Kostenlose Vorlage · PDF

Wohnungsgeberbestätigung: Vorlage kostenlos herunterladen

Nach dem Umzug musst du dich beim Einwohnermeldeamt anmelden – und dafür brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung deines Vermieters. Mit unserer kostenlosen Vorlage nach § 19 BMG hat dein Wohnungsgeber alles Nötige in wenigen Minuten ausgefüllt.

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Worum geht es?

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung) ist seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben. Der Wohnungsgeber – also Vermieter oder Eigentümer – bestätigt darin den Ein- oder Auszug. Du legst sie bei der An- oder Abmeldung beim Bürgeramt vor, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug.

Das enthält die Vorlage

So füllst du die Vorlage aus

  1. 1

    Vorlage herunterladen

    Lade das PDF und reiche es deinem Vermieter oder der Hausverwaltung ein.

  2. 2

    Vom Wohnungsgeber ausfüllen lassen

    Der Vermieter trägt seine Daten, das Einzugsdatum und die einziehenden Personen ein.

  3. 3

    Unterschreiben lassen

    Der Wohnungsgeber bestätigt mit Datum und Unterschrift den Ein- bzw. Auszug.

  4. 4

    Beim Amt vorlegen

    Bringe die Bestätigung zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt mit – fristgerecht innerhalb von zwei Wochen.

Tipps aus der Praxis

  • Frist für die Anmeldung: in der Regel zwei Wochen nach Einzug.
  • Bei Verspätung droht ein Bußgeld bis zu 1.000 €.
  • Der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Bestätigung auszustellen.
  • Manche Ämter akzeptieren die Bestätigung auch digital – vorab erfragen.

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Häufige Fragen

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Eine vom Vermieter ausgestellte Bestätigung über deinen Ein- oder Auszug nach § 19 Bundesmeldegesetz. Du brauchst sie für die An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Der Wohnungsgeber – also der Vermieter oder Eigentümer der Wohnung bzw. die beauftragte Hausverwaltung. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet.

Welche Frist gilt für die Anmeldung?

In der Regel musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Bei Versäumnis kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 € fällig werden.

Was muss in der Bestätigung stehen?

Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung, das Ein-/Auszugsdatum sowie Name und Geburtsdatum der meldepflichtigen Personen.

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