hast du gegenüber dieser Person keine vertraglichen Ansprüche – und dein Vermieter hat ihr gegenüber möglicherweise nie zugestimmt. Das kann dir als Hauptmieter angelastet werden. Benenne deshalb alle Bewohner im Vertrag, lasse alle Erwachsenen unterschreiben und informiere deinen Vermieter, wen genau du aufnimmst.

Untermietvertrag länger laufen lassen als den eigenen Plan

Wer unbefristet untervermietet, obwohl er in einem Jahr selbst zurück will oder der eigene Hauptmietvertrag ausläuft, baut sich ein Problem: Der Untermieter hat als Wohnraummieter grundsätzlich Schutzrechte, und du kommst unter Umständen nicht so schnell aus dem Vertrag, wie du dachtest. Stimme die Laufzeit des Untermietvertrags deshalb immer auf deine eigene Lebens- und Vertragsplanung ab – im Zweifel lieber befristen und sauber begründen.

Tipps aus der Praxis

  • Ohne Vermieter-Zustimmung riskierst du eine Abmahnung oder Kündigung.
  • Die Untermiete darf die ortsübliche Miete nicht missbräuchlich übersteigen.
  • Befristung klar regeln, wenn die Untervermietung nur vorübergehend ist.
  • Ein Übergabeprotokoll schützt beide Seiten bei Auszug.

Sonderfälle: Wenn es nicht der Standardfall ist

WG-Zimmer untervermieten

In einer Wohngemeinschaft hängt vieles davon ab, wie der Hauptmietvertrag gestaltet ist. Stehen alle Bewohner als Hauptmieter im Vertrag, müssen für eine Untervermietung grundsätzlich alle mitwirken – ein einzelnes Mitglied kann sein Zimmer nicht im Alleingang weitergeben. Ist nur eine Person Hauptmieterin, schließt sie die Untermietverträge mit den Mitbewohnern und trägt allein das Risiko gegenüber dem Vermieter. Kläre vor dem Ausfüllen der Vorlage, welche Konstellation bei euch gilt, und hole die Zustimmung des Vermieters für die konkrete neue Person ein – gerade bei häufigen Wechseln lohnt eine klare Absprache mit dem Vermieter.

Zwischenmiete bei Auslandsaufenthalt oder Sabbatical

Gehst du für ein Auslandssemester, eine Projektarbeit oder ein Sabbatical für längere Zeit weg, ist die befristete Untervermietung der klassische Weg, die Wohnung zu halten. Ein längerer berufs- oder ausbildungsbedingter Aufenthalt anderswo gilt in der Regel als berechtigtes Interesse, sodass du gute Chancen auf die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung hast. Wichtig ist die saubere Befristung mit konkretem Enddatum, das zu deiner Rückkehr passt, und eine Vertrauensperson vor Ort, die sich um Post, Übergaben und Notfälle kümmert. Bei Vermietung der kompletten Wohnung solltest du die Zustimmung besonders sorgfältig einholen.

Trennung: eine Person bleibt, eine neue soll einziehen

Nach einer Trennung bleibt oft eine Person in der gemeinsamen Wohnung und sucht jemanden, der das freie Zimmer übernimmt. Vorsicht: Stehen beide Ex-Partner im Hauptmietvertrag, bleibt die ausgezogene Person grundsätzlich weiter in der Haftung, bis der Vertrag angepasst ist. Kläre deshalb zuerst mit dem Vermieter, ob der Hauptmietvertrag auf die bleibende Person umgestellt wird, bevor du einen Untermietvertrag mit einer neuen Person schließt. Finanzielle Engpässe nach einer Trennung können ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung begründen – sprich das offen beim Vermieter an.

Vermieterwechsel während des Untermietverhältnisses

Wird das Haus verkauft, tritt der neue Eigentümer grundsätzlich in den bestehenden Hauptmietvertrag ein – dein Mietverhältnis läuft also normal weiter, und eine bereits erteilte Untervermietungserlaubnis bleibt in der Regel bestehen. Trotzdem ist es sinnvoll, die schriftliche Erlaubnis des früheren Vermieters gut aufzubewahren und dem neuen Eigentümer die Situation transparent zu machen. Bei einem Wechsel der Hausverwaltung gilt dasselbe: Dokumente bereithalten und die Untervermietung nicht verschweigen. So vermeidest du, dass der neue Ansprechpartner die Konstellation als unerlaubte Überlassung missversteht.

Möbliertes Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung

Vermietest du ein möbliertes Zimmer in der Wohnung, in der du selbst wohnst, gelten unter Umständen erleichterte Kündigungsregeln – das Gesetz behandelt diese enge Wohnsituation anders als eine normale Wohnraummiete. Für dich als Untervermieter kann das mehr Flexibilität bedeuten, wenn das Zusammenleben nicht funktioniert. Halte im Vertrag ausdrücklich fest, dass es sich um ein möbliertes Zimmer innerhalb deiner selbst genutzten Wohnung handelt, und lege eine Inventarliste bei. Da die Abgrenzung im Einzelfall knifflig sein kann, lohnt bei Unsicherheit ein Blick in eine fachkundige Beratung.

Untermieter will nach Ende des Hauptmietvertrags bleiben

Endet dein Hauptmietvertrag – etwa weil du gekündigt hast oder gekündigt wurdest –, verliert der Untermietvertrag seine praktische Grundlage: Der Eigentümer kann die Wohnung grundsätzlich auch vom Untermieter herausverlangen, denn dieser hat ihm gegenüber kein eigenes Mietrecht. Weigert sich der Untermieter auszuziehen, kann das für dich teuer werden, weil du zur Rückgabe der Wohnung verpflichtet bist. Informiere deinen Untermieter deshalb frühzeitig über das Ende des Hauptmietvertrags, kündige das Untermietverhältnis form- und fristgerecht und dokumentiere alles schriftlich. Manchmal ist auch ein direkter Neuvertrag zwischen Untermieter und Eigentümer eine Lösung.

Kurz-Checkliste, bevor du das Dokument verwendest

  • Schriftliche Erlaubnis des Vermieters liegt vor und ist als Anlage beigefügt
  • Alle Vertragsparteien mit vollem Namen, Anschrift und Geburtsdatum eingetragen
  • Mietobjekt genau beschrieben, mitbenutzte Räume und Möblierung einzeln aufgelistet
  • Grundmiete, Nebenkosten und Gesamtmiete klar getrennt und als Beträge ausgewiesen
  • Regelung für Strom, Internet und Rundfunkbeitrag ausdrücklich festgehalten
  • Mietbeginn, Laufzeit beziehungsweise Befristung und Kündigungsregelung eindeutig formuliert
  • Kaution mit Höhe, Zahlungsweise und Rückzahlung geregelt, Erhalt wird quittiert
  • Untermieter über Anmeldepflicht beim Einwohnermeldeamt und Wohnungsgeberbestätigung informiert
  • Zwei Exemplare vorbereitet, beide von allen Beteiligten mit Ort und Datum unterschrieben

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Häufige Fragen

Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung?

In der Regel ja. Bei berechtigtem Interesse – etwa einem längeren Auslandsaufenthalt – hast du jedoch häufig einen Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung.

Wie hoch darf die Untermiete sein?

Die Untermiete sollte sich an deiner eigenen Miete orientieren. Ein deutlicher Aufschlag kann als Mietwucher gewertet werden; bei möblierter Vermietung ist ein angemessener Möblierungszuschlag zulässig.

Welche Kündigungsfristen gelten beim Untermietvertrag?

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Fristen. Bei möbliertem Wohnraum zur alleinigen Nutzung des Untermieters können kürzere Fristen vereinbart werden.

Haftet der Hauptmieter für den Untermieter?

Ja. Gegenüber dem Vermieter bleibt der Hauptmieter verantwortlich – etwa für Schäden oder Mietrückstände des Untermieters.

Muss der Untermietvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist die Schriftform grundsätzlich nicht – ein Untermietvertrag kann theoretisch auch mündlich zustande kommen. Davon ist aber dringend abzuraten: Ohne schriftlichen Vertrag lassen sich Miete, Laufzeit, Kaution und Mitbenutzungsrechte im Streitfall kaum beweisen. Nutze deshalb die Vorlage, fülle alle Felder vollständig aus und lass beide Seiten unterschreiben. Jede Partei sollte ein eigenes Exemplar erhalten und dieses bis nach dem Ende des Untermietverhältnisses aufbewahren.

Kann sich mein Untermieter unter der Adresse anmelden – und wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Ja, dein Untermieter ist grundsätzlich verpflichtet, sich nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Als Hauptmieter bist du in diesem Fall in der Regel der Wohnungsgeber und stellst ihm die Wohnungsgeberbestätigung aus – nicht dein Vermieter. Nimm diese Pflicht ernst und stelle die Bestätigung zügig aus, denn ohne sie kann sich dein Untermieter nicht fristgerecht anmelden. Eine passende Vorlage für die Wohnungsgeberbestätigung findest du ebenfalls in unserem Download-Bereich.

Was passiert mit dem Untermietvertrag, wenn mein Hauptmietvertrag endet?

Der Untermietvertrag endet nicht automatisch, aber er verliert seine praktische Grundlage: Der Eigentümer kann die Wohnung grundsätzlich auch vom Untermieter zurückverlangen, weil dieser ihm gegenüber kein eigenes Mietrecht hat. Du musst das Untermietverhältnis deshalb rechtzeitig form- und fristgerecht kündigen, sobald das Ende deines Hauptmietvertrags absehbar ist. Zieht der Untermieter nicht rechtzeitig aus, kann das für dich teuer werden – informiere ihn also so früh wie möglich.

Darf mein Vermieter für die Erlaubnis zur Untervermietung einen Zuschlag verlangen?

Unter Umständen ja. Ist dem Vermieter die Untervermietung eines Teils der Wohnung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zumutbar, darf er seine Erlaubnis grundsätzlich davon abhängig machen. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, wie stark die Wohnung zusätzlich beansprucht wird. Ein pauschal überzogener Zuschlag muss aber nicht einfach hingenommen werden. Bei Zweifeln lohnt eine Beratung beim Mieterverein, bevor du eine Vereinbarung unterschreibst.

Muss ich Einnahmen aus der Untervermietung versteuern?

Einnahmen aus der Untervermietung zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und können steuerlich relevant sein. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, welche Kosten du gegenrechnen kannst und wie hoch die Einnahmen insgesamt sind. Bewahre deshalb Vertrag und Zahlungsnachweise auf und kläre deine Situation im Zweifel mit einer Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt.

Was kann ich tun, wenn der Untermieter die Miete nicht zahlt?

Zunächst solltest du den Rückstand schriftlich anmahnen und eine klare Zahlungsfrist setzen. Reagiert der Untermieter nicht, kommt je nach Höhe des Rückstands eine Kündigung des Untermietverhältnisses in Betracht – bei erheblichen Zahlungsrückständen unter Umständen auch fristlos. Wichtig: Gegenüber deinem eigenen Vermieter musst du die volle Miete trotzdem weiterzahlen, sonst gefährdest du deinen Hauptmietvertrag. Dokumentiere alle Mahnungen und hole dir bei einer Eskalation rechtlichen Rat.

Braucht mein Untermieter eigene Versicherungen?

Empfehlenswert ist das in der Regel. Eine private Haftpflichtversicherung des Untermieters deckt üblicherweise Schäden ab, die er versehentlich an der Wohnung oder deinen Möbeln verursacht. Für seine eigenen Sachen ist grundsätzlich seine eigene Hausratversicherung zuständig – deine Police schützt sein Eigentum normalerweise nicht. Kläre vor dem Einzug, welche Versicherungen vorhanden sind, und weise deinen Untermieter freundlich darauf hin. Das erspart im Schadensfall unangenehme Diskussionen darüber, wer wofür aufkommt.

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