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Wohnungsgeberbestätigung: Vorlage kostenlos herunterladen

Nach dem Umzug musst du dich beim Einwohnermeldeamt anmelden – und dafür brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung deines Vermieters. Mit unserer kostenlosen Vorlage nach § 19 BMG hat dein Wohnungsgeber alles Nötige in wenigen Minuten ausgefüllt.

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Worum geht es?

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung) ist seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben. Der Wohnungsgeber – also Vermieter oder Eigentümer – bestätigt darin den Ein- oder Auszug. Du legst sie bei der An- oder Abmeldung beim Bürgeramt vor, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug.

Rechtlicher Hintergrund

Die Wohnungsgeberbestätigung geht auf das Bundesmeldegesetz zurück, das 2015 das Melderecht bundesweit vereinheitlicht hat. Der Gesetzgeber wollte damit vor allem Scheinanmeldungen erschweren: Vorher konnten sich Personen an Adressen anmelden, an denen sie tatsächlich nie gewohnt haben – etwa um Behörden zu täuschen oder sich Vorteile bei der Schul- oder Kitaplatzvergabe zu verschaffen. Mit der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers nach § 19 BMG prüft nun eine zweite Partei, ob der Einzug wirklich stattgefunden hat. Für dich als Mieter bedeutet das: Die Bestätigung ist kein Ersatz für den Mietvertrag, sondern ein eigenständiges melderechtliches Dokument mit einem eigenen Zweck.

Wohnungsgeber ist nicht automatisch der Eigentümer, sondern grundsätzlich die Person, die dir das Wohnen in der Wohnung tatsächlich ermöglicht. Das ist meist der Vermieter, kann aber auch eine beauftragte Hausverwaltung sein. Wohnst du zur Untermiete, ist in der Regel der Hauptmieter dein Wohnungsgeber – nicht der Eigentümer des Hauses. Ist der Wohnungsgeber nicht selbst Eigentümer, sieht das Gesetz zudem vor, dass er der Meldebehörde auf Verlangen den Namen des Eigentümers mitteilt. Kläre deshalb vor dem Ausfüllen, wer in deinem konkreten Wohnverhältnis diese Rolle einnimmt – das vermeidet Rückfragen beim Amt und doppelte Wege.

Der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, beim Meldevorgang mitzuwirken, und muss dir den Einzug grundsätzlich rechtzeitig bestätigen. Er darf die Bestätigung in der Regel nicht von Bedingungen abhängig machen, etwa von offenen Nebenkostenzahlungen oder einem noch nicht unterschriebenen Übergabeprotokoll. Alternativ zur Papierbescheinigung kann der Wohnungsgeber den Einzug vielerorts auch elektronisch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen; du erhältst dann ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, das du bei deiner Anmeldung nennst. Ob deine Gemeinde dieses Verfahren anbietet, erfährst du auf der Website des Bürgeramts oder telefonisch – die klassische Papierform wird grundsätzlich überall akzeptiert.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Anmeldung und Abmeldung: Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands meldest du dich in der Regel nur am neuen Wohnort an; die Abmeldung am alten Ort erledigen die Behörden untereinander. Eine Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers brauchst du deshalb meist nur, wenn eine echte Abmeldung ansteht – etwa beim Wegzug ins Ausland oder wenn du eine Wohnung aufgibst, ohne eine neue zu beziehen. Falsche Angaben in der Bestätigung sind übrigens kein Kavaliersdelikt: Wer einen Einzug bestätigt, der nie stattgefunden hat, riskiert als Wohnungsgeber ein empfindliches Bußgeld.

Hinweis: Diese Seite erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall – etwa bei Streit mit der Vermieterseite – hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt weiter.

Das enthält die Vorlage

So füllst du die Vorlage aus

  1. 1

    Vorlage herunterladen

    Lade das PDF und reiche es deinem Vermieter oder der Hausverwaltung ein.

  2. 2

    Vom Wohnungsgeber ausfüllen lassen

    Der Vermieter trägt seine Daten, das Einzugsdatum und die einziehenden Personen ein.

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    Unterschreiben lassen

    Der Wohnungsgeber bestätigt mit Datum und Unterschrift den Ein- bzw. Auszug.

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    Beim Amt vorlegen

    Bringe die Bestätigung zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt mit – fristgerecht innerhalb von zwei Wochen.

Die Vorlage im Detail: Feld für Feld erklärt

Name des Wohnungsgebers

Hier trägt der Wohnungsgeber seinen vollständigen Vor- und Nachnamen ein, bei Firmen oder Hausverwaltungen die vollständige Firmenbezeichnung. Wichtig: Wohnungsgeber ist, wer dir die Wohnung überlässt. Bei einem klassischen Mietverhältnis ist das der Vermieter, bei Untermiete der Hauptmieter, bei verwalteten Objekten häufig die beauftragte Hausverwaltung. Achte darauf, dass der Name mit dem übereinstimmt, der auch in deinem Miet- oder Untermietvertrag steht – das erspart dir Rückfragen beim Amt.

Anschrift des Wohnungsgebers

Gemeint ist die eigene Adresse des Wohnungsgebers, nicht die Adresse der vermieteten Wohnung. Wohnt dein Vermieter im selben Haus, sehen beide Adressen fast gleich aus – trage sie trotzdem vollständig ein. Bei einer Hausverwaltung gehört hier die Geschäftsadresse hinein, idealerweise mit Ansprechpartner. Eine vollständige und aktuelle Anschrift ist wichtig, weil die Meldebehörde beim Wohnungsgeber nachfragen darf, wenn Zweifel am tatsächlichen Einzug bestehen.

Anschrift der Wohnung

Hier steht die genaue Adresse der Wohnung, in die du einziehst beziehungsweise aus der du ausziehst: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Bei größeren Häusern hilft eine Lagebezeichnung wie Etage, Vorder- oder Hinterhaus oder eine Wohnungsnummer, damit die Wohnung eindeutig zuzuordnen ist. Die Angabe sollte exakt mit der Adresse übereinstimmen, die du im Meldeformular des Bürgeramts einträgst – schon kleine Abweichungen können den Termin unnötig verzögern.

Art der Meldung: Einzug oder Auszug

In diesem Feld kreuzt der Wohnungsgeber an, ob er einen Einzug oder einen Auszug bestätigt. Für die normale Anmeldung nach einem Umzug innerhalb Deutschlands brauchst du die Einzugsbestätigung. Eine Auszugsbestätigung ist in der Regel nur nötig, wenn du dich tatsächlich abmelden musst – etwa beim Wegzug ins Ausland oder wenn du keine neue Wohnung im Inland beziehst. Es sollte immer nur der Vorgang angekreuzt sein, der wirklich gemeldet wird.

Datum des Ein- oder Auszugs

Hier gehört das tatsächliche Datum des Einzugs hinein – also der Tag, ab dem du die Wohnung wirklich bewohnst. Das kann vom Mietbeginn im Vertrag abweichen, etwa wenn du erst später eingezogen bist. Für die Meldefrist zählt grundsätzlich der tatsächliche Einzug, nicht das Vertragsdatum. Stimmt euch ab, welches Datum eingetragen wird, und verwende dasselbe Datum auch im Meldeformular, damit es beim Amtstermin keine Widersprüche gibt.

Namen der einziehenden Personen

Alle meldepflichtigen Personen, die in die Wohnung einziehen, werden mit vollem Vor- und Nachnamen aufgeführt – auch Kinder und Babys. Eine einzige Bestätigung kann dabei mehrere Personen umfassen; es braucht nicht für jede Person ein eigenes Dokument. Prüfe die Schreibweise der Namen genau, am besten anhand der Ausweisdokumente. Wer hier fehlt, kann mit dieser Bestätigung nicht angemeldet werden und braucht später eine Ergänzung oder ein neues Formular.

Geburtsdaten der einziehenden Personen

Zusätzlich zu den Namen sieht die Vorlage die Geburtsdaten der einziehenden Personen vor, damit die Zuordnung eindeutig ist – gerade bei häufigen Namen. Trage die Daten vollständig mit Tag, Monat und Jahr ein und gleiche sie mit den Ausweisen ab. Bei Kindern ohne eigenen Ausweis hilft die Geburtsurkunde. Ein Zahlendreher fällt spätestens beim Amtstermin auf und kann dazu führen, dass die Bestätigung korrigiert und neu unterschrieben werden muss.

Ort und Datum der Ausstellung

Neben dem Einzugsdatum trägt der Wohnungsgeber ein, wo und wann er die Bestätigung ausstellt. Das Ausstellungsdatum sollte zeitlich zum Einzug passen – üblich ist die Ausstellung rund um die Schlüsselübergabe oder kurz nach dem Einzug. Eine Bestätigung, die viele Wochen vor dem tatsächlichen Einzug datiert ist, wirft beim Amt eher Fragen auf. Bitte deinen Wohnungsgeber deshalb, das Dokument möglichst zeitnah zum Einzug auszufüllen.

Unterschrift des Wohnungsgebers

Die Bestätigung wird erst durch die eigenhändige Unterschrift des Wohnungsgebers wirksam. Unterschreiben darf nur der Wohnungsgeber selbst oder eine von ihm beauftragte Person, etwa die Hausverwaltung – niemals du als einziehende Person. Prüfe vor dem Amtstermin, dass die Unterschrift tatsächlich vorhanden und lesbar zuzuordnen ist. Bei Firmen und Verwaltungen sollte erkennbar sein, wer unterschrieben hat, zum Beispiel durch einen Namenszusatz in Druckbuchstaben oder einen Firmenstempel.

Abschnitt: Wer füllt die Vorlage aus?

Am einfachsten bereitest du die Vorlage selbst vor: Trage die Wohnungsanschrift, das Einzugsdatum sowie Namen und Geburtsdaten aller einziehenden Personen ein und lasse den Wohnungsgeber die Angaben nur noch prüfen, ergänzen und unterschreiben. So sparst du Zeit und vermeidest Lücken. Inhaltlich verantwortlich bleibt aber der Wohnungsgeber – er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Einzug so stattgefunden hat. Falsche Angaben gehen zu seinen Lasten.

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

Den Mietvertrag statt der Bestätigung vorlegen

Viele glauben, der Mietvertrag reiche für die Anmeldung aus. Das Meldegesetz verlangt aber ausdrücklich die Bestätigung des Wohnungsgebers – der Vertrag belegt nur die Anmietung, nicht den tatsächlichen Einzug. Ohne Bestätigung schicken dich die meisten Bürgerämter unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Lass das Formular deshalb rechtzeitig ausfüllen und nimm den Mietvertrag höchstens zusätzlich mit.

Die Bestätigung selbst unterschreiben

Als einziehende Person darfst du die Bestätigung nicht selbst unterschreiben – genau das soll das Gesetz verhindern. Du kannst die Vorlage zwar mit allen Daten vorbereiten, die Unterschrift muss aber vom Wohnungsgeber oder seiner beauftragten Verwaltung stammen. Eine selbst unterschriebene Bestätigung ist wertlos und kann als Falschangabe gewertet werden. Plane deshalb genug Zeit ein, um die Unterschrift einzuholen.

Kinder oder Mitbewohner nicht aufführen

Häufig werden nur die Erwachsenen eingetragen und die Kinder vergessen – dabei sind auch sie meldepflichtig und müssen namentlich in der Bestätigung stehen. Gleiches gilt für alle anderen Personen, die mit einziehen. Wer fehlt, kann beim Termin nicht angemeldet werden, und du musst mit einer korrigierten Bestätigung erneut vorsprechen. Gehe die Personenliste deshalb vor der Unterschrift noch einmal vollständig durch.

Vertragsbeginn statt tatsächlichem Einzugsdatum eintragen

Mietbeginn und Einzug fallen oft auseinander, etwa wenn du erst renovierst und später einziehst. In die Bestätigung gehört grundsätzlich das tatsächliche Einzugsdatum, denn daran orientiert sich die Meldefrist. Ein falsches Datum kann dazu führen, dass deine Anmeldung verspätet wirkt oder Angaben im Meldeformular widersprechen. Sprich das Datum mit dem Wohnungsgeber ab und verwende es einheitlich in allen Unterlagen.

Sich zu spät um die Bestätigung kümmern

Wer erst am Tag vor dem Amtstermin nach der Bestätigung fragt, gerät unnötig unter Druck – gerade bei großen Hausverwaltungen kann die Ausstellung ein paar Tage dauern. Da die Anmeldefrist ab dem Einzug läuft, solltest du das Formular am besten schon zur Schlüsselübergabe mitbringen und direkt ausfüllen lassen. So hast du das Dokument sicher rechtzeitig für deinen Termin beim Bürgeramt.

Bei Untermiete den Eigentümer eintragen

Wohnst du zur Untermiete oder ziehst in ein WG-Zimmer, ist in der Regel der Hauptmieter dein Wohnungsgeber – nicht der Eigentümer, den du womöglich gar nicht kennst. Wird trotzdem der Eigentümer eingetragen, der von deinem Einzug nichts bestätigen kann, passt das Dokument nicht zu deinem Wohnverhältnis. Kläre daher zuerst, wer dir die Wohnung tatsächlich überlässt, und lasse genau diese Person unterschreiben.

Eine Gefälligkeitsbestätigung nutzen

Sich bei Freunden oder Verwandten nur pro forma anzumelden, ohne dort zu wohnen, ist eine Scheinanmeldung – und die ist gesetzlich ausdrücklich verboten. Sowohl dem Wohnungsgeber als auch dir können dadurch Bußgelder und erheblicher Ärger drohen, etwa wenn Behördenpost ins Leere läuft. Melde dich immer nur dort an, wo du tatsächlich wohnst, auch wenn eine andere Adresse praktischer erscheint.

Tipps aus der Praxis

  • Frist für die Anmeldung: in der Regel zwei Wochen nach Einzug.
  • Bei Verspätung droht ein Bußgeld bis zu 1.000 €.
  • Der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Bestätigung auszustellen.
  • Manche Ämter akzeptieren die Bestätigung auch digital – vorab erfragen.

Sonderfälle: Wenn es nicht der Standardfall ist

Untermiete und Wohngemeinschaft

Ziehst du in eine WG oder zur Untermiete, ist dein Wohnungsgeber in der Regel der Hauptmieter, der dich aufnimmt – nicht der Eigentümer des Hauses. Der Hauptmieter füllt die Bestätigung aus und unterschreibt sie. Stehen dagegen alle WG-Mitglieder gemeinsam im Mietvertrag, ist der Vermieter der richtige Ansprechpartner. Kläre also zuerst, wie euer Mietverhältnis aufgebaut ist. Unabhängig davon braucht der Hauptmieter für die Untervermietung meist die Erlaubnis des Vermieters – das ist aber eine mietrechtliche Frage und hat mit der Meldepflicht nichts zu tun.

Einzug bei Partnerin, Partner oder Eltern

Auch ohne eigenen Mietvertrag brauchst du eine Wohnungsgeberbestätigung. Ziehst du zu deiner Partnerin oder deinem Partner, stellt die Person die Bestätigung aus, die dir das Wohnen ermöglicht: der Eigentümer der Wohnung oder – bei einer Mietwohnung – in der Regel der dort wohnende Hauptmieter. Ziehst du als Erwachsener wieder bei den Eltern ein, bestätigen deine Eltern den Einzug, wenn ihnen die Immobilie gehört oder sie Hauptmieter sind. Miete muss dafür keine fließen; entscheidend ist allein, dass du die Wohnung tatsächlich beziehst.

Einzug in die eigene Immobilie

Ziehst du in eine Wohnung oder ein Haus, das dir selbst gehört, gibt es keinen fremden Wohnungsgeber. In diesem Fall bestätigst du deinen Einzug grundsätzlich selbst als Eigentümer – viele Ämter sprechen von einer Einzugsbestätigung des Eigentümers oder einer Selbsterklärung. Du kannst dafür dieselbe Vorlage nutzen und dich sowohl als Wohnungsgeber als auch als einziehende Person eintragen, oder du fragst bei deiner Meldebehörde nach deren eigenem Formular. Halte für den Termin sicherheitshalber einen Eigentumsnachweis bereit, etwa den Kaufvertrag, falls das Amt danach fragt.

Vermieterwechsel oder neue Hausverwaltung

Wird das Haus kurz vor oder nach deinem Einzug verkauft oder wechselt die Hausverwaltung, ist oft unklar, wer unterschreiben soll. Zuständig ist grundsätzlich, wer dir zum Zeitpunkt des Einzugs die Wohnung überlässt. Reagiert der bisherige Eigentümer nicht mehr und fühlt sich der neue noch nicht zuständig, wende dich schriftlich an beide und bewahre die Nachweise deiner Bemühungen auf. Informiere außerdem die Meldebehörde über die Verzögerung – so dokumentierst du, dass die Verspätung nicht an dir liegt, und das Amt kann dir den weiteren Weg nennen.

Umzug ins Ausland

Bei einem Wegzug ins Ausland genügt die Anmeldung am neuen Ort nicht – du musst dich in Deutschland abmelden. Dafür brauchst du eine Auszugsbestätigung deines Wohnungsgebers, in der der Auszug angekreuzt und das Auszugsdatum eingetragen ist. Die Abmeldung ist bei vielen Ämtern erst kurz vor dem Auszugstermin möglich; die genauen Fristen nennt dir dein Bürgeramt. Hebe die Abmeldebestätigung gut auf: Du brauchst sie im Ausland häufig als Nachweis, etwa gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden im neuen Wohnsitzland.

Trennung: eine Person zieht aus

Trennt ihr euch und eine Person verlässt die gemeinsame Wohnung, meldet sie sich einfach an ihrer neuen Adresse an – dafür braucht sie die Wohnungsgeberbestätigung des neuen Wohnungsgebers. Eine Auszugsbestätigung für die alte Wohnung ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in der Regel nicht nötig, weil die Behörden die Abmeldung untereinander erledigen. Für die Person, die bleibt, ändert sich melderechtlich nichts. Unabhängig davon solltet ihr klären, wer weiterhin im Mietvertrag steht – das ist aber eine mietrechtliche Frage, kein Meldethema.

Kurz-Checkliste, bevor du das Dokument verwendest

  • Richtigen Wohnungsgeber ermittelt – bei Untermiete ist das der Hauptmieter?
  • Alle einziehenden Personen inklusive Kinder mit vollem Namen aufgeführt?
  • Namen und Geburtsdaten mit den Ausweisdokumenten abgeglichen?
  • Tatsächliches Einzugsdatum eingetragen statt nur des Mietbeginns aus dem Vertrag?
  • Vollständige Wohnungsanschrift mit Etage oder Lagebezeichnung angegeben?
  • Art der Meldung korrekt angekreuzt – Einzug oder Auszug?
  • Unterschrift und Ausstellungsdatum des Wohnungsgebers auf dem Formular vorhanden?
  • Termin beim Bürgeramt innerhalb der Meldefrist gebucht oder Öffnungszeiten geprüft?
  • Kopie oder Foto der Bestätigung für die eigenen Unterlagen gemacht?

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Häufige Fragen

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Eine vom Vermieter ausgestellte Bestätigung über deinen Ein- oder Auszug nach § 19 Bundesmeldegesetz. Du brauchst sie für die An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Der Wohnungsgeber – also der Vermieter oder Eigentümer der Wohnung bzw. die beauftragte Hausverwaltung. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet.

Welche Frist gilt für die Anmeldung?

In der Regel musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Bei Versäumnis kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 € fällig werden.

Was muss in der Bestätigung stehen?

Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung, das Ein-/Auszugsdatum sowie Name und Geburtsdatum der meldepflichtigen Personen.

Was kann ich tun, wenn der Wohnungsgeber die Bestätigung verweigert?

Weise ihn zunächst freundlich, aber bestimmt auf seine gesetzliche Mitwirkungspflicht nach § 19 BMG hin – am besten schriftlich mit einer kurzen Frist. Bleibt er untätig, informiere die Meldebehörde: Sie kann den Wohnungsgeber zur Mitwirkung anhalten, denn die Verweigerung kann für ihn ein Bußgeld nach sich ziehen. Kümmere dich trotzdem fristgerecht um deine Anmeldung und schildere dem Amt die Situation, damit dir kein Versäumnis angelastet wird.

Reicht der Mietvertrag für die Anmeldung beim Bürgeramt aus?

Nein, in der Regel nicht. Der Mietvertrag belegt nur, dass du die Wohnung angemietet hast – die Wohnungsgeberbestätigung belegt dagegen, dass du tatsächlich eingezogen bist. Genau diesen Nachweis verlangt das Meldegesetz. Viele Ämter schauen sich den Mietvertrag gar nicht erst an. Nimm ihn höchstens ergänzend mit, falls es Rückfragen zur Wohnung oder zum Wohnungsgeber gibt.

Brauche ich beim Auszug immer eine Auszugsbestätigung?

Nein. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands meldest du dich nur am neuen Wohnort an; die Behörden gleichen die Daten untereinander ab, eine gesonderte Abmeldung entfällt. Eine Auszugsbestätigung brauchst du in der Regel nur, wenn du dich tatsächlich abmelden musst – also beim Wegzug ins Ausland oder wenn du eine Wohnung aufgibst, ohne eine neue Hauptwohnung in Deutschland zu beziehen.

Braucht jede einziehende Person eine eigene Bestätigung?

Nein, eine einzige Wohnungsgeberbestätigung genügt für alle Personen, die gemeinsam in die Wohnung einziehen – etwa eine Familie mit Kindern. Wichtig ist nur, dass jede meldepflichtige Person namentlich aufgeführt ist. Zieht später jemand nach, zum Beispiel eine neue Partnerin oder ein neuer Mitbewohner, braucht diese Person für ihre eigene Anmeldung eine neue Bestätigung mit ihrem tatsächlichen Einzugsdatum.

Was riskiert der Wohnungsgeber bei einer Gefälligkeitsbestätigung?

Bestätigt jemand einen Einzug, der tatsächlich nie stattfindet, handelt es sich um eine sogenannte Scheinanmeldung. Das Meldegesetz stuft das als Ordnungswidrigkeit ein, für die deutlich höhere Bußgelder drohen können als bei einer bloß verspäteten Anmeldung. Lass dich deshalb nie darauf ein, dich irgendwo nur pro forma anzumelden – das kann für beide Seiten teuer werden und auch dir als angemeldeter Person Ärger einbringen.

Kann der Wohnungsgeber den Einzug elektronisch bestätigen?

In vielen Gemeinden ja. Der Wohnungsgeber übermittelt die Bestätigung dann direkt elektronisch an die Meldebehörde und erhält ein Zuordnungsmerkmal, das er dir mitteilt. Dieses Merkmal nennst du bei deiner Anmeldung; ein Papierformular ist dann nicht mehr nötig. Ob dein Bürgeramt das Verfahren anbietet, erfährst du auf dessen Website oder telefonisch. Die klassische Bestätigung auf Papier wird aber weiterhin überall akzeptiert.

Muss ich die Bestätigung im Original vorlegen oder reicht eine Kopie?

Die meisten Meldebehörden möchten die Bestätigung mit Originalunterschrift sehen, wenn du persönlich vorsprichst. Ob ein Scan oder eine Kopie akzeptiert wird – etwa bei einer Anmeldung per Vollmacht oder über ein Online-Verfahren –, handhaben die Ämter unterschiedlich. Frage im Zweifel vorher kurz telefonisch nach oder prüfe die Hinweise auf der Website deines Bürgeramts. Bewahre in jedem Fall eine Kopie für deine eigenen Unterlagen auf.

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