Worum geht es?
Die Meldung des Wohnsitzes kann grundsätzlich auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dafür braucht sie eine schriftliche Vollmacht, dein ausgefülltes und unterschriebenes Meldeformular sowie deinen Ausweis (in Kopie) und ihren eigenen Ausweis. Manche Meldebehörden haben eigene Vorgaben – frage im Zweifel vorab nach.
Rechtlicher Hintergrund
Die An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes ist im Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. Die Meldepflicht trifft grundsätzlich dich persönlich als meldepflichtige Person – das heißt aber nicht, dass du auch persönlich am Schalter erscheinen musst. Die eigentliche Erledigung kannst du in der Regel einer anderen Person übertragen, die mit einer schriftlichen Vollmacht für dich handelt. Wichtig zu wissen: Die Verantwortung für eine rechtzeitige und richtige Meldung bleibt trotzdem bei dir. Reicht deine Vertretung die Unterlagen zu spät oder unvollständig ein, wird das in der Regel dir als meldepflichtiger Person zugerechnet. Wähle also jemanden aus, auf den du dich wirklich verlassen kannst.
Rechtlich handelt es sich bei der Vollmacht um eine Form der Stellvertretung, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 164 ff. BGB allgemein regelt. Danach kann eine bevollmächtigte Person Erklärungen mit Wirkung für und gegen dich abgeben, solange sie im Rahmen ihrer Vertretungsmacht handelt. Für die Meldebehörde muss dabei klar erkennbar sein, wer vertreten wird und wofür die Vollmacht gilt. Deshalb solltest du das Dokument möglichst konkret formulieren: wer bevollmächtigt wird, für welche Art der Meldung und für welche Personen. Eine pauschale Generalvollmacht ohne erkennbaren Zweck akzeptieren viele Ämter beim Meldevorgang nicht ohne Weiteres.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Form für die Vollmacht zur Wohnsitzmeldung gibt es grundsätzlich nicht – in der Praxis verlangen die Meldebehörden aber fast immer ein schriftliches Dokument mit deiner eigenhändigen Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist in der Regel nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass die Behörde die Identität aller Beteiligten prüfen kann: Deshalb gehören dein Ausweisdokument (je nach Amt in Kopie oder im Original) und der eigene Ausweis der bevollmächtigten Person zwingend zum Termin dazu. Viele Kommunen stellen zusätzlich eigene Vollmachtsformulare auf ihrer Website bereit, die du alternativ zu unserer Vorlage nutzen kannst.
Beachte außerdem: Das Meldewesen ist zwar bundesweit im BMG geregelt, die praktische Umsetzung bleibt aber Sache der einzelnen Kommunen. Ob ein Termin nötig ist, ob dein Original-Ausweis verlangt wird und ob die Vertretung auch bei einem Zuzug aus dem Ausland möglich ist, handhaben die Ämter unterschiedlich. In vielen Städten gibt es inzwischen zudem eine elektronische Wohnsitzanmeldung, mit der du die Ummeldung komplett online erledigen kannst – dann brauchst du gar keine Vollmacht. Ein kurzer Blick auf die Website deiner Meldebehörde lohnt sich deshalb immer, bevor du jemanden losschickst.
Hinweis: Diese Seite erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall – etwa bei Streit mit der Vermieterseite – hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt weiter.
Das enthält die Vorlage
- Vollmachtgeber:in (meldepflichtige Person) mit Anschrift und Geburtsdatum
- Bevollmächtigte:r mit Anschrift
- Art der Meldung (An-, Um- oder Abmeldung)
- Erklärung der Bevollmächtigung
- Hinweis auf Anlagen (Ausweis, Meldeformular)
- Ort, Datum und Unterschrift
So füllst du die Vorlage aus
- 1
Vorlage ausfüllen
Trage deine Daten und die der bevollmächtigten Person ein.
- 2
Unterschreiben
Unterschreibe die Vollmacht eigenhändig als Vollmachtgeber:in.
- 3
Unterlagen mitgeben
Gib der bevollmächtigten Person die Vollmacht, dein Meldeformular, deine Ausweiskopie und die Wohnungsgeberbestätigung mit.
- 4
Beim Amt vorlegen
Die bevollmächtigte Person legt alles zusammen mit dem eigenen Ausweis beim Einwohnermeldeamt vor.
Die Vorlage im Detail: Feld für Feld erklärt
Vollmachtgeber:in: Name und Geburtsdatum
Hier trägst du dich selbst ein – also die Person, die gemeldet werden soll. Verwende deinen vollständigen Namen exakt so, wie er im Ausweis steht, inklusive aller Vornamen und eventueller Namenszusätze. Das Geburtsdatum hilft dem Amt, dich eindeutig im Melderegister zuzuordnen, gerade bei häufigen Namen. Abkürzungen oder Rufnamen haben hier nichts verloren: Weicht der Name in der Vollmacht vom Ausweis ab, kann die Sachbearbeitung die Vertretung im Zweifel zurückweisen.
Anschrift der neuen Wohnung
Gib die Adresse an, unter der du künftig gemeldet sein willst – mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, bei größeren Häusern idealerweise auch mit Stockwerk oder Wohnungsnummer. Die Angabe muss mit der Wohnungsgeberbestätigung übereinstimmen, sonst entstehen Rückfragen am Schalter. Bei einer Ummeldung innerhalb derselben Gemeinde kannst du zusätzlich die bisherige Anschrift nennen; das erleichtert der Behörde die Zuordnung deines bestehenden Eintrags im Melderegister.
Bevollmächtigte Person
Trage die Person ein, die für dich zum Amt geht – mit vollständigem Namen und aktueller Anschrift, gern ergänzt um das Geburtsdatum. Wähle jemanden, der volljährig ist und am Termin einen gültigen eigenen Ausweis vorlegen kann. Ob es sich um Partner, Familienmitglied, Freundin oder Nachbarn handelt, spielt keine Rolle: Ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht nötig. Wichtig ist nur, dass die Angaben eindeutig sind und die Person die Unterlagen zuverlässig übergibt.
Art der Meldung
Kreuze an oder formuliere aus, wofür die Vollmacht gilt: Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung. Diese Angabe begrenzt die Vollmacht auf den konkreten Vorgang und schafft für das Amt Klarheit. Eine typische Formulierung lautet: „zur Anmeldung meines Wohnsitzes in der [Adresse]“. Lässt du die Angabe offen, wirkt die Vollmacht unbestimmt – manche Sachbearbeiter weisen zu pauschale Vollmachten zurück. Bei mehreren Vorgängen, etwa Abmeldung alt und Anmeldung neu, nenne beide ausdrücklich.
Erklärung der Bevollmächtigung
Das ist der Kernsatz der Vollmacht. Bewährt hat sich eine klare Formulierung wie: „Hiermit bevollmächtige ich, [Name, Geburtsdatum], Frau/Herrn [Name], mich bei der Anmeldung meines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt [Ort] zu vertreten und alle damit verbundenen Erklärungen abzugeben.“ Der letzte Halbsatz ist wichtig, damit deine Vertretung auch Rückfragen beantworten und Angaben ergänzen darf. Verzichte auf verschachtelte Sätze – je klarer die Erklärung, desto reibungsloser läuft der Termin.
Umfang und Zweckbindung
Begrenze die Vollmacht ausdrücklich auf den Meldevorgang, statt eine allgemeine Vollmacht auszustellen. Das schützt dich: Deine Vertretung kann damit nichts anderes in deinem Namen erledigen, und das Amt sieht sofort, dass das Dokument für genau diesen Zweck gedacht ist. Sinnvoll ist ein Zusatz wie „Die Vollmacht gilt ausschließlich für diesen Vorgang und erlischt mit dessen Abschluss.“ So vermeidest du, dass ein unterschriebenes Blanko-Dokument später weiter im Umlauf bleibt.
Weitere meldepflichtige Personen
Ziehen Ehepartner:in oder Kinder mit ein, sollten alle meldepflichtigen Personen in der Vollmacht und im Meldeformular auftauchen – mit Namen und Geburtsdaten. Für Minderjährige melden in der Regel die Sorgeberechtigten; hier genügt meist die Vollmacht der Eltern. Volljährige Mitbewohner müssen dagegen jeweils selbst eine Vollmacht unterschreiben, auch innerhalb der Familie. Kläre im Zweifel vorab mit dem Amt, ob eine gemeinsame Vollmacht reicht oder jede Person ein eigenes Dokument braucht.
Hinweis auf Anlagen
Liste am Ende auf, was du der Vollmacht beilegst: das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular, deine Ausweiskopie (oder das Original, falls dein Amt das verlangt) und die Wohnungsgeberbestätigung. Diese Aufzählung hat zwei Vorteile: Deine Vertretung hat eine Packliste und vergisst nichts, und die Sachbearbeitung sieht auf einen Blick, dass die Unterlagen vollständig sind. Fehlt eine Anlage, wird der Termin sonst häufig abgebrochen und muss neu vereinbart werden.
Gültigkeitsdauer (optional)
Du kannst die Vollmacht befristen, etwa auf einige Wochen ab Ausstellungsdatum. Das ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert: Eine zeitlich begrenzte Vollmacht kann nicht Monate später noch verwendet werden, falls das Dokument verloren geht. Achte darauf, dass der Zeitraum großzügig genug bemessen ist – wenn dein Bürgeramt lange Wartezeiten für Termine hat, sollte die Frist den realistischen Termin abdecken. Läuft die Vollmacht vorher ab, musst du eine neue ausstellen.
Ort und Datum
Trage den Ort und das Datum der Unterschrift ein – nicht das Datum des geplanten Amtstermins. Das Datum zeigt der Behörde, wie aktuell die Vollmacht ist; ein sehr altes Ausstellungsdatum kann Zweifel wecken, ob die Bevollmächtigung noch gewollt ist. Stelle die Vollmacht deshalb möglichst zeitnah vor dem Termin aus. Ort und Datum gehören direkt über oder neben die Unterschrift, damit erkennbar bleibt, worauf sie sich beziehen.
Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers
Unterschreibe eigenhändig mit deiner üblichen Unterschrift – so, wie sie auch in deinem Ausweis aussieht. Eine eingescannte, kopierte oder getippte Unterschrift genügt vielen Ämtern nicht, weil sie die Echtheit nicht prüfen können. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht selbst nicht unterschreiben; ihre Identität weist sie am Schalter mit dem eigenen Ausweis nach. Werden mehrere volljährige Personen vertreten, unterschreibt jede von ihnen einzeln.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Meldeformular nicht selbst unterschrieben
Die Vollmacht ersetzt nicht deine Unterschrift auf dem eigentlichen Meldeschein. Viele Ämter bestehen darauf, dass die meldepflichtige Person das Anmeldeformular persönlich unterschreibt und die Vertretung es nur überbringt. Kommt deine Vertretung mit einem leeren oder nicht unterschriebenen Formular, wird der Termin oft ergebnislos beendet. Fülle den Meldeschein deshalb vorab vollständig aus, unterschreibe ihn und gib ihn zusammen mit der Vollmacht mit.
Nur eine Ausweiskopie mitgegeben, obwohl das Amt das Original verlangt
Ob eine Kopie deines Ausweises reicht oder das Originaldokument vorgelegt werden muss, handhaben die Meldebehörden unterschiedlich. Wer das nicht vorab klärt, riskiert einen geplatzten Termin. Ruf kurz an oder prüfe die Website deines Bürgeramts – steht dort „Vorlage des Personalausweises“, ist meist das Original gemeint. Bedenke dabei: Ohne Ausweis bist du in der Zwischenzeit eingeschränkt, plane die Übergabe also eng um den Termin herum.
Wohnungsgeberbestätigung vergessen
Ohne die Bestätigung des Wohnungsgebers kann das Amt die Anmeldung in der Regel nicht durchführen – die beste Vollmacht nützt dann nichts. Kümmere dich deshalb frühzeitig darum, dass dein Vermieter oder die Hausverwaltung das Dokument ausstellt, und gib es deiner Vertretung zusammen mit den übrigen Unterlagen mit. Prüfe vorher, ob Einzugsdatum und Adresse darin mit deinen Angaben im Meldeformular übereinstimmen.
Vollmacht zu allgemein formuliert
Eine Vollmacht ohne Angabe des Zwecks, der Adresse oder der Art der Meldung wirkt wie ein Blanko-Dokument. Manche Sachbearbeiter weisen solche Schreiben zurück, weil nicht erkennbar ist, wofür die Vertretung tatsächlich berechtigt sein soll. Nenne deshalb konkret den Vorgang (An-, Um- oder Abmeldung), die betroffene Wohnung und die vertretene Person. Das kostet eine Zeile mehr, verhindert aber Diskussionen am Schalter.
Terminpflicht des Bürgeramts übersehen
In vielen Städten geht beim Bürgeramt ohne vorab gebuchten Termin gar nichts – und freie Termine sind teils erst Wochen später verfügbar. Wer die Vollmacht fertig hat, aber keinen Termin, verliert unnötig Zeit und riskiert, die Meldefrist zu überschreiten. Buche den Termin daher am besten, sobald das Einzugsdatum feststeht, und stelle die Vollmacht passend dazu aus.
Nicht alle einziehenden Personen berücksichtigt
Wenn mehrere Personen einziehen, aber nur eine in Vollmacht und Meldeschein steht, wird auch nur diese gemeldet. Für die anderen läuft die Meldefrist weiter – ohne dass es jemand merkt. Führe deshalb alle meldepflichtigen Personen mit Namen und Geburtsdatum auf und kläre, ob volljährige Mitbewohner eigene Vollmachten unterschreiben müssen. Das gilt auch für Ehepartner: Volljährige vertreten sich nicht automatisch gegenseitig.
Alles auf den letzten Drücker vorbereitet
Viele stellen die Vollmacht erst aus, wenn die Meldefrist schon fast abgelaufen ist. Dann fehlt oft noch die Wohnungsgeberbestätigung, der Ausweis ist gerade nicht greifbar oder die Vertretung hat keine Zeit. Bereite das Paket aus Vollmacht, Meldeformular, Ausweis und Bestätigung deshalb möglichst in der ersten Woche nach dem Einzug vor – so bleibt Puffer für Rückfragen, Terminmangel oder eine kurzfristige Verhinderung deiner Vertretung.
Tipps aus der Praxis
- →Frist für die Anmeldung: meist zwei Wochen nach Einzug.
- →Die Wohnungsgeberbestätigung nicht vergessen – ohne sie geht die Anmeldung nicht.
- →Manche Ämter verlangen eine spezielle Vollmacht – vorher kurz anrufen.
- →Die bevollmächtigte Person braucht immer auch ihren eigenen Ausweis.
Sonderfälle: Wenn es nicht der Standardfall ist
WG-Zimmer oder Untermiete
Ziehst du in eine WG oder zur Untermiete, ist Wohnungsgeber nicht automatisch der Eigentümer: Bei Untermiete stellt in der Regel die Hauptmieterin oder der Hauptmieter die Wohnungsgeberbestätigung aus, weil sie dir den Wohnraum tatsächlich überlassen. Kläre das früh, denn ohne die Bestätigung kann deine bevollmächtigte Person die Anmeldung nicht abschließen. Praktisch kann es auch andersherum laufen: Ein Mitbewohner, der ohnehin zum Amt muss, lässt sich von dir bevollmächtigen und erledigt beide Meldevorgänge in einem Termin – jede Person braucht dabei ihre eigene, selbst unterschriebene Vollmacht.
Umzug mit der ganzen Familie
Bei einem Familienumzug muss nicht die ganze Familie am Schalter erscheinen. Üblich ist, dass ein Elternteil die Meldung für sich und die minderjährigen Kinder vornimmt oder eine bevollmächtigte Person alles gemeinsam erledigt. Für Kinder handeln grundsätzlich die Sorgeberechtigten; leben die Eltern getrennt, verlangen viele Ämter bei der Ummeldung eines Kindes zusätzlich die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Volljährige Kinder und Ehepartner müssen dagegen jeweils eine eigene Vollmacht unterschreiben. Gib für alle Personen die Ausweisdokumente mit – was genau verlangt wird, sagt dir das zuständige Amt.
Zuzug aus dem Ausland
Ziehst du aus dem Ausland nach Deutschland, ist die Anmeldung meist aufwendiger: Das Amt legt unter Umständen erstmals einen Melderegistereintrag an und will Dokumente wie Pass, Visum oder Heiratsurkunde im Original sehen. Einige Behörden bestehen bei der erstmaligen Anmeldung auf persönlichem Erscheinen und akzeptieren eine Vollmacht nur eingeschränkt. Verlasse dich hier nicht auf allgemeine Aussagen, sondern frage vor dem Termin direkt bei der zuständigen Meldebehörde nach, ob die Vertretung möglich ist und welche Unterlagen zusätzlich verlangt werden.
Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
Verlässt du Deutschland dauerhaft, musst du dich in der Regel bei der Meldebehörde abmelden. Bist du zum Zeitpunkt der Abmeldung schon ausgereist, ist eine Vollmacht besonders praktisch: Eine Vertrauensperson reicht die Abmeldung für dich ein. Viele Ämter akzeptieren die Abmeldung bei Wegzug ins Ausland auch schriftlich per Post – dann brauchst du unter Umständen gar keine Vollmacht, sondern nur das unterschriebene Abmeldeformular und eine Ausweiskopie. Gib in jedem Fall deine neue Auslandsadresse an, damit dich Behördenpost noch erreicht.
Trennung: Eine Person zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus
Nach einer Trennung zieht oft nur eine Person aus – gemeldet werden muss trotzdem korrekt. Die ausziehende Person meldet sich an der neuen Adresse an; eine separate Abmeldung ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in der Regel nicht nötig, weil die Anmeldung am neuen Wohnort sie ersetzt. Gerade in angespannten Trennungssituationen ist die Vollmacht hilfreich: Eine neutrale Person kann den Behördengang übernehmen, ohne dass sich die Beteiligten begegnen müssen. Der Melderegistereintrag der zurückbleibenden Person bleibt dabei unverändert bestehen.
Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder eingeschränkte Mobilität
Kannst du wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder eingeschränkter Mobilität nicht persönlich zum Amt, ist die Vollmacht der übliche Weg – Angehörige oder Mitarbeitende eines Pflegedienstes erledigen die Meldung für dich. Besteht eine rechtliche Betreuung, kann die Betreuerin oder der Betreuer die Meldung mit dem Betreuerausweis vornehmen; eine zusätzliche Vollmacht ist dann meist entbehrlich. Manche Kommunen bieten für immobile Personen auch Hausbesuche oder schriftliche Verfahren an. Frag beim Bürgeramt nach, welche Erleichterungen es vor Ort gibt.
Kurz-Checkliste, bevor du das Dokument verwendest
- Ist die Vollmacht vollständig ausgefüllt und von dir eigenhändig unterschrieben?
- Liegt das ausgefüllte und selbst unterschriebene Meldeformular der Vollmacht bei?
- Hast du geklärt, ob dein Amt eine Ausweiskopie oder das Original verlangt?
- Ist die Wohnungsgeberbestätigung da und stimmen Adresse und Einzugsdatum überein?
- Sind alle einziehenden Personen mit Namen und Geburtsdatum aufgeführt?
- Hat die bevollmächtigte Person einen Termin und ihren eigenen gültigen Ausweis?
- Ist die Art der Meldung (An-, Um- oder Abmeldung) eindeutig angegeben?
- Liegt der Amtstermin noch innerhalb der Meldefrist nach dem Einzug?
- Hast du geprüft, ob dein Amt ein eigenes Vollmachtsformular vorschreibt?
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PDF herunterladenHäufige Fragen
Kann sich jemand anderes für mich ummelden?
Ja. Mit einer schriftlichen Vollmacht, deinem unterschriebenen Meldeformular, deiner Ausweiskopie und der Wohnungsgeberbestätigung kann eine andere Person die Meldung für dich erledigen.
Was muss die Vollmacht enthalten?
Deine Daten, die Daten der bevollmächtigten Person, die Art der Meldung sowie deine eigenhändige Unterschrift. Unsere Vorlage enthält alle nötigen Felder.
Welche Unterlagen braucht die bevollmächtigte Person?
Die unterschriebene Vollmacht, dein ausgefülltes Meldeformular, eine Kopie deines Ausweises, die Wohnungsgeberbestätigung sowie ihren eigenen Personalausweis.
Gilt die Vollmacht bei jedem Amt?
Die meisten Meldebehörden akzeptieren eine Vollmacht. Einzelne Ämter haben eigene Formulare oder Anforderungen – ein kurzer Anruf vorab schafft Sicherheit.
Muss die Vollmacht zur Ummeldung notariell beglaubigt sein?
Nein, in der Regel genügt eine einfache schriftliche Vollmacht mit deiner eigenhändigen Unterschrift – eine notarielle Beglaubigung ist für den Meldevorgang normalerweise nicht erforderlich. Die Behörde prüft die Identität stattdessen über die vorgelegten Ausweisdokumente. Wichtig ist nur, dass die Vollmacht im Original vorgelegt wird und nicht als Foto oder Scan auf dem Handy. Im Zweifel bestätigt dir dein Bürgeramt kurz telefonisch, welche Form akzeptiert wird.
Wie lange ist die Vollmacht gültig und kann ich sie widerrufen?
Ohne Befristung gilt eine Vollmacht grundsätzlich, bis du sie widerrufst. Für den Meldevorgang ist es sinnvoll, sie auf den konkreten Anlass zu beschränken oder zeitlich zu befristen, etwa auf einige Wochen. Widerrufen kannst du sie jederzeit formlos – am sichersten schriftlich gegenüber der bevollmächtigten Person, verbunden mit der Rückgabe des Dokuments. Solange das Original im Umlauf ist, könnte es theoretisch weiter verwendet werden.
Kann eine bevollmächtigte Person gleich mehrere Familienmitglieder ummelden?
Grundsätzlich ja: Eine Person kann mit den entsprechenden Vollmachten die Meldung für mehrere Personen in einem Termin erledigen. Minderjährige Kinder werden in der Regel über die Vollmacht der Sorgeberechtigten mit angemeldet. Volljährige Familienmitglieder – auch Ehepartner – müssen dagegen jeweils selbst eine Vollmacht unterschreiben, weil sich Erwachsene nicht automatisch gegenseitig vertreten. Kläre mit dem Amt, ob eine gemeinsame Vollmacht reicht oder getrennte Dokumente verlangt werden.
Reicht dem Amt eine Ausweiskopie oder braucht meine Vertretung das Original?
Das handhaben die Meldebehörden unterschiedlich: Viele akzeptieren eine gut lesbare Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses, manche bestehen auf dem Originaldokument, um die Echtheit zu prüfen. Erkundige dich deshalb vor dem Termin auf der Website oder telefonisch beim zuständigen Bürgeramt. Wird das Original verlangt, plane die Übergabe eng um den Termin herum, damit du nicht länger als nötig ohne Ausweis unterwegs bist.
Geht die Ummeldung auch online, ganz ohne Vollmacht und Amtstermin?
In vielen Kommunen gibt es inzwischen die elektronische Wohnsitzanmeldung, mit der du die Ummeldung komplett digital erledigst – meist mit der Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises und einem Nutzerkonto. Steht der Dienst an deinem neuen Wohnort zur Verfügung, brauchst du weder Vollmacht noch Termin. Ob deine Stadt teilnimmt und welche Voraussetzungen gelten, erfährst du auf der Website deiner Meldebehörde. Für Sonderfälle bleibt der klassische Weg oft nötig.
Gilt die Vollmacht auch für andere Behördengänge wie die Kfz-Ummeldung?
Nein, eine zweckgebundene Vollmacht für die Wohnsitzmeldung gilt nur für genau diesen Vorgang. Für die Kfz-Ummeldung, den Nachsendeauftrag oder Vertragsänderungen brauchst du jeweils eigene Vollmachten, oft mit zusätzlichen Unterlagen wie den Fahrzeugpapieren. Das ist auch in deinem Interesse: Je enger eine Vollmacht gefasst ist, desto geringer das Risiko, dass sie missbraucht wird. Stelle für jeden Behördengang ein eigenes, klar formuliertes Dokument aus.
Bekommt meine Vertretung die Meldebestätigung direkt ausgehändigt?
In der Regel ja: Nach erfolgreicher Anmeldung stellt das Amt eine amtliche Meldebestätigung aus, die deine Vertretung für dich mitnehmen kann. Bewahre dieses Dokument gut auf – du brauchst es zum Beispiel für Banken, Arbeitgeber oder Versicherungen als Nachweis der neuen Adresse. Denke außerdem daran, danach die Adresse im Personalausweis ändern zu lassen; ob das per Vollmacht möglich ist, handhaben die Ämter unterschiedlich.
Kostet die An- oder Ummeldung per Vollmacht etwas?
Die An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes ist bei den Meldebehörden in der Regel gebührenfrei – auch dann, wenn eine bevollmächtigte Person sie für dich erledigt. Kosten können höchstens für Zusatzleistungen entstehen, etwa für weitere Exemplare der Meldebestätigung. Vorsicht bei kommerziellen Anbietern im Internet, die gegen Gebühr Ummeldeservices anbieten: Die eigentliche Meldung beim Amt bleibt kostenlos, und die Vollmacht kannst du selbst ausstellen.