Worum geht es?
Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung) ist seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben. Der Wohnungsgeber – also Vermieter oder Eigentümer – bestätigt darin den Ein- oder Auszug. Du legst sie bei der An- oder Abmeldung beim Bürgeramt vor, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug.
Das enthält die Vorlage
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Anschrift der Wohnung
- Art der Meldung (Einzug oder Auszug)
- Datum des Ein- oder Auszugs
- Namen und Geburtsdaten der einziehenden Personen
- Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers
So füllst du die Vorlage aus
- 1
Vorlage herunterladen
Lade das PDF und reiche es deinem Vermieter oder der Hausverwaltung ein.
- 2
Vom Wohnungsgeber ausfüllen lassen
Der Vermieter trägt seine Daten, das Einzugsdatum und die einziehenden Personen ein.
- 3
Unterschreiben lassen
Der Wohnungsgeber bestätigt mit Datum und Unterschrift den Ein- bzw. Auszug.
- 4
Beim Amt vorlegen
Bringe die Bestätigung zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt mit – fristgerecht innerhalb von zwei Wochen.
Tipps aus der Praxis
- →Frist für die Anmeldung: in der Regel zwei Wochen nach Einzug.
- →Bei Verspätung droht ein Bußgeld bis zu 1.000 €.
- →Der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Bestätigung auszustellen.
- →Manche Ämter akzeptieren die Bestätigung auch digital – vorab erfragen.
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PDF herunterladenHäufige Fragen
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Eine vom Vermieter ausgestellte Bestätigung über deinen Ein- oder Auszug nach § 19 Bundesmeldegesetz. Du brauchst sie für die An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Der Wohnungsgeber – also der Vermieter oder Eigentümer der Wohnung bzw. die beauftragte Hausverwaltung. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Welche Frist gilt für die Anmeldung?
In der Regel musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Bei Versäumnis kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 € fällig werden.
Was muss in der Bestätigung stehen?
Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung, das Ein-/Auszugsdatum sowie Name und Geburtsdatum der meldepflichtigen Personen.