Worum geht es?
Das Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe. Es ist kein gesetzliches Muss, aber dringend zu empfehlen: Ohne Protokoll lässt sich später kaum nachweisen, welche Schäden schon vorhanden waren. Beide Parteien sollten es gemeinsam ausfüllen und unterschreiben – jede:r erhält ein Exemplar.
Rechtlicher Hintergrund
Auch wenn kein Gesetz ein Übergabeprotokoll vorschreibt, hat es vor allem eine Beweisfunktion: Es hält fest, in welchem Zustand die Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt war. Haben beide Seiten unterschrieben, ist es später grundsätzlich schwer, einen anderen Zustand zu behaupten. Das wirkt in beide Richtungen – der Vermieter kann sich auf dokumentierte Schäden berufen, du dich darauf, dass nicht erwähnte Mängel bei der Übergabe in der Regel nicht erkennbar waren. Deshalb lohnt es sich, das Protokoll sorgfältig und vollständig auszufüllen und keinen Punkt als Kleinigkeit abzutun, auch wenn die Stimmung bei der Übergabe freundlich und entspannt ist.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen normaler Abnutzung und echten Schäden. Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch – etwa leichte Laufspuren im Teppich oder Dübellöcher in üblichem Umfang – musst du als Mieter grundsätzlich nicht ersetzen; das ergibt sich aus § 538 BGB. Für Schäden, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, kannst du dagegen in der Regel verantwortlich gemacht werden, etwa für einen Brandfleck im Parkett oder eine gesprungene Duschwanne. Beschreibt das Protokoll den Zustand präzise und raumweise, lässt sich diese Abgrenzung später deutlich leichter treffen – und viele Diskussionen entstehen gar nicht erst.
Mit dem Ende des Mietverhältnisses bist du nach § 546 BGB verpflichtet, die Wohnung zurückzugeben – dazu gehört üblicherweise auch die Herausgabe sämtlicher Schlüssel. Die Übergabe ist zugleich der Moment, ab dem der Vermieter deine Kaution abrechnen kann. Ihm steht dafür grundsätzlich eine angemessene Prüffrist zu, deren Länge vom Einzelfall abhängt. Ein sauberes Protokoll beschleunigt diesen Prozess oft erheblich, weil offene Fragen zum Zustand der Wohnung gar nicht erst entstehen. Notiere deshalb am besten gleich im Protokoll auch deine neue Anschrift und deine Bankverbindung für die Rückzahlung der Kaution.
Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren sind grundsätzlich Sache des Vermieters, werden aber in vielen Mietverträgen per Klausel auf Mieter übertragen. Ob eine solche Klausel wirksam ist, hängt von ihrer konkreten Formulierung ab – etliche gängige Klauseln haben sich in der Vergangenheit als unwirksam erwiesen, etwa starre Fristenregelungen. Unterschreibe deshalb bei der Übergabe keine pauschalen Renovierungszusagen, ohne vorher deinen Mietvertrag geprüft zu haben. Im Zweifel hilft eine Beratung beim Mieterverein, bevor du dich im Protokoll schriftlich zu Arbeiten verpflichtest, die du womöglich gar nicht schuldest.
Hinweis: Diese Seite erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall – etwa bei Streit mit der Vermieterseite – hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt weiter.
Das enthält die Vorlage
- Anschrift des Mietobjekts und Datum
- Art der Übergabe (Einzug oder Auszug)
- Namen von Vermieter:in und Mieter:in
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung
- Anzahl der übergebenen Schlüssel
- Zustand und Mängel je Raum
- Unterschriften beider Parteien
So füllst du die Vorlage aus
- 1
Gemeinsam begehen
Geht die Wohnung zusammen Raum für Raum durch und haltet jeden Mangel fest.
- 2
Zählerstände notieren
Lest alle Zähler ab und tragt Nummer und Stand ein – wichtig für die Nebenkostenabrechnung.
- 3
Schlüssel zählen
Notiert die Anzahl aller übergebenen Schlüssel (Haustür, Wohnung, Briefkasten, Keller).
- 4
Unterschreiben
Beide Parteien unterschreiben; jede:r bekommt eine Kopie des Protokolls.
Die Vorlage im Detail: Feld für Feld erklärt
Anschrift des Mietobjekts und Datum
Trage die vollständige Adresse inklusive Etage und Wohnungsnummer beziehungsweise Lagebezeichnung ein, damit das Protokoll eindeutig einer Wohnung zugeordnet werden kann – gerade in großen Häusern mit mehreren gleichen Grundrissen wichtig. Ergänze neben dem Datum auch die Uhrzeit der Übergabe. Das kann später relevant werden, etwa bei der Frage, wer ab wann für Schäden oder Verbrauch verantwortlich war. Eine typische Formulierung: „Übergabe der Wohnung Musterstraße 1, 2. OG links, am … um … Uhr“.
Art der Übergabe (Einzug oder Auszug)
Kreuze eindeutig an, ob es sich um eine Einzugs- oder Auszugsübergabe handelt, denn die Perspektive unterscheidet sich: Beim Einzug dokumentierst du vor allem vorhandene Mängel, für die du später nicht verantwortlich gemacht werden willst. Beim Auszug geht es darum, den Rückgabezustand festzuhalten. Finden Auszug des Vormieters und dein Einzug am selben Tag statt, sollte trotzdem für jedes Mietverhältnis ein eigenes Protokoll erstellt werden – vermische die beiden Vorgänge nicht in einem Dokument.
Namen von Vermieter:in und Mieter:in
Halte alle Beteiligten mit vollem Namen fest – bei mehreren Mietern im Vertrag idealerweise alle, auch wenn nicht jede Person bei der Übergabe anwesend ist. Tritt eine Hausverwaltung oder ein Bevollmächtigter für den Vermieter auf, notiere Name und Funktion der Person, die tatsächlich vor Ort ist. So ist später klar, wer die Feststellungen im Protokoll getroffen hat. Ergänze am besten auch Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen zu offenen Punkten.
Anwesende Personen und Zeugen
Notiere zusätzlich, wer bei der Begehung dabei war – etwa ein Freund als Zeuge, ein Handwerker oder der Nachmieter. Ein neutraler Zeuge, der nicht selbst Vertragspartei ist, kann im Streitfall wertvoll sein, wenn eine Seite den Ablauf der Übergabe später anders darstellt. Bitte die Person, das Protokoll ebenfalls zu unterschreiben oder zumindest namentlich mit Anschrift aufgeführt zu werden. Familienmitglieder gelten zwar als weniger neutral, sind aber besser als gar kein Zeuge.
Zählerstände für Strom und Gas
Trage für Strom- und Gaszähler jeweils Zählernummer und exakten Stand mit allen Ziffern ein – die Nummer steht meist direkt auf dem Gerät. Prüfe dabei, ob der Zähler wirklich zu deiner Wohnung gehört; in Gemeinschaftskellern hängen oft viele Zähler nebeneinander. Fotografiere jeden Stand so, dass Nummer und Anzeige gemeinsam erkennbar sind. Diese Werte brauchst du außerdem für die Abmeldung beim alten und die Anmeldung beim neuen Energieversorger.
Zählerstände für Wasser und Heizung
Erfasse Kalt- und Warmwasserzähler getrennt – sie sitzen oft in Bad und Küche und werden gern übersehen. Bei der Heizung notierst du je nach System die Werte der Heizkostenverteiler an jedem einzelnen Heizkörper oder den Stand des Wärmemengenzählers. Diese Ablesungen sind die Basis für deine letzte Nebenkostenabrechnung: Ohne dokumentierte Zwischenstände wird dein Verbrauch unter Umständen geschätzt oder zeitanteilig aufgeteilt, was für dich teurer ausfallen kann.
Anzahl der übergebenen Schlüssel
Liste jeden Schlüsseltyp einzeln auf: Wohnungstür, Haustür, Briefkasten, Keller, Dachboden, Garage, eventuell Schließkarte oder Transponder. Vergleiche die Anzahl mit dem, was laut Mietvertrag oder Einzugsprotokoll ursprünglich übergeben wurde – auch selbst nachgemachte Schlüssel gehören grundsätzlich zurück an den Vermieter. Lass dir die vollständige Rückgabe im Protokoll ausdrücklich quittieren. Fehlt ein Schlüssel, halte fest, welcher es ist, und kläre schriftlich, wie damit umgegangen wird.
Zustand je Raum: Wände, Decken und Böden
Gehe Raum für Raum vor und beschreibe konkret statt pauschal: Statt „Zimmer in Ordnung“ besser „Wohnzimmer: Wände weiß gestrichen, zwei Dübellöcher neben der Tür, Parkett mit leichten Gebrauchsspuren“. Halte auch den Renovierungszustand fest, etwa wann zuletzt gestrichen wurde, falls bekannt. Kratzer, Flecken, Risse und Feuchtigkeitsspuren gehören mit Ort und ungefährer Größe ins Protokoll. Je genauer die Beschreibung, desto weniger Spielraum bleibt für spätere Deutungen.
Zustand je Raum: Fenster, Türen, Bad und Küche
Prüfe Funktion, nicht nur Optik: Schließen alle Fenster dicht, funktionieren Rollläden, Griffe und Türschlösser? In Bad und Küche gehören Silikonfugen, Fliesen, Armaturen und Abflüsse auf die Liste – teste kurz, ob Wasser abläuft und die Spülung funktioniert. Sind Einbauküche oder andere Einrichtung mitvermietet, dokumentiere den Zustand jedes Geräts und mache einen kurzen Funktionstest. Defekte, die jetzt unentdeckt bleiben, werden später schnell dir zugerechnet.
Mängelliste und Fotos als Anlage
Fasse alle festgestellten Mängel zusätzlich in einer nummerierten Liste zusammen und verweise bei jedem Punkt auf die zugehörigen Fotos, etwa „Mangel 3, siehe Foto 5 bis 7“. Vermerke im Protokoll ausdrücklich, dass Fotos als Anlage beigefügt sind und wie viele es sind – so kann später niemand behaupten, die Bilder seien nachträglich entstanden. Halte bei jedem Mangel außerdem fest, ob er schon beim Einzug bestand oder neu hinzugekommen ist.
Vereinbarungen und offene Restarbeiten
Alles, was mündlich besprochen wird, gehört schriftlich ins Protokoll: Wer beseitigt welchen Mangel bis wann? Übernimmt der Nachmieter die Einbauküche? Verzichtet der Vermieter auf bestimmte Arbeiten? Formuliere solche Absprachen konkret mit Frist und Verantwortlichem, zum Beispiel „Mieter verschließt Dübellöcher im Flur bis zum …“. Ein bloßes „wird noch geklärt“ hilft niemandem. Was hier nicht steht, gilt später schnell als nie vereinbart – egal, wie freundlich das Gespräch verlief.
Unterschriften beider Parteien
Mit den Unterschriften bestätigen beide Seiten die Feststellungen im Protokoll – unterschreibe deshalb erst, wenn du jeden Punkt gelesen hast und einverstanden bist. Trägst du eine Formulierung nicht mit, lass deine abweichende Sicht als Zusatz aufnehmen, etwa „Mieter widerspricht Punkt 4“, und unterschreibe dann. Streiche leere Zeilen durch, damit nichts nachgetragen werden kann, und achte darauf, dass Ort und Datum direkt bei den Unterschriften stehen. Nimm dein Exemplar sofort mit.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Übergabe im Dämmerlicht oder in vollgestellter Wohnung
Bei schlechtem Licht oder zwischen Umzugskartons übersiehst du Kratzer im Boden, Flecken an Wänden oder Schimmelansätze hinter Möbeln. Was nicht im Protokoll steht, lässt sich später kaum noch zuordnen. Vereinbare den Termin deshalb bei Tageslicht und erst, wenn die Wohnung komplett leer ist – notfalls lieber einen Tag später übergeben als eine Begehung im Halbdunkel durchführen.
Pauschale Formulierungen statt konkreter Beschreibungen
Sätze wie „Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand“ klingen harmlos, sind aber gefährlich: Sie sagen nichts darüber aus, welche Gebrauchsspuren vorhanden waren. Taucht später ein Kratzer auf, steht Aussage gegen Aussage. Beschreibe stattdessen jeden Raum einzeln mit konkreten Feststellungen – auch der Zustand „ohne Mängel“ sollte raumweise und ausdrücklich festgehalten werden, nicht als Sammelurteil für die ganze Wohnung.
Unter Zeitdruck unterschreiben, obwohl du nicht einverstanden bist
Viele Übergaben finden zwischen Tür und Angel statt, und aus Höflichkeit wird unterschrieben, was die andere Seite vorformuliert hat. Deine Unterschrift bestätigt aber grundsätzlich den Inhalt. Bist du mit einem Punkt nicht einverstanden, lass einen Widerspruchsvermerk aufnehmen, bevor du unterschreibst. Ein Protokoll mit dokumentierter Gegenposition ist deutlich besser als ein unterschriebenes Eingeständnis, das du später kaum korrigieren kannst.
Mündliche Absprachen nicht ins Protokoll aufnehmen
„Die Dübellöcher sind kein Problem“ oder „das regeln wir mit dem Nachmieter“ – solche Zusagen sind nach der Übergabe schwer zu beweisen, besonders wenn später eine Hausverwaltung oder ein neuer Eigentümer übernimmt. Lass jede Vereinbarung schriftlich festhalten, mit Frist und Verantwortlichem. Was freundlich mündlich zugesagt wurde, aber nirgends steht, existiert im Streitfall praktisch nicht.
Schlüssel ohne Quittung übergeben
Schlüssel einfach in den Briefkasten des Vermieters zu werfen oder dem Hausmeister in die Hand zu drücken, ist riskant: Du kannst die Rückgabe nicht nachweisen und bleibst formal in der Verantwortung für die Wohnung. Übergib alle Schlüssel persönlich bei der Begehung und lass dir Anzahl und Typ im Protokoll quittieren – das schließt auch selbst nachgemachte Exemplare ein.
Renovierungszusagen ohne Blick in den Mietvertrag
Manche Vermieter tragen bei der Übergabe wie selbstverständlich ein, dass der Mieter noch streicht oder Fugen erneuert. Ob du dazu überhaupt verpflichtet bist, hängt aber von deinem Mietvertrag ab – viele Renovierungsklauseln haben sich als unwirksam erwiesen. Unterschreibe solche Verpflichtungen nie spontan. Bitte um Bedenkzeit, prüfe den Vertrag oder hole dir Rat, bevor du dich schriftlich zu Arbeiten verpflichtest.
Keller, Dachboden und Nebenräume vergessen
Das Protokoll endet oft an der Wohnungstür – dabei gehören Kellerabteil, Dachboden, Garage oder Stellplatz genauso zur Mietsache. Werden sie nicht begangen, tauchen später Diskussionen über zurückgelassenen Sperrmüll oder Schäden auf. Geht alle mitvermieteten Flächen gemeinsam durch, haltet fest, dass sie geräumt und besenrein sind, und dokumentiert auch dort vorhandene Zähler und Schlüssel.
Das eigene Exemplar nicht sofort mitnehmen
Wer sich das Protokoll „später zuschicken“ lässt, riskiert Ergänzungen, die er nie gesehen hat – oder bekommt es schlicht nie. Bestehe darauf, ein vollständig ausgefülltes und beidseitig unterschriebenes Exemplar direkt mitzunehmen, notfalls als Foto jeder einzelnen Seite auf deinem Handy. Prüfe vor dem Verlassen der Wohnung, dass beide Versionen identisch sind und keine Felder offenbleiben.
Tipps aus der Praxis
- →Fotos von Mängeln machen und dem Protokoll beilegen.
- →Zählerstände immer mit Datum und Zählernummer festhalten.
- →Auch kleine Mängel eintragen – was nicht im Protokoll steht, lässt sich schwer beweisen.
- →Niemals ein leeres oder unvollständiges Protokoll unterschreiben.
Sonderfälle: Wenn es nicht der Standardfall ist
WG: Nur ein Mitbewohner zieht aus
Zieht aus einer Wohngemeinschaft nur eine Person aus, hängt alles davon ab, wer im Mietvertrag steht. Sind alle Hauptmieter, endet das Mietverhältnis durch den Auszug eines Einzelnen grundsätzlich nicht – ein klassisches Übergabeprotokoll mit dem Vermieter gibt es dann oft nicht. Sinnvoll ist trotzdem ein internes Protokoll zwischen den Mitbewohnern: Zustand des Zimmers, übernommene Möbel, Anteil an der Kaution und Zählerstände zum Stichtag. So lassen sich spätere Streitigkeiten innerhalb der WG vermeiden, wenn irgendwann die gesamte Wohnung zurückgegeben wird.
Trennung: Ein Partner bleibt in der Wohnung
Bei einer Trennung zieht häufig eine Person aus, während die andere bleibt. Stehen beide im Mietvertrag, haften grundsätzlich auch beide weiter – der Auszug allein ändert daran nichts. Dokumentiere deshalb beim Auszug den Zustand der Wohnung mit einem eigenen Protokoll und Fotos, auch wenn der Vermieter nicht beteiligt ist. Kläre parallel schriftlich, wie mit Kaution, laufender Miete und einer möglichen Entlassung aus dem Mietvertrag umgegangen wird. Ohne diese Dokumentation kann dir Jahre später noch ein Schaden zugerechnet werden, den du nie verursacht hast.
Vermieterwechsel während des Mietverhältnisses
Wird das Haus verkauft, tritt der neue Eigentümer grundsätzlich in den bestehenden Mietvertrag ein. Dein altes Einzugsprotokoll bleibt dabei gültig und wichtig: Es beweist, welche Mängel schon vor Jahren bestanden – der neue Vermieter kennt die Vorgeschichte ja nicht. Bewahre das Protokoll deshalb dauerhaft auf und gib bei Bedarf nur Kopien heraus, nie das Original. Steht ein Eigentümerwechsel an, kann es zusätzlich sinnvoll sein, den aktuellen Zustand der Wohnung noch einmal mit Fotos zu dokumentieren, bevor die neue Verwaltung übernimmt.
Auslandsumzug: Übergabe per Vollmacht
Bist du am Übergabetermin bereits im Ausland, kannst du eine Person deines Vertrauens schriftlich bevollmächtigen, die Übergabe für dich durchzuführen. Die Vollmacht sollte ausdrücklich das Recht umfassen, das Protokoll zu unterschreiben und die Schlüssel zu übergeben. Weise die Person vorher gründlich ein: bekannte Mängel, Standorte der Zähler, Anzahl der Schlüssel. Bitte sie, alles zusätzlich zu fotografieren und dir das unterschriebene Protokoll sofort digital zu schicken. Hinterlege außerdem deine neue Anschrift und Bankverbindung für die Kautionsabrechnung, damit der Vermieter dich erreichen kann.
Nachmieter übernimmt Einbauten oder Möbel
Übernimmt dein Nachmieter Küche, Schränke oder andere Einbauten, halte das sauber getrennt vom Übergabeprotokoll mit dem Vermieter fest: Schließe mit dem Nachmieter eine eigene schriftliche Übernahmevereinbarung mit Gegenstand, Zustand und Preis. Im Protokoll mit dem Vermieter sollte nur stehen, dass die betreffenden Gegenstände mit dessen Einverständnis in der Wohnung verbleiben. So vermeidest du, dass der Vermieter später von dir die Entfernung verlangt oder unklar bleibt, wem die Einbauten gehören und wer für ihren Zustand verantwortlich ist.
Kurz-Checkliste, bevor du das Dokument verwendest
- Übergabetermin bei Tageslicht und in vollständig geräumter Wohnung vereinbart?
- Alle Zähler gefunden und Nummern samt Ständen fotografiert?
- Jeden Raum einzeln begangen und den Zustand konkret beschrieben?
- Alle Schlüssel gezählt, inklusive Keller, Briefkasten und Garage?
- Fotos von Mängeln mit Datum als Anlage im Protokoll vermerkt?
- Vereinbarte Restarbeiten mit Frist und Verantwortlichem schriftlich festgehalten?
- Strittige Punkte als abweichende Sichtweise vermerkt statt einfach weggelassen?
- Neue Anschrift und Bankverbindung für die Kautionsrückzahlung eingetragen?
- Eigenes, vollständig ausgefülltes Exemplar direkt bei der Übergabe mitgenommen?
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PDF herunterladenHäufige Fragen
Ist ein Wohnungsübergabeprotokoll Pflicht?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Es ist aber sehr empfehlenswert, weil es bei Streit um Schäden oder die Kaution als Beweismittel dient.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Anschrift, Datum, Zählerstände, Anzahl der Schlüssel, der Zustand jedes Raums inklusive vorhandener Mängel sowie die Unterschriften beider Parteien.
Wer bekommt das Protokoll?
Beide Seiten – Mieter und Vermieter – erhalten je ein unterschriebenes Exemplar. Bewahre deins bis zur vollständigen Kautionsrückzahlung auf.
Was tun, wenn der Vermieter kein Protokoll machen will?
Dokumentiere den Zustand trotzdem selbst mit Fotos und Zeugen. Das schützt dich, falls später unberechtigte Forderungen kommen.
Kann der Vermieter nach der Übergabe noch Schäden geltend machen, die nicht im Protokoll stehen?
Ein gemeinsam unterschriebenes Protokoll spricht grundsätzlich dafür, dass die Wohnung im dokumentierten Zustand zurückgegeben wurde. Für offensichtliche Schäden, die bei der Begehung erkennbar gewesen wären, ist es für den Vermieter danach in der Regel schwer, Ansprüche durchzusetzen. Anders kann es bei versteckten Mängeln liegen, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren. Ein vollständiges, detailliertes Protokoll ist deshalb dein bester Schutz.
Was mache ich, wenn wir uns bei der Übergabe über einen Mangel nicht einig sind?
Unterschreibe nichts, was du inhaltlich nicht mitträgst. Lass den strittigen Punkt trotzdem ins Protokoll aufnehmen – ergänzt um deinen ausdrücklichen Widerspruch, etwa „Mieter bestreitet, den Kratzer verursacht zu haben“. Fotografiere die Stelle zusätzlich. So ist dokumentiert, dass der Zustand festgestellt, die Verantwortung aber nicht anerkannt wurde. Die Klärung kann dann später in Ruhe erfolgen, notfalls mit Unterstützung des Mietervereins.
Muss die Wohnung bei der Übergabe besenrein sein?
In der Regel ja: Besenrein bedeutet, dass die Wohnung leergeräumt und grob gereinigt ist – ausgefegt, ohne Müll und ohne persönliche Gegenstände. Eine Grundreinigung mit geputzten Fenstern schuldest du grundsätzlich nicht, sofern dein Mietvertrag nichts Wirksames anderes regelt. Zurückgelassene Möbel oder Sperrmüll solltest du unbedingt vermeiden, denn die Kosten der Entsorgung können dir sonst in Rechnung gestellt werden.
Kann ich mich bei der Wohnungsübergabe vertreten lassen?
Ja. Wenn du den Termin nicht selbst wahrnehmen kannst, darfst du grundsätzlich eine bevollmächtigte Person schicken. Gib ihr eine schriftliche Vollmacht mit, die ausdrücklich die Unterzeichnung des Protokolls und die Schlüsselübergabe abdeckt. Wähle jemanden, der die Wohnung kennt oder vorher gut eingewiesen wurde, denn die Person bestätigt mit ihrer Unterschrift den festgestellten Zustand in deinem Namen.
Ist ein digital erstelltes Übergabeprotokoll gültig?
Da das Protokoll keine gesetzlich vorgeschriebene Form hat, spricht grundsätzlich nichts gegen eine digitale Erstellung per App oder Tablet – entscheidend ist, dass beide Seiten den Inhalt bestätigen und jeweils ein Exemplar erhalten. Achte darauf, dass dir das Dokument sofort als PDF zugeschickt wird und nachträgliche Änderungen erkennbar wären. Im Zweifel ist ein zusätzlich ausgedrucktes, klassisch unterschriebenes Exemplar die sicherste Variante.
Wann ist der beste Zeitpunkt für die Übergabe?
Ideal ist ein Termin bei Tageslicht in der vollständig geräumten Wohnung, mit ausreichend Zeitpuffer – eine gründliche Begehung dauert je nach Wohnungsgröße gut eine Stunde. Lege den Termin möglichst nicht auf den hektischen Umzugstag selbst. Ein paar Tage Abstand zwischen Auszug und Übergabe geben dir die Möglichkeit, noch nachzubessern, etwa zu putzen oder kleine Gebrauchsspuren zu beseitigen.
Was gilt, wenn ich nach dem Einzug versteckte Mängel entdecke?
Melde neu entdeckte Mängel deinem Vermieter umgehend schriftlich und dokumentiere sie mit Fotos samt Datum. Dass ein Mangel nicht im Einzugsprotokoll steht, schadet dir bei wirklich verdeckten Problemen – etwa Schimmel hinter einer Schrankwand oder einer defekten Fußbodenheizung – in der Regel nicht, wenn nachvollziehbar ist, dass er bei der Übergabe nicht erkennbar war. Je schneller die Meldung, desto glaubwürdiger deine Darstellung.